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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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tage vollständig mitgetheilt. Abgeordnete Todt sehr richtig bemerkt hat, daß die Halste der Unterförster, die früher "nur 200 hatten,' auf 250 Thlr. jährl. Gehalt gesetzt worden ist, während gleichzeitig auch die Vergütung für Wohnung da, wo sie nicht Dienstwohnungen haben, was allerdings bei Unterförstern seltenstattsindet, von20 auf30Thlr. erhöht wurde. In Bezug auf die Revierförster ist auch eine Ver besserung gegen früher erfolgt, nämlich das Aequivalent für Pferdehaltung ist auf 120 Thlr. bestimmt, und ebenfalls der Miethzins, wo keine Dienstwohnung vorhanden, von 30 auf 50 Thlr. erhöht worden. Was die Unterförster insbesondere be trifft, so ist nicht zu verkennen, daß sie ziemlich schlecht bezahlt sind, und darum ist die Regierung darauf eingegangen, wenig stens bei der Hälfte derselben eine Verbesserung eintreten zu lassen. Auch die zweite Hälfte derselben höher zu stellen, hat dermalen nicht in der Absicht her Regierung gelegen. Sie wird sich' aber nicht behindert finden, und glaubt bei der Vorlegung des Rechen schaftsberichtes die Zustimmung der geehrten Kammer voraus setzen zu dürfen, wenn das Ministerium auch bei solchen Indivi duen, die noch nicht in den höhern Gehaltsbezug eingetretm sind, persönliche Gehaltszulagen bis zu den bezeichneten Höhen ge währt, wobei besonders auf die persönlichen Verhältnisse und Hülfsbedürftigkeit Rücksicht zu nehmen sein wird. In Beziehung auf die Revierförster ist das Ministerium der Meinung, es bei den jetzt getroffenen Veränderungen bewenden zu lassen. Für viele wird eine wesentliche Verbesserung dadurch herbeigesührt werden, daß sich alljährlich die Zahl der Dienstwohnungen für dieses Personal vermehrt. Es ist allerdings ein großer Uebelstand, daß bis jetzt ungefähr die Hälfte der Förster nicht mit Dienst wohnung versehen ist. Aus dem Bau- und Etatquanto sowohl, als aus den Domainenfonds werden aber alljährlich mehre Woh nungen beschafft werden; eine solche Dienstwohnung mit einem damit verbundenen Grundstücke hat aber unzweifelhaft einen un endlich höhern Werth, als eine Miethzinsvergütung von 50 Thlr. Aus dem Mangel der Dienstwohnungen entstehen übrigens auch Uebelstände anderer Art, die das Ministerium zu beseitigen wünscht. Abg. Oberländer: Was die Besoldungen der Förster anlangt, so glaube ich, kann sich die Kammer bei dem beruhigen, was de.r. Herr Staatsminister deshalb bemerkt hat; denn ein specielles Eingehen auf Besoldungsangelegenheiten dürfte doch wohl nicht im Zwecke der geehrten Kammer liefen. Ich wollte mir daher nur einige Worte über die Ermäßigung der Holzpreise für die Hammerwerke erlauben. Es ist mir von einem Mit glied«: unserer Kammer mitgetheilt worden, daß unsere sächsischen Eisenwerke allerdings jetzt schon nicht mehr mit den ausländischen Concurrcnz halten können, namentlich nicht mit den englischen. Nun ist zwar von demselben vorzüglich darauf hingewiesen wor den, daß aber auch unser sächsisches Eisen das englische bei wei tem an guter Beschaffenheit übertreffe,. dessenungeachtet aber die häufige Einführung der englischen Roheisen den hierländi- schen Werken Ungeheuern Abbruch thun. -Ich habe dagegen emgewendet, daß gute Waare vorzugsweise vor einer schlechtem Der Abgeordnete, der sich gegenwärtig nicht in der Kammer befindet, außette dabei namentlich, daß bei der hohen Staatsregiemng ungefragt werden möchte, ob nicht auf dem Wege der Zollvereinigung darauf hingcwirkt werden könnte, daß das englische Eisen mit einem höhern Eingangszoll belegt würde. Ich entledige mich also gewissermaßen nur eines Auftrags, wenn ich dies verlange; denn ich muß gestehen, daß eine sichere Beurtheilung des Gegenstandes ganz außerhalb mei ner Erfahrung liegt. Allein noch auf einen andern Umstand wollte ich aufmerksam machen, nämlich auf den, daß'gegen wärtig auch das großartige auf Actien gegründete Eisenwerk zu Kainsdorf bei Zwickau seinen Betrieb eröffnet hat und einen be deutenden Rang unter den industriellen vaterländischen Unter nehmungen einzunehmen verspricht. Wenn nun der sächsischen Eisencompagnie schwerlich gleiche oder ähnliche Begünstigungen zugestanden worden sein würden, so muß ich bemerken, daß da durch eine bedeutende Imparität in Bezug auf die einzelnen Etablissements entsteht/ Ich bin zwar wegen der mannichfachen ungünstigen Conjuncturen, welche dermalen auf den Hammer werken lasten, und wegen der allgemeinen Roth, welche im Ober gebirge herrscht, weit entfernt, mich gegen die Position und den Fortbestand der Preisermäßigung während der gegenwärtigen Finanzperiode zu erklären; allein im Allgemeinen könnte ich die ser Imparität doch das Wort nicht reden. Ich glaube , daß die Verwaltung genug Lhut, wenn diesen allerdings tief in die Ean- desinteressen eingreifenden Gewerbsetablissements Gelegenheit gegeben wird, das benvthigte Holz aus Staatswaldungen zu bekommen, keineswegs aber für verminderte Preise, was unter allen Umständen den übrigen Staatsbürgern und insbesondere den Inhabern gleicher Etablissements, denen eine solche Begün stigung nicht zu Theil wird, zur Beeinträchtigung gereicht, da die jenigen, welche alljährlich eine viele tausend Lhalcr betragende Unterstützung aus Staatskassen bekommen, ihre Produkte wohl feiler liefern können, als die andern, denen diese Geschenke nicht gemacht werden. Abg. Wieland: Der Herr Abgeordnete Todt Hst die Besoldungen der untern Forstbeamtcn in Frage gezogen. Das gibt mir Veranlassung zu einer Bemerkung und einer Anfrage an die hohe Staatsregierung. Ich bin mit dem Wunsche ein verstanden , und theile die Ansicht, welche der Herr Abgeordnete Todt in Bezug auf die Kategorie der Unterförster ausgesprochen hat. Diese Functionaire haben eine sehr lästige Dienstverwal tung, die mit großen Strapatzen verbunden ist, und es ist ihnen zu gönnen, daß ihre Besoldung verbessert wird. Sie haben gleich den Revierförstern einen wissenschaftlichen Cursus zu machen, der mit einem bedeutenden Kostenaufwande verbunden ist. Sie stehen in der Kategorie derjenigen, welche sich eine höhere forst- wissenschaftliche Ausbildung aneignen müssen, und daher ist es um so wünschenswerther, daß man sie berücksichtige. Mein näheres Absehen aber.war aus die Besoldung der eigentlichen Revierförster gerichtet. Sie haben von dem Herrn Staatsrnim- ster vernommen, daß auch deren Dimstverbesi-Mng von der hohen Staatsregmung vermittelt worden sei, wir halsen aber 1l67 Sie bestehen darin, wie der Herr i Absatz finden würde.
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