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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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.bisherigen'Maße- auszubringen haben möchten, wenn nicht der ftiihcre Nestzustand herbei geführt werden soll.' Schon jetzt stufzerr sie nach Erleichterungda sie diese kaum aufzubringen vermögen, und auf diese Weise würden.sie weit har ter betroffen. Accisgrundsteuern lasten auf ihnen, und die Gewerbsteuer tritt an die Stelle der Accise. . Ihre gedrückte Lage ist doch gewiß nicht beneidenswert!), da her Mare ich mich für den Wegfall der vermehrten Steuer , und ersuche Eine hohe Kammer, sich ebenfalls dafür auszusprechen; denn sogar zu neuen Erörterungen müsse dieß führen, da die Haus-, Feld- und Wiesensteucr immer verschmolzen, und deren einzelne Ansätze wohl nicht selten unbekannt waren. Es sollte mich sehr schmerzen, wenn ich alle kleine Städte, die in ihrem Innersten langst erschüttert, noch dadurch gekrankt sehen sollte, zu einer Zeit, wo ein neues Steuersystem stündlich erwartet wird, und nicht fern mehr sein kann. . Abg. Sachße führt zu den Gründen, welche die Deputa tion angegeben hat, noch den an, daß dem Lande nicht allein Abgaben erlassen würden, sondern daß es nun auch seine Be dürfnisse aus den Städten leichter beziehen könne. Die Land bewohner hätten nun nicht mehr die Accise für die Gegenstände zu tragen, welche sie aus der Stadt bezögen, und auch die Ge genstände, welche sie in der Stadt verkauften, seien frei von der Accise. Abg. Atenstädt macht die Kammer auf den Zusatz auf merksam, welchen die Deputation bei dem Gesetze über die Be freiung der indirekten Abgaben angedeutet hat, und kheilt bei dieser Gelegenheit ekne Uebersicht mit, wie der Erlaß der Steuern stch für kt» Städte darstellk, woraus er das Re ¬ sultat zieht, daß dieser Erlaß dem Lande zu gute gehe; obwohl die Absicht des Gesetzes sei, daß sie jedem Tycile zu gute gehen soll. Um so mehr glaube er auch, daß mau jenen Zusatz an nehmen werde. Abg. Runde: Die Landgemeinden behalten selbst nach der ihnen zu Theil gewordenen Ermäßigung fürs erste noch so viel Schocke und Quatember zu versteuern, daß sie bei jeder Er höhung derselben empfindlich getroffen werden müssen. Eine solche aber stehet ihnen bevor, wenn es nach dem Vorschlag der Deputation gehet und die städtischen Feldgrundstücke von den Schocken und Quatembern, die bisher die Accise übertrug, be freiet bleiben sollen. Da diese dadurch gewissermaßen steuerfrei werden würden, so gebe ich zu bedenken, ob auf diese Weise zwischen den steuerpflichtigen Ackerwirthcn auf dem Lande und denen in der Stadt ein richtiges Verhältniß hervortritt, beson ders wenn man erwägt, daß die Fcldgrundstücksbesitzer in den Städten sich gewöhnlich sehr wohl befinden und ihre Products weit nutzbarer versilbern, als dieß auf dem Lande möglich ist. Abg. Scholze bemerkt, daß die Stadter bisher von ihren Feldgrundstücken die Generalaccise hätten tragen müssen, wäh rend das beim Lande nicht gewesen fei , und es würden also die Städte sehr bevorzugt, wenn auch ihnen die Halste des Erlas ses zugehen solle. Er müsse sich daher gegen eine solche Vermin derung erklären. AbZ, Und Secreiakr Richter erwiedert auf diese Aeuße-' rung, daß diese nicht hirher gehören fönne, und.gerade, weil hie Accise Nos auf die Städte Einfluß gehabt habe, sei es un leugbar, haß auch deshalb für die Feldgründstücke keine Ermä ßigung eintreten könne. Abg. Lehmann erinnert, daß noch immer die Accks- grundsteuery in den Städten bestehen, welche das Land nicht zu zahlen-habe. Staaksminister v. Ze sch au: Das Besteuerungsverhält- niß zwischen Stadt und Land und die Frage, in wie fern der noch zu bewilligende Steuererlaß diesem oder jenem Theile zu gute gehen soll, kommt zunächst zur Sprache, wenn der Depu- rationsbericht über das Gewerbsteuergesetz zur Berathung kommt, und es würde also diese Frage hier eigentlich nicht zu erörtern sein. Da sie aber einmal erwähnt worden ist, so will ich einiges bemerken, was für den Gesetzentwurf sprechen möchte. Bekanntlich ist die Accise im Jahre 1703 eingeführt, und zwar aus dem Grunde, weil die Städte die Grundsteuern nicht mehr geben konnten. Die Steuern , welche die Städte jetzt geben, sind die, welche erst später hinzugekommen sind. Ein Vorbe halt wurde damals, d. h. bei Einführung der Accise, gemacht in Bezug auf die Accisgrundsteuern. Jetzt, wo die Städte mit dem platten Lande hinsichtlich der indirekten Abgaben gleich gestellt werden, muß die Frage entstehen, wie ist es mit den Grundsteuern zu halten? -Daß die Städte und das Land auch in Grundabgaben gleichgestellt werden, kann entweder geschehen durch die Verminderung der Abgaben auf dem Lande, oder durch Aufziehung der Steuern in den Städten bis zu dem Be trage des flachen Landes. Beides schien unthunlich, und man mußte sich überzeugen, daß nicht allein die Städte die Accise gegeben haben, sondern auch das Land viel dazu bckgetragen hat. Dieß hat zu der Berechnung und der Zusammenstellung Anlaß gegeben, welche dem Gewerbs-Steuergesetze beigefügt ist. Ganz nothwendig schien aber der Regierung eine Bestim mung hinsichtlich der Accisgrundsteuern von den Fcldgmndstük- ken, so wie das Gesetz sie enthalt. Denn bekanntlich erhellt das Verhältnis aus den Motiven des zurückgenommenen Ge setzes, wo es heißt: „ Die Aufziehung der Ordinarstcuer wird sich daher nur auf die städtischen Feldgrundstücke beziehen können. Von diesen haben die in accisbaren Städten wohnhaften Bestie zeither schon die Hälfte, die außerhalb solcher Städte wohnhaf ten Besitzer aber die vollen Steuern als Accisgrundsteuern zu den Acciskafsen zu erlegen gehabt u. s. w." Ich glaube gewiß, daß auch diejenigen, welche für das Deputatkonsgutachten stimmen und der Ansicht der Negierung entgegen sind, wenigstens das bezeugen müssen, daß in dieser Ansicht die vollständigste Consequenz liege, und daß, wenn man davon abgehe, eine Jnconsequenz entstehen würde, die je doch unter besonderen Umständen vielleicht ihre Rechtfertigung finden könnte. Es ist der Regierung nrcht entgangen, daß nämlich die Städte, welche der Unterstützung am meisten be dürften, gerade durch die vorliegende Bestimmung am meisten getroffen werden würden.
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