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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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li'gen wollen, welche mit den jetzigen Verhältnissen nicht mehr r'm Einklänge ständen. Nach seiner Ueberzeugung müsse er gestehen, daß er nur in der Voraussetzung seine Zustimmung zum Aollver- bande gegeben habe; denn sonst sehe er keinen Dortheil von dem selben. Die Entfesselung von dem Zwange im Jnlande, so daß jedes Gewerbe frei wirken könne, sei die erste Bedingung. Er halte dieß so wesentlich, daß er allerdings den Antrag wiederholen müsse, wenn er sich gleichwohl bescheide, daß er in der Schrift ausgenommen werde. Er halte diese Sache für eben so nothwen- d!g, ja für nothwendiger, als die Steuerausgleichung u.dergl.; denn dieser Gegenstand habe einen bedeutenderen Einfluß auf die Gewerbe, als alle andern, und dieses Verhältniß sei das, was hauptsächlich das Inland drücke. Ein Hauptvortheil sei so gut die Freiheit des Gewerbes, als die Freiheit der Person; Beides sei wesentlich. Abg. von der Planitz tritt dem Abg. v. Lhr'elau bei, daß der Antrag in die Schrift ausgenommen werde, und vorzüglich deswegen, weil im Herzogthum Sachsen ebenfalls alle diese Ab gaben bei Einführung des Zollgesetzes aufgehoben worden sind. Auch der Präsident ist der Ansicht und bemerkt, daß er die Erfahrung gemacht habe, wie den wohlhabendsten Städten eine Masse von solchen Rechten zugestanden worden seien, und das müsse doch Jeder gestehen, daß die Beiaccise eine höchst drückende Abgabe sei. Abg. Roux bemerkt, daß hier nicht darauf ankommen kön ne, aus welchem Grunde sich der Abg. v. Lhielau für den Zoll verband erklärt habe; wenn derselbe aber den Antrag gestellt habe, daß den Städten ein Zugang entzogen werde, so sei es an ihm ge wesen, den Grund herauszuheben, daß man auch die Städte Horen müsse. Referent erklärt, gegen den Antrag nichts zu haben, und er glaube, daß auch von Seiten der Städte keine Schwierigkei ten gemacht würden. Abg. und Secr. Richter stimmt der letztem Aeußerung bei, bemerkt aber, daß eine solche Aufhebung nicht so schnell geschehen könne, und zwar aus dem Grunde, weil manche Städte eine be sondere Zusicherung erhalten hatten. Er halte dafür, daß man sich bei der Erklärung des Hm. Staatsministers beruhigen könne, und um so mehr, da bereits im Lande vom Staatsministerium deßfallsige Einleitungen getroffen worden feien. Abg. Eisenstuck: Ich glaube, der Antrag ist überflüssig, und er möchte selbst gefährlich sein. Ueberflüssig deßhalb, weil schon in den Verträgen, wie sie der Kammer vorlagen, darauf Rücksicht genommen wurde; in mehreren Artikeln, der Verträge ist dieser Abgabe gedacht, und ich weiß nicht, ob es passend ist, hier diesen Antrag zu machen. Gefährlich ist er aber deßhalb, weil denn schon fest ausgesprochen ist, daß sie ohne alle Entscha- digung aufhören soll. Dieser Antrag würde ferner im Wider- spräche stehen mit dem den Kammern vorgelegten Anschläge, wie sich das Verhältniß gestalten werde, und da sind auch 200,600 Thlr. in Ansatz gebracht worden, für Entschädigung der Städte. Ich glaube also, daß dieser Antrag kaum anzurathen sei. Ich muß noch bemerken, das bei §. 4. bloß auf die Oberlausitz Bezug genommen wird, und da sehe ich nicht ein, wie'man einen sol chen Antrag motiviren könne. Abg. v. Thielau: Der ß. 4. beschäftigt sich nicht mit der Oberlausitz, und wenn der Abg. meint, die Aufhebung solle nicht ohne Entschädigung stattsinden, so glaube ich das nicht; übri gens hat ja die Kammer vor einigen Lagen dergleichen Rechte ohne alle Entschädigung aufgehoben; oder sind die Eorpsran'o-' nen mehr als Individuen? Recht bleibt Recht. Auch muß ich bekennen, daß ich meine Zustimmung in Hinsicht auf die Repar- Lition des Grundsteuererlasscs nicht geben würde, wenn ich nicht weiß, wie sich das Verhältniß mit dem Händel und Wandel im Lande gestalten soll. Ich halte es übrigens für so wesentlich, daß ich meine individuelle Abstimmung daran knüpfen werde, was in Bezug auf die Reparation stattsinden soll, die nicht so ungünstig für die Städte zu fein scheint. Es ist schon bemerkt worden, daß die Städte die Accise verlieren, und dennoch die Grundab gaben nur wie früher bezahlen, daß die Nahrungsquatcmber Wegfällen, und es werden überhaupt eine Menge Mittel gegeben, um innerhalb der Communen die Lasten aufzubringen. Aller dings glaube ich, daß es nicht bloß Recht, sondern Pflicht der Deputation ist, daß, wenn allgemeine Maßregeln ergriffen wer den , auch alle in Einklang gebracht werden. Haben die Städte ein d<s uMWltnm, 'so mögen sie es schützen. Ich will das Ei- genthum nicht verletzen, ich habe noch niemals dafür gestimmt, haben sie eine Entschädigung zu fordern, so gewahre man sie ihnen, aber nur nach gleichen Grundsätzen. Abg. Runde: Mir scheint auch der Anspruch auf Entschä digung um deßhalb zweifelhaft, weil, wenn man die Natur die ser Abgabe betrachtet, sie nicht bloß den Städten zu gute kommt und dem Lande zur Last fällt, sondern weil häufig auch dcr Fall eintritt, daß sie nur von den Städten getragen werden muß, wie namentlich in theuern Zeiten. Es kann jetzt bloß darauf ankom men, ob eine jetzt auf indirekte Weise eingezogcne Abgabe auch direct aufgehoben werden soll. Ich begreife nicht, wie dieses mit den andern Steuern in Conflict kommen kann. Es würde für den Landmann sehr drückend sein, wenn noch fortan diese Hemmung stattsinden würde, welche er durch den Zollverband erloschen glaubt. Abg. Eisenstuck: Der Abgeordnete, welcher eben sprach, hat ganz unbeachtet gelassen, daß hier von einer Eommunberech- ' tigung die Rede ist, aber nicht von einem adligen Lischtrunk. Ich glaube nicht, daß dieser Antrag zu etwas führe, in wiefern anzuerkennen ist, daß dieser Gegenstand von großer Spccialität ist, wo in jeder Stadt eine Verschiedenheit obwaltet. Man muß nicht glauben, daß ich ein Particularinterefse verfolge, aber es waltet wirklich eine so große Verschiedenheit vor, daß ein so allge meiner Antrag in der Schrift schwerlich etwas Nützliches hervor bringen kann , um so weniger, da in den vorgelegten Berech nungen von der Staatsregiemng zugesichert wurde, daß diese Verhältnisse so regulirt werden sollen und müssen. Staatsminister v. Ze sch au: Es ist hier der Gegenstand der Entschädigung zur Sprache gekommen, und ich glaube selbst, daß dieser nicht besonders zu berühren ist. Die Regierung wird
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