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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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rmd WMinunicirt auch unmittelbar mit ihnen. Wenn der geehrte Sprecher darauf aufmerksam gemacht hat, daß, wenn sich an ein zelnen Orten das Bedürsniß gezeigt habe, Centralcensoren anzu stellen und von der hohen Staatsregiemng dem auch nachgegan gen worden sei, so spricht das eben für meine Behauptung, daß das Bedürfniß weiter geht, und ich finde also meinen Antrag dadurch nicht widerlegt. Abg. Tz schucke: Ich muß von dem Abg. Puschel mißver standen'worden sein. Keineswegs habe ich gesagt, daß die Lo- calcensoren nicht von der Regierung abhängig seien und nur un ter besonderer Aufsicht der Unterbehörden ständen, sondern ich habe gesagt, daß die Localcensoren von den Stadträthen und die Centralcensoren hingegen von der Regierungsbehörde erwählt und angestellt werden. Darauf habe ich aufmerksam machen wollen. Referent Abg. Lodt: Ich ergreife deswegen das Wort, um Einiges auf die gegen die Deputation gemachten Angriffe zu erwiedern. Zuvörderst muß ich auf einige Aeußerungen des Herrn Regierungscommissars zurückkommen, durch welche er den Vorschlag des Gesetzentwurfs zu vertheidigen gesucht hat. Es bemerkte derselbe nämlich, daß die Absicht der Staatsregie rung dahin gehe, auf dem Verordnungswege eine Abänderung in Bezug auf die Ausübung der Censur eintreten zu lassen, und nach den der Deputation bereits früher zugegangenen Mitthei lungen bezieht sich diese Abänderung auf die Umänderung der Nachcensur. Wenn nun aber die Kammer nach dem in der letz ten Sitzung gefaßten Beschlüsse es vorgezogen hat, diese Abän derung durch ein Gesetz zu bestimmen, damit künftig nicht wie der eine Abänderung hiervon auf dem Verordnungswege, also ohne Zustimmung der Stände, beliebt werde, so kann zunächst nicht mehr davon die Rede sein, den Verordnungsweg einzu schlagen. Sodann glaube ich auch nicht, daß diese Abänderung, sie trete nun durch Gesetz oder Verordnung ein, mit den Censur- gebühren in nahem Zusammenhänge steht. Diese könnten auf gehoben oder auch beibehalten werden, und dessenungeachtet in Bezug auf die Nachcensur eine Abänderung nicht eintreten. Diese beiden Gründe also werden gegen den Deputationsvor schlag unmöglich angezogen werden können. Was aber der Abg. Brockhaus bemerkt hat, scheint auch nicht Stich zu halten. Er meinte, die Deputation gehe zu weit, eine konstitutionelle Ansicht aufrecht zu halten; ich bin aber dagegen der Meinung, -aß man in dem Festhalten an konstitutionellen Ansichten, und daran, Bewilligungen von der Staatskasse möglichst entfernt zu halten, nie zu weit gehen könne. Ein Grund, der gegen diese Uebernahme der Censurgebühren auf die Staatskasse spricht und im Bericht noch nicht erwähnt wurde, ist jedenfalls auch der, daß wir dann sogar für das Ausland mit bezahlen müßten; denn es sind ja diese Censurgebühren nicht sämmtlich für inländische Verleger zu entrichten, sondern auch für Verlag, den ausländi sche Buchhändler in Sachsen drucken lassen. Da wir diese auch mit würden übernehmen müssen, so würde die Staatskasse also Etwas bezahlen, was ihr ganz fern liegt. Daß die Bücher durch eine solche Belastung der Staatskasse wohlfeiler werden sollten, kann ich auch nicht zugeben. Der Abg. Brockhaus hat angeführt, es sei für ein Buch bisweilen 1 Thlr. 20 Ngr. an Censurgebühren zu bezahlen, und ich nehme diese Summe als den höchsten Satz an, da der Abgeordnete sich über die Höhe des Betrags beschwerte. Wenn aber der höchste Satz auch 2 Thlr. wäre, so kann ich dies doch weder für eine drückende Last aner kennen, wie es genannt wurde, besonders wenn ich an die Er läuterung denke, die vor Kurzem bei einer andern Gelegenheit gegeben wurde und nach welcher die Auflagen oft bis auf fünf und noch mehr tausend Exemplare anwachsen, noch eine Wohl feilheit der Bücher daraus hervorgehen sehen. Repartirt man nämlich jene Summe auf 7000 Bücher, so wird eine Wirkung auf den Preis derselben dadurch kaum erzielt werden. Aber auch die Schriftsteller werden, was behauptet wurde, von der vorge schlagenen Uebernahme keinen Vortheil haben; denn die Buch händler und Buchdrucker werden sich die Censurgebühren wahr haftig nicht vom Halse schaffen wollen, um das dadurch Ersparte den Schriftstellern zuzuwenden. Wenn die Abgaben für die Buchhändler und Buchdrucker abgeschafft werden sollen, so bin ich der Meinung, daß dann lieber die Censoren Nichts mehr be kommen; denn beschließen wir, daß mit der Censur künftighin kein Gewinn mehr verbunden sein soll, so wird sie vielleicht noch am ehesten aufhoren. Zu ihren Gunsten aber noch die Staats kasse zu belasten, dem muß die Deputation unbedingt wider sprechen. Königlicher Kommissar v. Schaarschmidt: Ich habe dem Herrn Referenten zuvörderst eine Auskunft zu ertheilen. Die Erhebung derCensurgebühren hangt allerdings mit den bisherigen Censurscheinen zusammen; denn diese werden bei den Censur- collcgien ausgefertigt, und bei Gelegenheit der Einreichung der Druckschrift werden die Censurgebühren erhoben. Die Censur gebühren werden nämlich jetzt nicht mehr vom Censor unmittel bar erhoben, sondern das Censurcollegium erhebt sie, und diese Einrichtung hat auch ihren guten Grund. Durch die Abschaf fung der Censurscheine würde nun den Censurcollegien die Ge legenheit abgeschnitten, sich mit den einzelnen censirten Schriften zu befassen, und wäre also auch nicht weiter thunlich, daß sie die Erhebung der Censurgebühren besorgen. Diese Auskunft be-' weist, daß die Censurscheine und die Censurgebühren allerdings mit einander zusammenhängen. Eine anderweite Bemerkung muß ich mir insoweit erlauben, als allerdings das gcsammte Buchdruckergcwerbe des ganzen Landes dabei belheiligt ist, daß die Censurgebühren von der Staatskasse übertragen werden. Denn durch die bisherige Einrichtung wird allerdings eineVer- theuerung des sächsischen Buchdruckes herbeigefuhrt und es wird daher mit Recht von den Buchdruckern darüber geklagt, daß sie in dieser Hinsicht mit den ausländischen Buchdruckereien nicht Concurrenz halten können. Es möchte daher wohl die Behaup tung gerechtfertigt sein, daß derBuchhandel und das Buchdrucker gewerbe bei dieser Maßregel wesentlich betheiligt sind. Abg. Braun: Nachdem der Herr Referent bereits die
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