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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 155. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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-IF 238. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 12. December 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert«, fünf u. fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 30. November 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Bericht der 3. Deputation, dm Ent wurf zu einer Gewerb- und Personalsteuer betreffend. ß. 1. lautet: (Aufhebung bisheriger Personalabgaben.) Bon gedachtem Lage an werden aufgehoben: 1) die Personalsteuer in den alten Erblanden, wie sie nach Maßgabe des Personensteuerausschrei dens vom 31. Marz 1767 und der nachmaligen ständischen Be willigungen, auch sonstigen, deshalb erlassenen speciellen Verfü gungen zu entrichten gewesen ist; 2) die Quatembekbeitrage in dm alten Erblanden, welche von der Nahrung und dem Erwerb, ohne Rücksicht auf Grundeigenthum, als rein persönliche Ab gabe, erhoben worden sind. — Die von den Gemeinden ferner zu vertretenden Localquatemberquanta werden um denjenigen Betrag vermindert, welcher an künftig wcgfallenden dergleichen Gewerbsquatembern in der Zeit vom 1 183. bis dahin 183. zur Ortsquatembersteüerkasse, um das Localquatember quantum vollständig aufbringen zu können und zu Bestreitung der verfassungsmäßig auf die Excurrenzkasse gewiesenen Ausga ben auf einen einfachen Quatember, wirklich erhoben worden ist. — Eine Moderation der Grundquatember wird , nach Ermessen der mit Verwaltung der dkrecten Steuern beauftragten Behör den, alsdann auf Ansuchen verfügt werden, wenn Realbesitzun gen wegen der daran gebundenen"Gewerbe erweislich mit höyern Quatemberbeiträgen, oder mit einer höhern Schockzahl, als der ortsüblichen, belegt worden sind. — 3) die inländischen Land- und Miethkutscher bleiben vom 1 183. an, von Entrich ¬ tung der durch die Bekanntmachung des geheimen Finanzcollegii vom 12. November 1828 geordneten Abgabe zur Postkasse be freit. — Ferner sollen 4) diejenigen an Staatskassen entrichteten Canons, welche nur eines bestehenden Gewerbes wegen und nicht in Folge eines hierauf gerichteten Dominialrechts auferlegt wor den, von dem nämlichen Zeitpunkte an nicht weiter erhoben wer den. — Zn der Oberlausitz wird die, nach Maßgabe des angezo? gmen Personensteuerausschreibens, zu entrichten gewesene Cha- ractersteuer vom 1 an, ebenfalls nicht weiter erhoben, auch kommen die in der Uebereinkunft mit den oberlausitzkschen Stän den, für den Fall der Gleichstellung beider Landestheile, in den Personalabgaben getroffenen Bestimmungen, von da an, in An wendung. Hierzu bemerkt die Deputation: Die Nothwendigkeit der Aufhebung der kn diesem Z. namhaft gemachten Personalabgaben folgt aus der Annahme des Gesetzes, und es hat die Deputation zu den Motiven für diesen §. nur zu bemerken, daß der jährliche Ertrag 1) der Personensteuer in den alten Erblanden 151,743 Lhlr. 22 Gr. 6 Pf., der Charactersteuer in der Oberlausitz 2,159 Thlr. 19 Gr. 2 Pf.; 2) der Nahrungsgewerbquatember, nach einer wegen der dabei stattgefundenen sehr abweichenden Er- hebungsgrundsätze nicht ganz zuverlässigen Berechnung, 64,971 Lhlr. 16 Gr. 6 Pf.; 3) der Lohn- und Miethkutscherabgabe 6,646Thlr. 7 Gr. 9Pf., worunter sich im Jahre 1832 1,086 Thlr. 10 Gr. 1 Pf. von ausländischen Lohnkutschern befunden haben; 4) der an die Rentämter entrichteten Gewerbscanons 3,644 Lhlr. 1 Gr., nach dem Budget und beziehendlich nach den von der Regierung der Deputation gemachten Mittheilungen gewesen ist. Abg. Atenstädt bemerkt, daß sub 4. die städtischen Gel der von gewissen Fabrikaten aufzunehmen seien, die bei der Land- accise und später bei dem Geleite gefordert worden seien. Staatsminister v. Zeschau entgegnet, daß in der Absicht der Regierung gelegen sei, sie überhaupt jetzt wegfallen zu lassen; allem bei der Erörterung habe man gefunden, daß sie mehr als Dominkalabgaben zu betrachten seien, und also der Gegenstand eines solchen Antrags sein müßten. Abg. Clauß: Er müsse auf diesen Gegenstand zurückkom men und denselben nochmals berühren. Er wisse nicht, ob das eine Dommialabgabe genannt werden könne, wenn auf Pro ducts, besonders auf ein Erzeugniß im Lande, eine Abgabe gelegt werde. Die in Frage stehende Abgabe bestehe theils als Pro- ductionsabgabc, theils als Uebergangsabgabe. Als Productions- abgabe, in so fern die Weberinnungen jährlich einen Canon zu entrichten haben; als Uebergangsabgabe, in so fern die Aus schreibung ein bestimmtes Fabrikat treffe. Finde die Staatsre gierung erforderlich, daß ein besonderer Antrag auf diesen Gegen stand gerichtet werde, so würde er allerdings bitten, daß sich die Kammer dazu entschließe. Abg. Eisen stuck: Es scheine ihm in diesem §. snb 2. eine Dunkelheit zu liegen; sie beträfe die Gewerb- oder Nahrungs quatember. Mit diesen sek das Rechtsverhältnkß so, daß sie von den Gewerben aufgebracht und davon der Mangel in den Grund quatemberabgaben aufgebracht würde. Nun sek hier für einen Fall vorgesehen, namljch für den Fall, daß die Grundsteuern damit gedeckt werden sollen, aber was mit dem Plus werden solle, sei nicht angegeben. Ihm scheine das Verhältniß so, daß die Nahrungsquatember aufgehoben seien, und diese Aufhebung habe die Folge, daß die Hausbesitzer in den Städten und die Grund besitzer auf dem Lande, in sofern sie eine Erleichterung dadurch genossen hatten, dieser Erleichterung verlustig werden. Er müsse wohl bemerken, daß dieß ein großer Gegenstand, besonders in großen Städten, wie in Leipzig, sek, und er halte dieses Object sechst für zu groß, als daß er glaube, es soll aus den Ausgaben verschwinden. Sie sei ein Plus, und er müsse diesen Punct um so mehr erwähnen, weil er einen Beweis gegen die Ansicht gebe, )aß die Städte durch die jetzige Einrichtung bloß in Vortheil kämen. ' . Abg. Sachße: Die Gewerbequatember hätten erfordert, daß den Steuerpflichtigen von Zeit zu Zeit etwas abgeschrkeben
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