Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Stastsregierung würde daher nicht gegen die Bundesgesetzge bung gefehlt haben, wenn sie ausdrücklich gestattet hätte, daß auch Schriften unter 20 Bogen, inwiefern sie Theile eines größeren Ganzen bilden, der Censur nicht zu unterwerfen seien. Jndeß, «die Erklärung, welche der Herr Regierungscornmiffar gegeben hat, ist im Allgemeinen befriedigend, und ich hoffe, daß, wenn in diesem Sinne verfahren wird, auch eine wesentliche Erleichte rung für die nicht 20 Bogen starken Schriften erreicht werden kann. Im entgegengesetzten Fall würde freilich ein Theil der Wohlthaten, welche das Gesetz bietet, wieder aufgehoben werden, indem eine sehr große Anzahl von literarischen Erscheinungen jetzt in Heften oder Abtheilungen herauskommt. Abg. Clauß: Ich habe gestern mich gewissermaßen ver pflichtet, wenn ich nicht zu erheblichen Bedenken veranlaßt würde, bei der weiteren spcciellen Berathung des Gesetzentwurfes auf alle Anträge der geehrten Deputation einzugehen. Ich habe in der Hauptsache mein Einverstandm'ß nur erklären wollen, in Be zug auf die eigentliche Vorlage. Was den Antrag — S. 670 des Berichts — anlangt, der uns zunächst, ohne integrirend -em Gesetz anzugehören, zur Annahme empfohlen wird, so kann ich nicht umhin, die Bemerkung zu machen, daß ich nur zum Theil für diesen Antrag mich beistimmend erklären mag. Ich habe den Wunsch auszusprechen, daß in der dritten, vierten und fünften Zeile des Antrags folgende Stelle: „eine erläuternde Bestimmung der Worte: in Heften oder Abtheilungen auf bun- -esgesetzlichem Wege herbeizuführen bemüht sein, inmittelst aber" ausfallen möge, und daß dieser Antrag nur dem übrigen Inhalte «ach von der Kammer adoptirt werde. Ich glaube nämlich, -aß die Anrufung zu authentischer Interpretation dem deutschen Bunde in gewisser Beziehung auf reine Jnlandsverwaltung «inen ganz ungehörigen Einfluß einräumen würde, weshalb ein solcher Antrag nicht von einer sächsischen Standeversammlung ausgehen möchte. Zu beurtheilen, ob Hefte oder Abtheilungen unter 20 Bogen Theile umfänglicher Werke über 20 Druckbogen sind, das muß Sache des Administrativermessens sein, welches nach meiner Ansicht jeder Regierung eines Bundesstaates selbst ständig zu belassen ist. Dagegen werde ich mit voller Ueberzeu- gung dafür stimmen, daß unsere Regierung ersucht werden möge, auf administrativem Wege diejenigen Declarationen ergehen zu lassen, welche die Bedenken beseitigen mögen, die der Abg. Brockhaus in fraglicher Hinsicht geäußert hat. Referent Abg. Todt: Wenn ich den geehrten Abgeordne ten recht verstanden habe, so hat er sich, indem er sich gegen die ersten Worte des Antrags erklärt hat, dahin ausgesprochen, daß Seiten der Staatsregierung nicht versucht werden möchte, eine authentische Erklärung bei dem Bundestage herbeizuführen. Nun ist aber der Gang der Berathung dieses Antrages folgender ge wesen. Am vorigen Landtage schon sollte nach den Vorschlägen -er damaligen Deputation eine Bestimmung in das Gesetz aus genommen werden, wie sie von dem Abg. Brockhaus gewünscht worden ist. Denn allerdings ist die Deputation, wie sie es da mals war, der Meinung, in die Verordnung möglichst wenig zu verweisen, dagegen Alles, was der Gesetzgebung angehyrt, in das wirkliche Gesetz zu bringen. Als aber über diesen Vorschlag mit den Herren Commissarien Vernehmung gepflogen wurde, er klärten sie auf das Bestimmteste, daß sie einseitig eine authentische Auslegung der bundesgesetzlichen Bestimmungen nicht vorneh men könnten. Diese Erklärung hatte zur Folge, daß die De putation nicht ein Amendement ins Gesetz gebracht, sondern einen Antrag gestellt hat, wie er eben vorliegt. Ich glaube also, wenn irgend Etwas erreicht werden soll, so muß man den Antrag so fassen, weil außerdem nicht einmal dispensationsweise das Frei geben der fraglichen Schriften erlangt worden wäre. Abg. Clauß: Nach dieser Erläuterung kann ich der De putation zwar dankbar sein, daß sie— früher gestalteter Sache nach — den Antrag so gefaßt hat. Ohne aber Kenntniß von dieser in der Deputation geäußerten Ansicht der Regierung er langt zu haben, glaubte ich in den von dem Regierungscommis- far kurz vorher vernommenen Worten die Andeutung zu finden, daß die Regierung im Sinne der Deputation sich auszusprechen gemeint sei. — Was den allgemeinen Antrag unter I. anlangt, der in Bezug auf eine Jntercession bei dem deutschen Bunde an die Regierung gerichtet werden soll, so werde ich demselben aller dings beistimmen. Referent Abg. Todt: Der Antrag der Deputation ist doppelter Art; einmal geht er dahin, eine authentische Auslegung der bundesgesetzlichen Bestimmung herbeizuführen, daß im Wege des Gesetzes die Censurfreiheit in Bezug auf Druckschriften über 20 Bogen, welche heftweise ausgegeben werden, ausgesprochen werde. Der andere Theil des Antrags.geht dahin, daß, so lange diese authentische Auslegung nicht erfolgt ist, die Entbindung jener Schriften von der Censur dispensations weise ge nehmigt werde. Präsident v. Haase: Ich stelle dem Herrn Referenten an heim, welchen Weg er bei der Fragstellung über den bei Z. 1 von der Deputation S. 670 des Berichts anempfohlenen Antrag ein geschlagen wissen wolle: ob nämlich dieser Antrag unter Vorbe halt des Antrags I. — welcher am Ende des Berichts S. 688 ge stellt worden und auf welchen sich der Antrag S. 670 bezieht — zur Abstimmung gelangen soll, oder ob dieser Antrag zu §. 1 einstweilen und so lange auszusetzen, bis der Antrag unter I. zur Sprache gekommen und nach Befinden angenommen worden ist, oder ob, da der Antrag unter I. ein selbstständiger ist, dieser gleich jetzt herauszuheben und vorauszunehmen, in welchem letz teren Falle ihm dann, wenn über ihn berathen und abgestimmt worden, der zu der tz. 1 gestellte Antrag S. 670 angeschlossen werden würde. Referent Abg. Todt: Ich glaube, es kann einen Nachtheil nicht herbeiführen, wenn jetzt über den Antrag zu §.1 abgestimmt wird, da der zweite Theil desselben von dem Schlußantrage des Berichts ganz unabhängig ist Der zweite Theil soll Etwas ge währen, mag jener Antrag einen Erfolg haben oder nicht. Abg. Clauß: Wenn ich mir wegen der Fragstellung eine Bemerkung erlaube, so geht meine Ansicht dahin, daß die Zeilen, welche ich herausgehoben habe, und die ich, ganz offen gestanden, aus konstitutionellen Gründen 5ür etwas bedenklich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder