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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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ich das Gute selbst nicht sofort haben kann, darum gönne ich es /doch Andern. — Abg. Zische: Ich glaube, mit demselben Rechte, mit wel chem der Abg. v. Gablenz das, was ich gesagt habe, eine Vor eiligkeit genannt hat, mit demselben Rechte kann ich das eine Anmaßung nennen, was er darüber gesagt hat. Präsident v. Haase: Ich muß beide geehrte Abgeordnete darauf aufmerksam machen, sich unparlamentarischer Aus drücke zu enthalten. Abg. Zische: Herr Präsident! Ich erlaube mir die Frage: ob die Ausdrücke Voreiligkeit und Anmaßung sich nicht gegen über stehen? Präsident v. Haase: Ich kann die Ausdrücke Voreiligkeit und Anmaßung, deren man sich gegenseitig beschuldigt hat, nicht für parlamentarisch erachten, und ich zweifle nicht, daß beide Abgg. mir dies zugestehen. Abg. Zische: Ich werde mich beruhigen. Es ist mir vorgeworfen worden, daß ich gern und wiederholt Dinge zur Sprache brächte, die Aufregung in der Kammer herbeiführen könnten. Das ist keineswegs der Fall. Es ist das vierte Mal, daß ich die Ehre habe, hierzu sitzen, und ich provocireauf das Urtheil der verehrten Kammer, ob ich nicht stets die größte Mä ßigung beobachtet habe; ob ich auch nur'ein einziges Mal wohlerworbene Rechte angefochten habe? Ich muß mir also dergleichen Vorwürfe verbitten! Die Sache ist also abgemacht. — Es ist vielfach der Unterschied dargestellt worden zwischen Rustical- und Dominialbesitz. Man hat es den großen und kleinen Grundbesitz genannt. — Meine Herren! Ich kenne Rittergüter von A — 6000 Lhlrn.; ich kenne aber auch Bauer güter von 20 — 50,000 Thlrn. Dieses kann also' nicht, der Grund sein, weshalb man den bäuerlichen Grundbesitz nicht hat aufnehmen wollen. Es muß also ein anderer sein; ich habe danach geforscht, glaubte denselben gefunden zu haben, habe ihn ausgesprochen, und glaube damit in meinem Rechte gewesen zu sein. Abg. v. d. Planitz: Es ist dem Plane der erbländischen Ritterschaft besonders der Vorwurf gemacht worden, daß er eine gewisse Abschließung enthalte, und daß er ändere Stände absichtlich ausschlösse. Ich habe einer Deputation der meißner Ritterschaft angehört, welche sich mit der Berathung dieses vorliegenden Pla nes beschäftigt hat, und ich bin daher umsomehr dazu berechtigt, diesem Vdrwurfzu widersprechen und ihn als einen nicht begrün deten zu bezeichnen. Die ritterschaftliche Deputation, welche jenen Plan zu prüfen hatte, fand sehr bald, daß es wünschenswert!) er scheine, dem Institut eine so große Ausdehnung als möglich zu geben, und daß es nicht allein wünschensWrlh sei, auch den an dern Ständen die Vortheile zugehen zu lassen, welche man den Rittergütern zu gewähren beabsichtigte, sondern daß es auch für das Institut selbst besser sein würde, demselben eine möglichst große Ausdehnung zu geben und so viele Lheilnehmer als möglich zu verschaffen. Es liegt zu sehr auf der Hand, daß, wenn man von 4 Millionen die Admmistrationskosten zu tragen hat, man leichter und besser wegkömmt,als wenn dies von einerMr'stion geschehen soll. II. 62. Wenn jedoch in dem vorliegenden Plane zur Zeit die Aufnahme des bäuerlichen Grundbesitzes nicht ausgesprochen worden- ist, so sind folgende Gründe die Ursache davon; den einen hat schm der geehrte Abg. Jani erwähnt, nämlich die Schwierigkeiten, welche die vielen Hypothekenbehörden darbieten würden. Man fand ferner, daß, wenn die Darlehnx in zu kleine Summen zersplit tert werden sollen, die Administrationskosten bedeutend erhöht würden; denn es ist sicher, daß ein Capital von 500Thlr. eben soviel Schreiberei und Mühen dem buchführenden Rechnungs beamten verursacht, als eins von 50,000 Khlr., mithin, da die Verwaltungskosten im Allgemeinen nach Procentsätzen ausge bracht werden sollen, weit weniger zu denselben beitragen würde; daher der vermehrte Aufwand, der, durch diese Art Geschäftsver mehrung entstünde, von denErborgern größerer Capitalien über tragen werden müßte. Es blieb uns daher nichts übrig, als die Darlehne in solcher Höhe zu bezeichnen, daß die Anstalt für die kleinern Grundbesitzer nicht zugänglich gewesen wäre, oder einen höhern Zinsfuß für die kleinern Darlehne zu stipuliren. 'Es sand sich ferner noch eine Schwierigkeit, wie die Grenzlinie zu ziehen sei; denn daß aller ländlicher Grundbesitz bis zum geringsten Werth herab in dem Institut Aufnahme finden sollte, das schien unmöglich. Selbst alle jene neuen ins Leben getretenen Pfandbrief anstalten, wie die kalenbergische und württembergische, enthalten beschränkende Bestimmungen. Die letztere namentlich gestattet zwar Darlehne von 500 Gulden, bedingt aber, daß die ganze Gemeinde sich dafür verbürgt. Es zeigten sich mithin so viel Schwierigkeiten, daß es rathsam erschien, vor der Hand von dem Antrag auf Annahme des bäuerlichen Grundbesitzes in dem jetzi gen Entwurf abzusehen und erst nach Begründung des Instituts nach gesammelten Erfahrungen dazu zu verschreiten. Keineswegs sind wir aber von der Ansicht ausgegangen, damit die Sache für immer abgeschlossen zu halten und dem bäuerlichen Grundbesitz den Zutritt gänzlich zu verweigern; im Gegentheil werden, wenn einmal das Institut ins Leben getreten ist, sich mit größerer Leich tigkeit die Bestimmungen treffen lassen, inwieweit und unter wel chen Bedingungen eine solche Aufnahme stattsinden kann. Ich werde daher keineswegs gegen den Oehmichschen Antrag mich er klären, noch dagegen stimmen; nur muß ich darauf zurückkom men, was der Abg. v. Gablenz schon vor mir ausgesprochen hat, daß derselbe, bevor er von der Kammer angenommen werde, noch einer Modisication unterliegen möge. ' Abg. Blüh er: Auch ich muß mich gegen einen ritterschaft- lichen Creditvercin ohne Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes erklären, und ich finde in dem leipziger Creditvereine nichts An deres , als ein aristokratisches Institut und einen adeligen Ver ein; dagegen scheint mir das der Oberlausitz ein volksthümliches Institut, denn es'gewährt allen Grundstücksbesitzern des Land kreises ohne Ausnahme, allen Gemeinden und sogar kleinen Haus besitzern den Beitritt. Die Ursachen, warum der bäuerliche Grundbesitz ausgeschlossen werden soll und warum in den Sta tuten selbst nicht das Geringste von ihm erwähnt worden ist, lie gen klar vor; sie sind auch schon angegeben worden, sie liegen in den mangelhaften, widernatürlichen, inconstitutionellen Vcr- 3
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