Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
USA sammlung sitze. Nur in dieser Beziehung hielt ich mich ver pflichtet, die Sache aufzunehmen. Abg. v. Gablenz: Ich wollte ckir nur einige-Worte zur Entgegnung des Abg. Oberländer erlauben, indem derselbe nämlich sagte: es sei römisches Dogma und römische Praxis, Änt Ketzern überhaupt nicht friedlich ZU leben, und Tendenz der Geistlichkeit, darauf hinzuarberten; — indem nun dadurch der Vorwurf gegen die hiesige Geistlichkeit ausgesprochen scheint, und zwar, als ob es auch ihr Dogma und ihre Praxis sei, den Frieden mit den Ketzern nicht zu fördern, sondern zu stören, muß ich nach meiner eigenem Erfahrung aussprechen, daß ich Versuche der Art nicht bemerkt habe. Uebrigens ist es gewiß uur freudig anzuerkennen, und ich provocire in dieser Beziehung auf die öffentliche Meinung, daß, — wahrend in manchen Län dern Deutschlands, ja Europa's gerade diese Religionsfrage mit Vielem Eifer und Bitterkeit verfolgt wurde, und die gegenseitigen Glaubensgenossen auf unangenehme Weise mit einander in Be rührung kamen, — daß gerade Sachsen in dieser Zeitperiode sich in dieser Beziehung durch friedliches Beisammenleben aus zeichnete, daß — in dieser Beziehung — Protestanten und Katholiken in Sachsen im Einklänge lebten. Wenn dies eines- theils der Toleranz der Protestanten und Ruhe derselben zuzu schreiben ist, so ist dabei doch such die Gesinnung der Katholiken in Anschlag zu bringen und zu gedenken, daß dieselben eben wenigstens nur ganz im Einzelnen sich Übergriffe erlaubten. Uebrigens habe ich in den Worten des geehrten Abg. Wieland keine Verdächtigung der Person des Herrn Decan Kutschank finden können, indem er mit Achtung von dem ehrwürdigen Herrn gesprochen, und die Schlußfolgerung, die der Abg. Wie land aus jenes Acußerung gezogen, schien mir weiter zu gehen, als man hatte hinein legen können und wollen. Abg. Oberländer: Nur ungern bitte ich noch um die Erlaubniß zu einem einzigen Wort, um mich nochmals gegen Line mögliche Mißdeutung zu verwahren. Ich kann wohl un ter allen Umständen voraussetzen, daß das, was der geehrte Abg. v. Mayer und v. Thielau in Bezug äuf den ehrwürdigen Charak ter und die vollständige Integrität des Rufes des Hexm Vorstan des der katholischen Geistlichkeit der Dbcrlausitz gesagt haben, nicht auf mich bezogen werden kann, da ich mich hiermit auf das Zeugm'ß der ganzen Kammer berufe, daß in meiner Rede auch .nicht ein Wokt gefallen ist, was dieser Voraussetzung entgegen steht. Nun noch ein Wort auf eine Bemerkung des Abg. v. Gab- lenz. Daß meine Schilderung der Tendenz der römischen Curie und des Absolutismus nach Theorie und Praxis nicht übertrieben ist, darüber berufe ich mich auf das Zeugniß der Geschichte aller Zeiten, und namentlich auf die neueste europäische Staaten geschichte. Abg. Tzichucke: Da ich mich stets so viel als möglich von religiösen Streitigkeiten entfernt gehalten habe, so ist es auch heute meine Absicht nicht, über die Interpellation des Abg. Wie land zu sprechen, s, Ich will mich nur über eine Aeußerung des Herrn Staatsministero s. Wiettrc-H im in Beziehung auf die 133. Z. der BerfasfimMMndr aussprechm. Derselbe hat ge il. S5. sagt» daß der Abg. Wieland, indem er sich in gegenwärtiger An-- gelegenheit mit einer Unterbehörde in Vernchmen gesetzt, gegen §. 133 der Werfassungsurkunde verstoßen habe; nun ist in jener Paragraphe nur die Bestimmung enthalten, daß die obersten Staatsbehörden allein zur Communication zwischen Regierung und Ständen geeignet seien, keineswegs ist aber in dieser §° enthal ten, daß einzelne Mitglieder der Kammer zu Begründung ihrer Motionen, Anträge und Beschwerden sich an Unterbehörden nicht wenden können. Jene Bestimmung kann also nur der Stände versammlung in ihrer Gesammtheit, nicht einzelnen Mitgliedern derselben gelten. Dies zur Widerlegung des Herrn Staats ministers. Abg. Wielayd: Zum näheren Verständniß bemerke ich, daß der Ephorrevsrweser Hoffmann keineswegs mehr diese Ei genschaft hat, sondern jetzt nur Pastor in Freiberg ist. Als er mir diese Thatsache mittheilte, war er keine Unterbehörde mehr, an die ich mich, wie man etwa sagen könnte, unbefugterweise gewen det hatte. Präsident T>. Haase: .Es könnte nunmehr wohl der Schluß der Berathung dieses Gegenstandes eintretm. — Secretair v. Schröder: In der ersten Deputation ist die ständische Schrift gefertigt worden .über das allerhöchste Decrct, die Entschädigung der Realbefreitm betreffend, und ich bitte, die Kammer zu fragen, ob ich jetzt diese Schrift der Kammer vor tragen darf. PräsidentD. Haase: Will sich die Kammer diese ständi sche Schrift vortragen lassen? -- Einstimmig Ja. Referent Secretair v. Schröder tragt diese ständisch« Schrift nebst Beilage vor. -Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer diese Schrift und Beilage ihrer Form und ihrem Inhalte nach? Beide werden einstimmig genehmigt. Abg. Sachßc: Ich habe der verehrten Kammer noch einen kurzen Vortrag zu geben in Bezug auf die ständische Schrift:, über das allerhöchste Decret, einige Veränderungen und Bau lichkeiten bei den Versorganstalten des Landes betreffend, Präsident v. Haase: Will die Kammer jetzt diesen Vor trag anhörm? — Einstimmig Ja. Abg. Sach ße: Die zweite Deputation beantragte bei der hohen Kammer in Betreff des Vorschlags der Bewilligung von , 4,596 Thaler für die Anstalt von Hubertusburg einen Antrag des Inhaltes: Daß von denjenigen Personen, deren Versor gung einzelnen Gemeinden nicht obliegt, den von den Commu- nen zu Versorgenden der Vorzug zu geben, und daß erstere nur gegen vollständige Entschädigung der Anstalt zuzulassen.. Dieser Antrag erhielt die Kenntmß und Genehmigung der Kammer, und es wurde auch in der ersten Kammer ausdrücklich-beschlossen, daß er an die hohe Staatsregierung gestellt werden soll. Nim hat der Herr Stsatsminister bei Gelegenheit des Antrags be- merkt, wie die hohe Staatsregierung ganz damit einverstanden sei, und der Fall auch selten vorgekommm wäre. Es macht sich aber der Zusatz doch noch nöthig, und wäre der bereits von der zweiten Kammer Zmchmigtm ständischen Schrift noch am 2^
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder