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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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gesetzes, zum Vortheile des Schulwesens selbst, merklich abge- nomn^enhabe, der Einwand aber, daß der Lehrer das Heirathen bei einer kärglich dotirten Stelle zu vermeiden habe, nickt gebilligt werden könne, weil derselbe damit in vielen Fällen zum Cölibat verurtheilt werde, der ledige Stand der Häuslichkeit Eintrag thue, der Lehrer durch Heirath meistens mehr Sparsamkeit in sei nen Haushalt bringe, und spätere Heirathen, in Folge dessen der Lehrer ost seine Kinder nicht erziehen könne, die nachtheiligsten Folgen für diese, ja in vielen Fällen auch wohl für die Gemein den selbst hervorbringe.. Wolle man nun die Behauptung, daß das sächsische Volks schulwesen in ganz Deutschland das blühendste sei, rechtfertigen, und stehe damit das Wohl der Schullehrer selbst im genauesten Zusammenhänge, so müsse man auch die äußere, als.Nothstand dargestellte Lage derselben mit der Würde und den Beschwerden ihres Berufs in ein angemessenes Verhältniß bringen. Was daher auch nachträglich für diesen Zweck bewilligt würde, das hätte schon früher postulirt werden sollen, da die finanziellen Verhältnisse es gestatten, und von den Postulaten das Meiste den Gemeinden, z. B. zu Bauten, das Wenigste den Schullehrern zu Gute gegangen sei. Glaubt die Deputation hiermit im Allgemeinen den in allen Petitionen geschilderten Nofhstand unserer Schullehrer, soweit nöthig, bezeichnet zu haben, so hat sie nun auch ihrer geehrten Kammer die Mittheilungen, welche ihr von dem hohen Ministe rs des Cultus und öffentlichen Unterrichts mit dankbar anzuer kennender Bereitwilligkeit gegeben worden sind, in Folgendem zu eröffnen. Vor der Verfaffungsurkunde — so lauten die Mittheilungen — seien aus Staatscassen, mit Ausschluß der stistungsmäßig begründeten Zahlungen, mehr nicht als 1,000 Thlr. zu Verbesserung des Einkommens für Schullehrer auf Patrimonial- stellen bewilligt, dagegen für jetzige Finanzperiode 1844 31,261 Thlr. 19 Ngr. 5 Pf. für Volksschulen, nach Ausscheidung einer früher aus Bergbau- cassen bestrittenen Post postulirt worden. Hierüber sei früher zu Bildung eines allgemeinen Schul fonds durch Rescript vom 16. Juli 1813 a) eine allgemeine Kirchencollecte am Michaelistage, b) eine Abgabe von allen Trauungen nach 3 Sätzen, von H, - tz und IH- Thlr., angeordnet worden, deren erstere 1,600 Thlr., letztere 1,200 Thlr. ungefähr jährlich getragen habe; sie seien jedoch beide durch Volksschulgesetz tz.33 und durch Verordnung vom 17. De- cember 1835 den Ortsschulcassen überwiesen worden. Jedoch seien immer noch als dringende Bedürfnisse im Inter esse des Volksschulwesens zu bezeichnen: a) ausreichende Unterstützung der zu Herstellung einer zweck mäßigen Schulanstalt unvermögenden Gemeinden, na mentlich in stark bevölkerten Fabrikorten des zwickauer Kreisdirectionsbezirks; d) Begründung einer Pensionscasse für emeritirte Geistliche und Schullehrer bei solchen Stellen, deren Ertrag zu Erhaltung von zwei Personen nicht ausreiche; e) angemessene Verbesserung unzureichend dotirter Schul- - lehrerstellen. Auch sei für emeritirte Schullehrer bereits ein Fonds von 30,000 Thlr. ermittelt, und es würden für gejammte er ¬ wähnte Bedürfnisse sich Mittel darbieten, welche die dazu erfor derlichen Zuschüsse wesentlich mindern würden, wozu auch zu sei ner Zeit die transitorischen Ausgaben verwendet werden könnten, welche jetzt noch aus den Staatscassen zu Unterstützung der Witt- wen und Waisen der Prediger und Schullehrer aus der Zeit vor Errichtung einer allgemeinen Wittwen- und Waisencaffe ruhten, so wie auch hierbei andere geeignete Zuschüsse, namentlich aus den Mitteln der Gemeinden, soweit dies thunlich, nicht auszu schließen wären. Ferner sei zwar in Beziehung auf Schullehrer nicht außer Acht zu lassen, daß der Aufwand für Vorbereitung zum Schul fache in Folge der Seminarien äußerst gering sei, die Schullehrer 10 bis 15 Jahre früher als die Geistlichen zu einer Anstellung gelangten, übrigens durchschnittlich besser, als in andern Län dern, besoldet waren, dagegen aber auch nicht zu verkennen, daß in Folge des Schulgesetzes das Einkommen der gut dotirten Stel len fast ohne Ausnahme merklich vermindert worden sei, auch die Stellen mit nur 120 Thlr. Einkommen zu den besser do tirten nicht in solchem Verhältnisse stehen, daß auf eine successive Beförderung Mr Inhaber jener Stellen mit Zuverlässigkeit zu rechnen sei, auch daß bei Besetzung der Stellen von Privatcvlla- tur die wünschenswsrthe allgemeine Rücksicht aus eine billige und gerechte Beförderungsordnung dem subjectiven, örtlichen oder persönlichen Interesse gewöhnlich nachgesetzt werde, was das Ministerium, welches nur 439 Stellen zu besetzen habe, nicht auszugleichen vermöge, und endlich der höhere Grad wissenschaft licher Bildung des sächsischen Schullehrerstgndes die Ansprüche und Ansichtendes letztem in Bezug auf Lebensbedürfnisse, Wahl einer Gattin und Nebenbeschäftigungen auf eine dem Minimal einkommen nicht entsprechende Weise gestaltet habe. Mit glei cher Bereitwilligkeit hat das hohe Ministerium der Deputation auf deren Wunsch ein Verzeichnis der bis mit 120 Thlr. und der von da bis mit 150 Thlr. dotirten Schulstellen zugehen lassen. Nach solchem existiren überhaupt im ganzen Lande, ohne Rücksicht auf Collatur, 1) 36 Stellen unter 120 Thlr. welche, um sie bis dahin zu bringen, die Summe von 696L Thlr. nöthig machen würden, 2) 361 Stellen zu 120 Thlr., Lumm» 397 Stellen bis mit 120 Thlr. . 3) <245 Stellen über 120 bis mit 150 Thlr. Darunter befinden sich a) 58 Stellen über 120 bis mit 130 Lblr., b) 74 - - 130 - - 140 - «) 113 - - 140 - - 150 - w. o. bei welchen Angaben jedoch nicht auf Theilung zwischen Schul'- lehrer und Emeritus, wohl aber auf persönliche Zulagen als blei bende, Rücksicht genommen worden ist, wogegen darüber, ob und wieviel darunter Stellen mit Küchendienst verbunden unter dem Minimum von 200 Thlr. dotirt sind, Auskunft er ¬ mangelt. Was die der Minksterkalcollatur angehörigen Schulstcllen überhaupt betrifft, so gehören dahin 439 Stellen, nämlich: 5 Stellen unter 120 Thlr., w. o. 48 mit 120 A 91 von 121 - bis 200 Thlr. 115 - 201 L - 300 - 109 k - 301 V - 400 - 52 s -. 401 s - 500 - 14 s - 501 2 - 600 - 3 - 601 2 - 700 - 2 r über 700 s
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