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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Kammer irgend Jemand persönlich angegriffen wird, und ein Dritter, sobald ein Abgeordneter zur Vertheidigung des Ange griffenen das Wort verlangt, auf Schluß der Debatte antragt, Md dieser Schluß dann erfolgt? Wo bleibt dann die Freiheit der Berathung? Ich will jetzt kein Wort über die Sache selbst Verlieren, sondern blos gegen den Schluß der Berathung spre chen. Aber ich halte den Schluß derselben nicht für gerechtfer tigt, wenn er etwa erfolgen soll, weil man fürchtet, daß die Kammer eine Discusston würdig zu halten nicht im Stande fein werde. Uebrigens kommt es hier auf große Zeitersparniß nicht hinaus, und so viel ist gewiß, daß es der Kammer nicht angenehm sein kann, wenn auf Kosten der Redefreiheit eine Dis kussion abgeschnitten wird. Abg. Wieland: Auch ich muß mich gegen den Schluß der Debatte erklären, da der Herr Abg. v. Mayer und der Herr Staatsminister in Bezug auf meine Person Einiges ausgespro chen haben, worauf ich notwendig noch Etwas crwiedern muß. Präsident v. Haase: Will die Kammer die Debatte ge schlossen sehen? — Die Mehrheit der Kammer spricht sich da gegen aus. Präsident v. Haase: Es haben zunächst der Abg. v. Thie- lau, dann der Herr Wicepräsident und der Abg. Wieland das Wort. > - Abg. v. Th le lau: Nur wenige Worte sind es, die ich zu äußern habe. Da ich bei dem Vorträge des Abg. Wieland nicht gegenwärtig war, so weiß ich nicht, was derselbe für Thatsachen angeführt hat; wenn derselbe aber gegen den Character und die Person des geehrten in Frage stehenden Mitgliedes der jenseiti gen Kammer etwas Nachtheiliges in dieser Rede gesagt hat, so muß ich dagegen feierlichst protestiren und mich dem anschließeu, was der Abg. v. Mayer über die Person und den Character je nes Mannes ausgesprochen hat. Vicepräsident Eisen stuck: Erwarten Sie, meine Herren! ' keine große Auseinandersetzung von Dogmen, keine Manifest«-' tionen religiöser Ueberzeugung von mir; aber derrAbg. Wieland hat Einiges gesagt, wovon ich glaube, daß man es nicht unbeant wortet lassen darf. Zunächst steht er in dem Irrwahn (so muß ich es nennen), als ob die drei geistlichen Mitglieder der ersten Kammer deswegen dahin berufen wären, um ihre Kirche zu ver treten. Das ist aber keineswegs der Fall; denn wenn Sie die Verhandlungen ansehen wollen, welche der Berfaffungsurkunde vorangegangen sind, so sind weder protestantische, noch katholi sche Geistliche als Vertreter ihrer Kirche in jener Kammer; es hieße vielmehr die Stellung dieser drei Mitglieder gänzlich ver rücken und verkennen, wenn man annehmen wollte, es sollte von ihnen ihre Kirche vertreten werden, und eine solche Meinung würde dahin führen, daß man als Maßstab der Vertretung die Bevölkerung in religiöser.Beziehung annehmen müßte, um das nöthige Gleichgewicht herbeizusuhren. Die Vertretung der Kirche durch Geistliche ist eine ganz irrige Ansicht. Zweitens hat auch der geehrte Abgeordnete das Gesetz über die gemischten Ehen un richtig angezogen und ausgelegt/ Nämlich er hat gesagt: daß die betreffende Bestimmung in dem Gesetze sehr gefährlich sei, welche II. 55. die Entsetzung des Geistlichen ausspreche, wenn erber Einge hung einer gemischten Ehe ermahnen wollte, daß die Kinder einer andern Konfession folgen sollten, als der des Vaters. Zn dem Gesetze sind zwei Fälle unterschieden: 1) wenn Brautleute vo» zwei Confessionen sich verehelichen wollen, und 2) wenn eine ge mischte Ehe bereits besteht und die Geistlichen wollen wahrend des Bestehens der Ehe darauf wirken, daß die Kinder in religiö ser Beziehung anders erzogen werden, als Gesetz und Vertrag bestimmen. Es ist ferner so weit gegangen worden, das Crimr- nalgesetzbuch zu citiren. Nun ich muß gestehen, daß sich.diese Sache schwerlich wird darunter subsumiren lassen. Ich kann es in der Lhat fast nur beklagen, wenn der Gegenstand mit einer gewissen Befangenheit hier behandelt worden ist. Ich bin das Bekenntniß der Wahrheit schuldig, daß gerade hier in Dresden, wo im Verhältniß zu den übrigen Landestheilen die größte An zahl Katholiken ist, seit der Erlassung des Gesetzes über die ge mischten Ehen nicht ein einziger Conflict vorgekommen ist, we nigstens ist keine Beschwerde geführt worden, und Sie könne» wohl denken, meine Herren! daß eine solche Beschwerde zur all gemeinen Kunde gekommen wäre. Der Gegenstand ist einer Deputation überwiesen worden, und diese würde die von mir gemachten Bemerkungen wohl auch gefunden haben oh ne meine Hülfe; indessen Hielt ich bei der. Wichtigkeit des Gegenstandes für angemessen, meine Ansicht aüszusprechcrr. Abg. 0. v. Mayer: Ich habe hauptsächlich zwei Bemer kungen zu machen, und zwar in Bezug auf persönliche Aeußerun» gen, welche in der Discussivn stattgestmden haben. Ich muß zunächst bemerken, daß die Integrität des Rufes, gute Gesinnung und gutes Streben bei jedem Menschen so lange Zu präsumirm sind, als das Gegentheil nicht erwiesen ist. Dies gilt also auch in Bkziehung auf jenen 'allgemein geehrten Geistlichen, der m der ersten Kammer sitzt, da gegen ihn zur Z-it nicht das Mindeste hat vorgebracht werden können. Sein Anspruch auf Integrität des Rufes bedarf daher keiner Zeugnisse weder von mir noch An dern, er steht ohnedem fest. Wenn ferner die Aeußerung jenes Mannes, „er finde die katholische Kirche nicht hinlänglich vertre ten," nochmals gerügt worden ist, so kann man daraus, mag man auch über die Aeußerung selbst denken, was man will, zum wenigsten nicht Mißachtung einer andern Kirche, am allerwenig sten aber einen Angriff auf die Verfassung folgern; denn es ist ja nur erst neulich selbst in diesen Saale geäußert worden, es scheine. der Handels- und Fabrikstand nicht ordentlich vertreten. Der gleichen Aeußerungen haben keine solche feindselige Tendenz, und ich muß den geehrten Abgeordneten, der zuerst jene Schlußfolge rung gezogen hat, dringend ersuchen, daß er in seinem an sich gewiß wohlgemeinten Eifer die Personen schone und wenigstens Nichts behaupte, was nicht als erwiesen vorliegt. Uebrigens ist mein nochmaliges Wort weniger gegen den Herrn Antragsteller gerichtet, als vielmehr gegen die Vertheid'gung des Abg. Ober länder, welche in Beziehung auf die Person des Herrn Deeans unbedingt zu weit ging. Zur Sache s.ldst habe ich zur Zeit Nichts zu sagen. Ich bin bei der Beratbung und Beschlußfassung über das fragliche Gesetz selbst chäcig gewesen, man wird mich aber 2
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