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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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235. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 9. December 1833. Nachrichten v Hundert und zwei u. fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, den 27. November 1833. (Beschluß.) Schluß der Berathung und Abstimmung über den Bericht der 2. Deputation, über den mittelst Decrcts vom 9. Nov. 1833 an die 2. Kammer gelangten Gesetzentwurf, -die an die allgemeine Staatskasse zu entrichtenden Steuern und Abgaben betreffend, — Berathung über das Gesetz, die Entrichtung der Schlachtsteuer betreffend. Staatsminister v. Ze sch au bemerkt, daß dießinUeber- emstimmung mit der früher ausgesprochenen Ansicht zu stehen scheine, daß nämlich wegen des Oberlausitzer Vertrages kein Präjudiz daraus hervorgehen soll. Es würde also in dieser Hinsicht dem Deputationsgutachten nichts entgegenstehen. Nach dieser Aeußemng tritt die Kammer dem Deputations gutachten bei und nimmt den §. in der Maße an. Staatsminister v. Ze sch au bemerkt, ehe zu §.8. über gegangen wurde: Ihm scheine, nachdem die Deputation aus gesprochen habe, daß dieses Steuerausschreiben nur auf ein Jahr erlassen werden soll, der §. 8. überflüssig zu sein. Er sei nur darauf berechnet, -aß das Steucrausschreiben auf eine längere Zeit statt finden solle, und in dieser Hinsicht wäre es nö- thig gewesen, dem Ministerium die Ermächtigung zu geben, einen Steuererlaß eintreten lassen zu können. Referent ist zwar der Ansicht, daß schwerlich eine Verminderung eintreten werde, da aber doch eben die Möglich keit nicht abgeschnitten sei, so würde wenigstens nicht schaden, wenn der tz. stehen bliebe; es fei denn doch wenigstens die Hoff nung ausgesprochen. Staatsmmistcr v. Zeschau erklärt, deshalb ein Beden ken zu haben , weil sich die Kammer Vorbehalten habe, über die Steuerbewilligung für das 2. und 3. Jahr sich noch zu äußern, und sich gleichfalls die Erklärung über das Ausgabebudget Vor behalten. Abg. und Secr. Richter hält gleichfalls den 8. für überflüssig, wenn der provisorische Zustand nur auf 1 Jahr dauern soll; allein da die Deputation nicht habe voraußsehen können, was die Kammer beschließe, so habe sie nicht anders als ihn stehen lassen können; nun scheine aber doch, als habe die Kammer ihre Ansicht zu erkennen gegeben, daß sie dem Proviso rium nur auf 1 Jahr ihre Zustimmung geben wolle, und daher sei der Z. überflüssig. Auch Abg. aus dem Winkel spricht sich für den Weg fall des Z. aus, indem es nicht möglich sei, noch in diesem Jahre eine Ermäßigung eintreten zu lassen, und er halte für besser, nicht Hoffnungen zu erwecken, die nicht auszuführen seien.', Der nämlichen Ansicht ist derPräsident, und bemerkt, om Landtage. daß man jede Hoffnung, von der man voraussehen könne, daß sie nicht in Erfüllung gehe, lieber weglasse. Abg. Axt erklärt, dann beistimmen zu können, wenn dieß bestimmt dargethan werden könne, daß diese Hoffnung unaus führbar fei; allein, da es vielleicht doch möglich wäre, indem letzten Vierteljahre eine Ermäßigung eintreten zu lassen, so habe er gegen den Wegfall des §. ein großes Bedenken. Staatsminister v. Zeschau erwiedert, daß der Fall nicht ausgeschlossen sei, wenn das Finanzgesetz und das Ausgabebud- get berathen worden. Auf Antrag des Abg. v. Kiesenwetter stellt das Präsk- dium die Frage: Soll das provisorische Steuerausschreiben bloß als auf I Jahr erlassen betrachtet werden ? Nachdem diese einstimmig bejahet worden war, erfolgt die zweite Frager Soll nach den geschehenen Erörterungen hier über Z. 8. wegfallen? Sie findet gleichfalls einstimmige Bejahung. In Bezug auf die Schlußbemerkung der Deputation wegen der Schönburgischen und Wkldenfelsischen Steuerverhältnisse äußert Referent, Abg. Sachßer Wegen Waldenburg, Glau chau und Lichtenstein, Stein und Hartenstein existiren zwei km Inhalt gleiche, zwischen dem Churhause Sachsen und den Gra fen und Herren von Schönburg abgeschlossene Recesse vom 4, Mai 1740. Erstere drei Herrschaften sind bis zum Teschner Frieden böhmische Lehne gewesen, letztere beide alte meißnische Lehne. Wegen derselben haben die Grafen und Herren von Schönburg, von denen eine Linke inzwischen in den Neichsfür- stenstand erhoben ward, eine eigenthümliche Stellung zum ehe maligen Chmfürstenthume, jetzigem Königreiche Sachsen, erhal ten. Sachsen hat die landesfürstliche Oberbotmäßigkeit und das zus territorial« über diese 5 Receßherrschaften, die gesetzge bende und höchste Justiz? und Administrativ-Gewalt, das Be- gnadigungs-, Schutz-und Schirm- und Besatzungs-, das Floß-, Post- und Glektsrecht, und überhaupt alle Souveraknetätsrechte. Die Fürsten und Grasen von Schönburg haben für ihre Personen und Güter bei den höhern sächsischen Justizbehörden Recht zu nehmen, jedoch auf Bitten eine Mittelappellations-Instanz er langt, deren Aufhebung aber wegen Mißbrauchs oder nach Be zeigen Vorbehalten worden. Ihnen stehen die Reichs - undKreis- standschaft und M gesetzlichen und policeilichen, auch andern Ad ministrativsachen verschiedene Ehrenrechte zu, selbst das Recht zu, härtere Todesstrafe in gelindere zu verwandeln. Abg. v. Thiel am Ich mache den Hm. Referenten auf merksam, nicht vom Berathungögkgmstande abzuwekchen. Referent: Ich muß dagegen bemerken, daß Niemand
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