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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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säumt werden, um jene Harmonie niemalen und nirgends auf kommen zu lassen. Jene Harmonie ist die Erzeugerin unsägli chen Verdrusses für den römischen Stuhl; denn es ist unchristlich vom Katholiken, mit einem Ketzer friedlich zusammenzuleben, oder gar enge Familien- und bürgerliche Bande zu knüpfen. Das ist römisches Dogma, das ist römische Praxis. Nichts An deres, war auch der Grund der neuern kirchlichen Wirren, als diese Reaction ihr kühnes Haupt erhob. Und was alljährlich in den Kirchen der Katholiken gegen die Protestanten gesprochen wird, das klingt doch wahrlich nicht wie Achtung der andern Con- fession. Was thut dagegen die protestantische Kirche? Von dem Allen Nichts. Sie thut Nichts, als daß sie sagt: Der Ka- tholicismus, das heißt: die Orthodoxie des Katholicismus bedarf keiner Widerlegung. Papismus und Absolutismus sind ein und das Nämliche. Bei beiden ist die Reformation und die Constitu tion allezeit ein Sinnbild sich aufdringenderunrechtmäßiger Ein sicht und politischer Volksmündigkeit, die eine reli giös-, die andere politisch-häretisch, die also schon um deswillen den Wurm des Fluches in sich trage; während bei den Prote stanten und Constitutionellen diese Einsicht und dieseLheil- n.ahme am Staate zu den unveräußerlichen Menschenrechten gezählt wird. Das Princip des Protestantismus verlangt nicht nur Gewissens-, sondern auch bürgerliche Freiheit. Meine Herren! Alles, was ich gesagt habe, will ich nicht gesprochen haben gegen den Katholicismus, denn er ist mir so ehrwürdig, wie jede andere Glaubensform, sondern gegen eine gewisse Richtung desselben, die'auch nicht die Religion, sondern die weltliche Herrschaft zum Zweck ihres Strebens hat, und nur die Religion als Mittel Zu diesen unerlaubten Zwecken mißbraucht. Wenn ich also hiernach weit entfernt bin, etwas Persönliches zu sagen, so muß ich doch auf eine Aeußerung des hochwürdigen Herrn in jener Kammer zurückkommen. Er hat geklagt, daß die katholische Kirche ohnehin fast gar nicht vertreten sei. Ich sollte aber doch meinen, (der königl. Commiffar v. Watzdorf tritt in den Saal) daß, wenn die Kirche, welche über anderthalb Millionen Mitglieder zählt, von zwei Geistlichen, und d i e, welche noch nicht einmal 30,000 zählt, durch einen Geistlichen vertreten wird, daraus unwider- sprechlich folgt, daß die Vertretung der protestantischen Kirche gegen die der katholischen schon in numerischem Verhältnisse auf eine höchst auffällige Weise zurücksteht. Wenn also der hoch würdige Herr eine noch umfänglichere Vertretung, demnach einen noch großem Einfluß seiner Kirche bei der Repräsentation des sächsischen Volkes wünscht, so kann ich nur erklären, daß dies ein unbilliger Wunsch ist, und ich mich einem solchen Verlangen stets und noch auf dem Todtenbette entgegenstellen würde. Schon wiederholt auch bei andern Gelegenheiten habe ich erklärt, daß ich keinen Unterschied der Confession kenne; und ich erkläre daher nochmals, daß ich Nichts gegen den Katholicismus gesagt haben will, sondern Alles, was ich gesagt habe, bezieht sich auf die Richtung des Katholicismus, welche nicht die Religion, son dern die weltliche Herrschaft, und andere, außer demG-istesbe- reich liegende Zwecke zum Ziel ihres Wirkens und Strebens macht, und also das Heiligste des Menschen, die Religion, mißbraucht. Abg. Klien: Ich trage auf Schluß der Verhandlung an, da die Sache der Deputation zur Berathung übergeben wird. Staatsminister v. Wietersheim: Die Kammer wird gewiß nicht erwarten, daß das Ministerium sich auf eine weit läufige Widerlegung der vorgebrachten Beschwerde einlassm wird. , Nur einen formellen Punkt erlaube ich mir zur Sprache zu bringen. Ich habe es lediglich der Kammer anheimzustel len, ob sie das Verfahren hinsichtlich der Hoffmannschm Be schwerde, welches der Abgeordnete angeregt hat, angemessen fin det. Ich bedauere aber, daß sich der Abgeordnete nicht sofort an das Ministerium gewendet hat. Es würde dem Ministerio eine Freude gewesen sein, die Acten in diesem Falle vollständig vorzulegen. .Es war ein Verfahren, welches das Licht nicht zu scheuen hat. Allein von Seiten einer öffentlichen und einer hohem Behörde untergeordneten Behörde ist es nicht zu billigen und nicht zuzulassen, daß sie sich in directe Communication mit einem Ständemitgliede einlaffe. Es ist dies der §. 131 der Verfassungsurkunde ganz entgegen. Es wird also der Ver- faffungsmkunde gemäß das Ministerium dieses zu rügen haben. Was die Sache selbst betrifft, so erlaube ich mir nur mein Be dauern auszusprechen, daß der Abgeordnete die ständischen Ver handlungen an dem betreffenden Landtage über das Gesetz vom. Jahre 1836 nicht nachgelesen hat. ' Da würde er in den Mo tiven zu §. 4 gesunden haben, daß die Staatsregierung selbst die Ständeversammlung daraus aufmerksam machte, daß die katho lischen Geistlichen durch Anordnung ihrer Behörde dahin zu wir ken haben, daß alle Kinder aus.gemischten Ehen katholisch erzo gen werden. Eben um dieses zu vermeiden, wurde das neue Gesetz vorgelegt,, und Stands und Regierung haben mit hoher Weisheit in der in §. 4 für solche Falle nachgelassenen gänzli chen Vermeidung der katholischen Trauung das einzige sachge mäße Auskunftmittel erkannt. Was den Litel eines Buches betrifft, so kann ich dem Abgeordneten die Beruhigung geben, daß das Ministerium, als er ihm bekannt wurde, seine Mißbil ligung darüber ausgesprochen hat, daß dabei ein Ausdruck ge wählt worden, welcher im Volke Mißdeutung Hervorrufen könne. Das Missionsinstitut besteht übrigens darin, daß in Gegenden des Landes, wo Katholiken weit entfernt von den Parochialkir- chen wohnen, bisweilen ein katholischer Geistlicher von der Be hörde abgesandt wird, welcher die Seelsorge dort ausübt und Messe liest. Das ist das ganze Institut. Am wenigsten kann sich das Ministerium veranlaßt finden, auf Aeußerungeu in einer Druckschrift Etwas zu erwiedem. Es steht ihm weder das Amt eines Censors, noch das eines Recensmten zu. Präsident v. Haase: Der Abg. Klien hat auf Schluß der. Debatte angetragen. Wird dieser Antrag unterstützt? Abg. N. v. Mayer: Auf Schluß der Debatte kann nm von fünf Mitgliedern, welche noch nicht gesprochen haben, an getragen werden; ein Mitglied reicht dazu nicht hin, auch kann die Landtagsordnung nicht so zu verstehen sein, daß selbst solche Erwiederungen- ausgeschlossen sein sollen,^welche die Abwehr eines persönlichen Angriffs, oder die, Berichtigung einer Khatsache -zum Gegenstands haben. Wohin soll es führen, wenn in der
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