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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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her in der Regel schlecht gefertigt würden. Daher auch die Klage über liederlich gearbeitete, schlecht paffende Fenster. Indessen sei dies nicht der einzige Uebelstand. Die Tisch ler verursachten den Bauherrn und Hauseigenthümern auch ei nen bedeutenden Mehraufwand und zwar dadurch, daß sie das Glasmaß nicht kennten und auf die Größe der Glastafeln keine Rücksicht nehmen wollten, wodurch es geschehe, daß sie das Rahmenwerk zu groß oder zü klein machten, so daß die Glaser alsdann häufig genöthigt wären, die Tafeln um mehre Zoll zu verschneiden. Außerdem gäbe es aber auch noch einen politischen Grund, welcher es räthlich erscheinen lasse, daß den Glasern wenigstens, cumulativ mit den Tischlern das Befugniß, Fenster rahmen zu fertigen, eingeräumt werde. Bei der Beschränktheit ihres Arbeitsgebietes vermöchten sie nicht, ihre Gesellen und Lehrlinge zu beschäftigen, zumal im Winter, wo Fenstervergla sungen überhaupt gar nicht vorkämen. Dies erzeuge Trägheit und Müssiggang unter ihnen. Kämen ferner ihre Gesellen nach überstandener Lehrzeit in das Ausland, oder auch in andere Städte Sachsens, so müßten sie erst noch das Fertigen der Fen sterrahmen erlernen und eine Zeit lang ohne Lohn arbeiten, wo von sie bei ihrer Rückkehr nach Dresden nicht einmal einen Nutzen hätten. Wanderten dagegen fremde Glasergefellen ein, so könnten sie dieselben, da sie gewöhnlich blos Rahmenmacher seien, nicht beschäftigen und müßten ihnen noch überdies das . übliche Geschenk ertheilen. Es liege aber nun gewiß im Interesse des Publicums, zu .wünschen, daß eine so irrationelle Beschränkung ihres Arbeits- gebietes und Erwerbs beseitigt und daß ihnen wenigstens für jetzt zugleich mit den Tischlern das Recht zugestanden werde, Fensterrahmen zu fertigen, umsomehr, als in neuerer Zeit der Tischlerinnung mehrfache Begünstigungen zu Theil geworden seien. Ihre Obrigkeit verlange von ihnen so gut, wie von den Tischlern, Steuern und hie so hoch angestiegenen städtischen Ab gaben, ohne zu fragen, - ob sie diese zu erschwingen im Stande wären. Mit dergleichen, dem Wohl und Wehe der Bürger so nahe liegenden Erörterungen habe sich die städtische Verwaltung noch nicht beschäftigt, sie habe es bei Einforderung der Abgaben bewenden lassen. Es bedürfe für ihre heruntergekommene Innung der Eröff nung einer Quelle, die ihnen dauernde Beschäftigung und Er werb zu geben verspreche, llnd diese Quelle würde in dem Be- fugw sie der Anfertigung von Fensterrahmen bestehen. , Um sich des ihr gewordenen Auftrags zu entledigen, hat die unterzeichnete Deputation diese Petition geprüft, sich auch mit einem königl. Commissar hierüber vernommen. Derselbe hat sich nun zwar dahin ausgesprochen, daß die hohe Staatsregierung in Folge der ihr von der hiesigen Glaser innung zugegangenen mehren Gesuche um Erweiterung ihres Ar beitsgebiets keinen Anstand genommen habe, die Sache in reif liche Erwägung zu ziehen. Da jedoch das Gutachten der Sach verständigen, das man behufs einer zu gebenden Entscheidung durch den hiesigen Stadtrath habe erfordern lassen, sich keines wegs dahin ausgesprochen habe, daß das öffentliche Inter esse, welches doch hier vorzugsweise in Betracht kommen müsse, eine Abänderung der bestehenden Verhältnisse und eineAufhebung des der Tischlerinnung zustehenden Verbietungsrechtes erheische, die Glaser sich übrigens auch, wie der Augenschein lehre, nicht in so gedrückter Lage befanden, als sie vorgäben: so habe sich die Regierung um so weniger veranlaßt finden können, von dem ihr in Jnnungs - und Privilegiensachen zustehenden Rechte, zu mindern und zu mehren, Gebrauch zu machen, und das den II. 61. Tischlern zur Seite stehende Verbietungsrecht aufzuheZM,. K hartnäckiger die Tischler auf dieses ihr durch landesherrlich consir- mirte Jnnungsartikel bestätigtes Verbietungsrecht beständen- Und' je fruchtloser eine zwischen ihnen und den Glasern versuchte Ver einigung geblieben sei. Die Regierung finde sich auch dermalen noch nicht veranlaßt, die hierunter bestehenden Verhältnisse Kd zuändern. Mit dieser Ansicht konnte sich jedoch die Deputation Nicht einverstanden erklären, sie mußte vielmehr anerkennen, daß der Nothstand der hiesigen sowohl als der Glaser anderer Städte, die sich in gleicher Lage befinden, allerdings gegründet sei, und eine Beseitigung und Abänderung dringend bedürfe. Untersagt man den Glasern, Fensterrahmen wenigstens cumulativ mit den Tisch lern zu fertigen, so beschränkt man ihr natürliches Arbeitsgebiet über alle Gebühr. Das hie und da etwa noch etttgegenstehmde Verbietungsrecht der Tischlerinnungen ist nicht mehr zeitgemäß, es ist veraltet. Andere Zeiten haben andere Bedürfnisse. Frü- herhkn mochte es ganz zu billigen sein, den Glasern das Verfer tigen von Fensterrahmen zu untersagen, da ihnen die sogenannte Bleiarbeit, das Verfertigen von runden, mit Blei eingefaßten Fenstern, sowie die vielfachen Verzierungen, die man im Ge schmacks der damaligen Zeit dabei anzubringen pflegte, und an dere dergleichen Arbeiten hinlänglichen Erwerb gaben. Ein sol ches Verbietungsrecht aber auch jetzt noch, wo diese Arbeiten gar nicht mehr gesucht werden und'ganz außer Gebrauch gekommen sind, zu exerciren und aufrecht zu erhalten, möchte nicht Nur un billig und ungerecht, sondern sogar nachtheilig sein- Unbillig und ungerecht in Rücksicht der Glaser, nachtheilig im Beliess des Publicums. Das Arbeitsgebiet der Glaser ist durch die Veränderlichkeit der Bedürfnisse und die Launen der Zeit dermaßen beschränkt worden, daß es nur ein Act der Gerechtigkeit sein wird, wenn man dasselbe in etwas und wenigstens dahin erweitert, daß es den Glasern nachgelassen ist, zugleich mit den Tischlern und Ne ben diesen Fensterrahmen zu fertigen. Umsomehr, als durch eine solche Maßregel den Tischlern auch gar kein Recht entzogen . wird. Die Deputation ist überhaupt der Ansicht, daß eine allzu ängstliche Abscheidung der verschiedenen zünftigen Arbeitskreise jeder Verbesserung des Gewerbsbetriebs hindernd eNtgegentritt und schon im öffentlichen Interesse zu verwerfen ist. Bei einer allzügroßen Beschränkung in der Ausdehnung dek verschiedenen' zünftigen Arbeitsgebiete leidet stets das Publicum, indem es auf der einen Seite bei ermangelnder Concurrenz weniger solide Ar beit erhält und auf der andern Seite diese auch noch theuer be zahlen muß. Es kann sich daher die Deputation nur für das Gesuch der Petenten und überhaupt dahin aussprechen, daß es wünschens- werth und an der Zeit sein möchte, den Arbeitskreis der Glaser in der gebetenen Maße zu erweitern. In dieser ihrer Ansicht ist sie durch die von der Glaserinnung zuZreiberg bei der Ständeversammlung und zwar zunächst bei der zweiten Kammer jüngsthin eingereichte und ihr, der unter-- zeichneten Deputation, gleichfalls zur Begutachtung überwiese ne Petition nur bestärkt worden. Diese Petition ist mit der von der hiesigen Glaserinnung eingereichten ganz gleichen Inhalts. Auch die freiberger Glaser innung führt an, daß sie sich in der traurigsten Lage befinde, da ihr nicht gestattet sei, Fensterrahmen zu fertigen, vielmehr der dortigen Tischlerinnung ein diesfallsiges Verbietungsrecht zu stehe. Auch bei ihnen reducire sich, führen die Petenten zur Be gründung ihres Gesuchs an, die Arbeit auf das sogenannte Ver glasen der Fenster, indem die früher gesuchten Bleifenster ganz I*
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