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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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das Recht hat, den Sprecher zu unterbrechen, und ich möchte daher den Hm. Präsidenten bitten, den Sprecher zur Ordnung zu verweisen; denn es gehört das, was ich anführe, allerdings zur Sache. Die Kammer muß wissen, wie sich das Verhaltniß gestaltet hat, und ich bin überzeugt, daß sic wünschen wird, zu wissen, wie es kommt, daß nur fixe Beitrage da stehen, und halte als Pflicht der Deputation und des Referenten, darüber Aufklärung zu geben. Sollte der Abgeordnete einen Zweifel he gen, so wünsche ich, daß die Kammer darüber gefragt werde, ich wünsche aber und hoffe nicht , daß Mitglieder der Kammer den Wunsch des Sprechens theklen, und fahre deßhalb in meinem Vorträge fort. Das hauptsächlichste, in jenen Recessen ihnen eingeraumte Recht aber, welches mit dem Gegenstände der heutigen Verhand lung im genauem Zusammenhänge stehh ist, daß nur neun 6 pf. und zwei 3 pf. Steuern nach den Schocken von ihren Untcrrha- nen erhoben, und davon nur der 3. Theil mit 4100 Thlr. an die Erzgebirgische Kreiseinnahme entrichtet werden dürfen, die übrigen Z aber ihnen zu den gewöhnlichen Reichs - und Kreis- viwnbus zu Salarirung ihrer Rathe und andern Bedürfnissen überlassen werden. Unter jenen «neribus sind die Stellung ei nes Reichscontingents, wozu sie die ihnen zu halten nachgelasse nen 100 Mann verwenden können. Inzwischen sind im König reiche Sachsen die Abgaben keinesweges auf damaligem Stand Heblieben, sondern bedeutend erhöht worden. Am Wiener Con- grcsse haben die 5 Machte jene Necesse garantirt, und der hochse lige König Friedrich August hat sich verbindlich gemacht, die Rechte anzuerkennen, welche denFürsten und Grafen von Schön burg. im- deutschen Wund zugesicherr würden, und dem Necesse nachzugehen. Ist nun schon das staatsrechtliche Verhaltniß der Fürsten und Grasen von Schönburg mit dem Aufhören des. deutschen Reichs in einen andern Stand gekommen, sv ist Vieß noch mehr der Fall durch Errichtung des deutschen Bundes und der Bun- desmatrikel, wonach das Königreich Sachsen im Verhaltniß seiner damals zu 1,200,000angenommenen Bevölkerung 12,000 Mann in verschiedenen Waffengattungen zu unterhalten, und zu den ge meinschaftlichen Kosten des Gundes beizutragen chat. Den Für sten und Grafen von Schönburg hingegen hat der deutsche Bund auf rhre Vorstellungen vom 4. Marz 1818 und 24. Januar 1819, unbeschadet der Neceßvcrhältnisse, weiter nichts eingeraumt, als die persönlichen Familienrechte und Vortheile, welche den mediati- sirten ehemaligen reichsstandischen Familien im Bunde zugesichert worden. DieReceßherrschaften sind aber niemals reichsunmittel- bar gewesen, vb sie schon ein Reichscontingent zu stellen gehabt. Nun kann dem einen Theil der Bevölkerung eines Landes die Uebertragung des andern-Lheils der Bevölkerung in den Ab gaben unmöglich ausBundespflichten angesonnen werden. Eine dießfallsige ausdrückliche Bundespflicht ist nirgends ausgespro chen. Auch setzt die Constitution- des Königreichs Sachsen alle Landesthekle- einander gleich. M die Stelle der- Contingentpflicht Der Fürsten und Grafen von Schönburg zum deutschen Reichest die gedachte Bundespflkcht des Königreichs Sachsen zugleich mit für die Neceßherrschaften getreten, und vermöge jener conMutio- . nellen Gleichstellung haben die dortigen Unterthanen nothwendig nach Verhältnis zu den Staatslasten beizutragen. Die Bevölke rung der Receßherrschaften (ohne die Lehnherrschaften) besteht in 65,402. Das Abgabenmißveryaltniß stellt sich durch folgende Berechnung ungeheuer heraus. Obschon die Receßherrschaften bei 6,714 Quadratmeilen mehr als den 40. Theil des Flächen raums der 271,67s Quadratmeilen und mehr als den 24. Theil der Bevölkerung der 1,540,310 des ganzen Königreichs Sachsen enthalten, und nach letzterem Verhaltniß zu dem Bundescontin- gent 500 Mann zu stellen, uytzEvon den 1,256,000 Thlr. Mili- tairaufwand des Budgets, 52,333 Thlr., von den 2,936,540 Thlr. 13 Gr. 11 Pf, fiskalischen Abgaben und erblandischen und öber- lausitzer Steuern ungefähr 123,189 Thlr. beizutragen hatten, so geben sie doch mit jenen 4,100 Thlr. zu letzterem Aufwand nur den 30. Theil, oder zu ersterem Aufwand der 2,936,540 Thlr. 13 Gr. 11 Pf. kaum den 716. Theil i Dabei genießen sie, die selbst kein Staatsgut haben, alle Vortheile von den im Budget auf 2,354,311 Thlr. 1 Gr. 8 Pf. berechneten Nutzungen des SLaatsvermögens Les Königreichs Sachsen, dessen übrige Landes- theile zu ihnen gleichsam in tributairen Verhältnissen, wie es in den Zeiten der Römer und der Völkerwanderung kaum schlimmer statt finden mochte, jetzt noch stehen. Ihr Beitrag zu denStaats- lasten, an in Summen 5,070,322 Thlr. 5 Gr. 4 Pf. ist mit 4,100 Thlr., wie 1,236? zu 1, mithin fast gleich nichts. Dieses außerordentlich nachtheilige Verhältniß, welches schon langst hätte aufhören mögen, und unter dem die Erblande, wie die Lausitz, gleich sehr leiden, veranlaßte mich zu dem Vor schläge, die Staatsregierung um geeignete desfallsige Maßneh mungen zu ersuchen. . Abg. Roux: Ich habe nur einige Worte zu erwähnen;wir sind dem Herrn Referenten sehr dankbar für die weitläuftige Er- pectoration, die er sv eben gemacht hat; ich halte aber dafür, daß vieles davon nicht zur Sache gehört. Ich las in dem Deputa tionsbericht nur einen Antrag und zu diesem hätte es einer so wcit- lauftigen Auseinandersetzung, welche auch wohl im Bericht hätte ausgenommen' werden können, nicht bedurft. Wenn übrigens ein anderer Antrag mit eingemischt wird, so weiß ich nicht, wozu das führen soll. Die Kammer hat sich nur auf einen Antrag zu fassen, und wollte der Referent noch einen andern Antrag formk- ren, so hatte er das gemeinschaftlich mit dem genannten Anträge thun sollen. - - Referent.: Es ist allerdings als Referent schwer, jedem die Sache recht zu machen. Abg. Delling: Eine verehrte Deputation hat sich be wogen gefunden, am Schluffe ihres gutachtlichen Berichts sich etwas weiter über die Schönburgifchen Angelegenheiten zu ver breiten, und.deren Referent hat, wie wir so eben gehört haben, sich dabei in eine lange geschichtliche Darstellung verloren. Ich würde diese ganze Sache mit Stillschweigen übergangen sein, da man sagt': daß das Schönburg. Steuer-Eontingent so lange fortdaurrn solle, Lis das neue Abgabensystem für die Gegen stände der directen und indirekten Besteuerung, dem 39. tz. der Lerfassungsurkunde gemäß, durchgehends eingeführt worden
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