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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Soviel geht aus dem Gesuche der Petenten klar hervor, daß sie eine Sparcasse und ein Leihinstitut zu errichten beabsichtigen. Die Art und Weise, wie sie das Projekt auszuführen gedenken, läßt mit Bestimmtheit abnehmen, welche Vortheile sie dabei haben werden und können. Es kann also, wenn sie auch Privilegien, wie ste bitten, bekommen, dieser Vortheil nicht über bestimmte Grenzen hinausgehen, und es scheint der ungemessenen Spekula tion zum Nachtheil derjenigen, welche die Institute zu benutzen gedenken, weshalb die hohe Staatsregierung Besorgniß hat, in diesem Falle kein Feld eröffnet, und somit könnte die Deputation nicht annehmen, daß sie von der Staatsregicrung in dieser Be ziehung widerlegt, worden sei. Dann hat die hohe Staats regierung erklärt, sie müßte sich von der Bewilligung solcher Pri vilegien an Privatpersonen umsomehr abgehalten fühlen, als sie den Charakter der einzelnen Individuen nicht kenne. Es ist nicht zu leugnen, daß dieser Einwand viel Scheinbares für sich hat; aber die Deputation kann sich doch nicht von der Wichtig keit desselben überzeugen. Es ist allerdings dem Ministerio nicht zuzumuthen, daß es alle die Leute, welche mit Gesuchen um Bestätigung solcher besonderen Rechte bei ihm einkommen wer den, persönlich kenne; indessen die Staatsregierung muß in den meisten Fallen auf das Gutachten ihrer Untergebenen bauen, warum soll nun auf einmal ein solches Gutachten denn nicht zu verlässig sein, wenn es ein Urtheil über Jemand, der eine Spar und Leihcaffe errichten will, enthält? Hat denn übrigens im vor liegenden Fall nicht schon der Stadtrath zu Schneeberg, durch Bevnwortung des Gesuchs der Petenten, bei den höheren und höchsten Instanzen ein günstiges Urtheil über sie gefällt? Wie oft werden nicht Anstellungen, und zwar in nicht unbedeutenden Posten, lediglich ausdas Gutachten von Unterbeam ten hin gewahrt! Die hohen Ministerien sind vielleicht in den seltensten Fällen im Stande, über diejenigen, denen sie Staats dienste übertragen, ein ganz genaues und zuverlässiges Urtheil zu fällen, und sie müssen es thun, weil es anders gar nicht gehen würde. Vertraut man in diesem Fall den Beamten das Gutachten über Exspektanten zu Staatsdiensten an, so sehe ich nicht ein, warum man in jenem, den Beamten nicht auch das Gutachten über solche Bittsteller anvertrauen will, die eine Spar- und Leihcaffe zu er richten beabsichtigen. Dann sind auch gegen das Projekt der Pe tenten insofern Bedenken erregt worden, als sie mit ihrer Spar kasse ein Leihinstitut zn errichten beabsichtigen, mir scheinen sie aber nicht von Bedeutung zu sein. Gegründet ist soviel, daß Mancher durch die dargebotene bequeme Gelegenheit zum Borgen leichtsinnig werden kann. Allein daraus, daß es geschehen kann, folgt nicht auch, daß es geschehen muß. Allein dieselbe und größere Gefahr ist auch vorhanden ohne privilegirte Leihinstitute, wo den heutzutage so häufigen Wucherern in die Hände gearbei tet wird, die ihrGeschäft ohne Maß und Ziel betreiben und syste matisch daraufausgehen, leichtsinnige Menschen, die in ihre Hände fallen, auszuplündern. Uebrigens ist auch noch zu bemerken, daß, wenn die Petenten nicht mit ihrer Sparkasse ein Leihinstitut verbinden dürfen, die Ausführbarkeil der Sparkasse geradezu auf gehoben wird; denn sie haben keine Mittel in den Händen, die sich ansammelnden Capitalien anders nutzbar anzulegen, als wenn.sie dieselben wiederum ausleihen. Sodann dürfte auch das Bei spiel, welches Annaberg von zwei ähnlichen Instituten bietet, die die vormalige Landesregierung bestätigt hat, vollkommen hinrei- chcn, um etwaige Bedenken zu beseitigen. Sie haben seit bei läufig 20 Jahren der dasigen Bevölkerung, ungeachtet sie von Privatleuten unternommen wurden, die wesentlichsten Dienste geleistet und keine Nachtheile gebracht. Es ist auch von einem geehrten Abgeordneten das Bedenken hervorgehoben wor den, daß Leihinstitute nicht controlirt werden könnten, was jedoch unbegründet scheint, wenigstens in dem Falle, in welchem die Petenten sind. In Schneeberg nämlich, wo sie dieses In stitut anzulegen beabsichtigen, hat der Stadtrath erklärt, daß er von Zeit zu Zeit, vierteljährig, die Bücher der Unternehmer re- vidiren werde, und ich glaube, daß sich durch eine solche Vorkeh rung jenes Bedenken beseitigen läßt. In Annaberg hat dasselbe stattgefunden und findet noch statt. — Endlich ist gesagt worden, daß Privaten nicht die erforderlichen Garantien zur Sicherheit derer, welche die Institute benutzen, zu gewähren vermöchten. Aber auch dieser Einwand kann, weil er zu beseitigen ist, ein Hin derniß der Concessionsertheilung nicht abgeben, wieihndenn auch die Petenten beseitigt haben. Denn sie haben sich verbindlich gemacht, beim Beginne des Institutes eine Sicherheit von 2000 Thalern zu stellen und auch noch mehr, wenn im Verlaufe der Zeit, hinsichtlich der in die Sparkasse eingelegten Gelder, we gen ihres höheren Betrags eine entsprechendere Sicherheit er forderlich werden sollte. Wenn sich bei alle dem die Deputation wegen persönlicher Unbekanntschaft mit den Petenten, und .weil sie glaubt, daß dieErtheilung der gebetenen Privilegien durch das Vertrauen der hohen Staatsregierung bedingt werde, nicht hat veranlaßt finden können, das Gesuch zu bevorworten, so hatsie sich doch dafür erklären müssen, daß die hohe Sta atsregie-, rungin solchen Fällen, wo ihr nicht besondere Be denken gegen die Unternehmer beigehen, der ver mehrten Begründung solcher Institute durch Ver leihung von gewöhnlichen Privilegien stattgebe, und sie kann deshalb der hoh en Kammer nur anra- then, ihr vorgelegtes Gutachten anzunehmen. Vicepräsident Eisen stuck: Inwiefern die Deputation ihr Gutachten darauf gestellt hat, daß diese Petition nicht zu bevor worten sei, insofern bin ich mit ihr einverstanden, in allem kle brigen nicht. Ich glaube, es liegt in der Pflicht des Oberaus sichtsrechts der Regierung , daß sie bei Unternehmungen der Art besonders prüft, ob Vortheil daraus für das Publicum zu erwar ten ist, oder ob ihm nicht Gefahr dadurch bereitet wird. Darüber ihr einen Vorwurf zu machen, würde ich mich nicht geneigt füh len; noch weniger glaube ich, daß cs einer Empfehlung bedarf,, die Staatsregierung solle Concession geben, wenn sie die Perso nen dazu geeignet glaubt. Die Regierung bedarf in dieser Be ziehung um so weniger einer Ermahnung zur Pflichterfüllung, da sie schon häufig Sparkassen bestätigt hat. Was mich aber gegen diesen ganzen Fall bestimmen muß, ist der Umstand, daß die Stadtverordneten es abgelehnt haben, diese Garantie zu über-
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