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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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zu demdermaligen Gesetzentwürfe, zur Erklärung vorzülegen." Nimmt die Kammer diesen Antrag an, und will sie ihn stellen? —' Wird gegen 13 Stimmen bejaht. Präsident v. Haase: Ich habe nur noch zu bemerken, daß wir bei ß. le S. 677 des 'Berichts (siehe Nummer 69 der Mittheilungen, Seite 1269) einen Vorbehalt gemacht hü ben; dieDeputation hat nämlich dort gesagt: „Hierbei hatmay noch zu erinnern- daß, wenn dem am Schluffe dieses Berichts zu stellenden Anträge wegen Zusammenfassung und Abänderung der preßpolizeilichen Verordnungen von 1636, 1838 und 1841 Folge gegeben wird, dann allerdings die eben vorgeschlagene Zu- satzparagraphe eine dem entsprechende veränderte Fassung (viel leicht wie der Deputationsbericht vom Jahre 1840 in Verfolgung des gleichen Zwecks zu ߧ. 20 und 22 vorschlug) zu erhalten haben wird." Es ist gegenwärtig die dort von der Deputation ausgesprochene Voraussetzung eingetretett, daher wird die von eben derselben an dem angegebenen Orte ausgesprochene Modl- sication der Fassung der §. 19 noch erfolgen müssen; die Kammer wird also mit der Deputation einverstanden sein, daß jene ange deutete Modisication noch erfolge? — Es ist dies allgemein der Fall. Präsident 0. Haase: Ich kann nunmehr auf den Schluß antrag im Berichte S. 690 übergehen ReferentAbg.Todt: Nichtin Bezug aufden Schlußantrag habe ich noch Etwas zu erinnern, sondern eine allgemeine Bemer kung habe ich zu machen, die auf die Abstimmung sich bezieht. Ich wollte der Kammer nämlich den Vorbehalt reserviren, daß für den Fall, daß das vorliegende Gesetz in der andern Kammer wesentlich abgeändert werden sollte, dann hier die Schlußabstim mung mit Namensaufruf erneuert werden müsse. Es ist dies ein Verlangen, welches ebenso recht als bill'g erscheint. Denn es hat sich einen gleichen Vorbehalt auch die erste Kammer schon, näm lich neulich bei der Hypothekenordnung, gestellt und es ist dem Seiten der Regierung nicht entgegengetreten worden. Da nun ein gleicher Fall auch hier vorkiegt, so wollte ich dies ausdrücklich erwähnen, damit eine nochmalige Abstimmung, wenn sie nöthig werden sollte, nicht abgeschnitten werde. Rechtlich begründet ist cs, daß, wenn ein Gesetz nach der Abstimmung eine andere Gestalt erhalten hat, die Abstimmung erneuert werde, damit man nicht Etwas angenommen hat, was man gar nicht hat annchmen wollen. Billig ist der Vorbehalt, da er von der ersten Kammer anch schon gemacht worden ist. Ich glaube, es wird sich die Regierung hiermit auch wohl einverstanden erklären, da sie es in der ersten Kammer gleichfalls gethan hat. Staatsminister v- Könneritz: Die Negierung hat kein Bedenken, daß die Ansichten, über welche man sich bei dem Land tag 18ZH in dieser Hinsicht vereinigt hat, und welche die Regie rung wie die zweite Kammer damals für die richtige erkannt hat, noch jetzt Anwendung erleiden. Es ist damals bestimmt wor den, daß über die einzelnen Diffe^enzpunkte mit Namensaufruf übzustimmen sei. Präsident I). Haase: Ich werde jetzt dkt Frage stellen, ob die Kammer der Deputation hinsichtlich des letzten Antrags bei- stkmme, welcher S. 690 (s. oben S. 1305) zu lesen ist und so. lautet: „Es möge auszusprechen sein, daß man die bemerkten Petitionen durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt halte, jedoch die ersteren, dü sie Anträge hervorgerufen haben, noch mit qn die erste Kammer abgeben wolle." Stimmt die Kamriter der De putation bei?—Einstimmig Ja. Präsident v. Haase:. Es würde nun zur Abstimmung mit telst Namensaufrufs zu schreiten sein, und ich werde die Frage so stellen: „Nimmt die Kammer den vorliegenden Gesetzentwurf mit den beschlossenen' Abänderungen und Anträgen an? — Nachdem die Herren Regierungscommifsarien sich entfernt haben, antworten hierauf mit Sect ctair O. Schrö der, Sceretair Rothe, die Äbgg. Speck, Tzschucke, Klien, Pfeiffer, Braun, Eckhardt, O. v. Mayer, Grimm, Frenzel, Leuner, Brockhaus, Clauß (aus Chemnitz), Neydel, Oberländer, Thümer, Oehme, v. Zez schwitz, v. Watzdorf, Stellv. Teichmann, 0. Plützmann, Sachhe, Wend, Wehle, Simon, v. Gablenz, Oe hmigen, Stellv. Müller (aus Chemnitz), Meisel, R dmrr Mit Ja: 0. Geißler, Küschel, Hensel, .Schwabe, Gruhle, Stellv. Georgi (aus Zschorlau)) Blüher, Klinger, von der Planitz. Erchenbrecher, Kokul, Todt, Lani, Zische, Stellv. Scrre, Graf v. Ronnow, Zimmermann, Scholze, Stellv. Scheithauer, Haden, Hauswald, Schumann, Stockmann, Stellv. Kleeberg, Siegert, H äntzschel, Miehle, Ge orgi (aus Mylau), Wieland und Präsident v. Haase. Nein: die Abgg. auö dem Winkel, v. Oppel,und v. Beschwitz, Sahrer von Sahr. von der Beek, Nachdem die königlichen Commiffarien wieder eingetreten sind, äußert Präsident 0. Haase: Die von mir an die Kammer ge richtete Frage ist mit 61 gegen 5 Stimmen bejaht worden. Wir gelangen zum zweiten Gegenstand der heutigen Tagesord nung, zu dem Vortrag des Berichts der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret, die Bewilligung eines Berechnungsgel des von den Cassenbestanden wegen Anlegung von Grund- und Hypothckenbüchern betreffend.
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