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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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würde. So lange das nicht geschieht, so lange halte ich es für Un billigkeit, einen Stand deshalb aristokratisch zu nennen, weil er sich in seinen Kreisversammlungen Statuten gebildet hat, um ein Creditsystem zu errichten, um seine Interessen zu wahren. Wenn ich mich dafür besonders interessire, so geschieht es nicht in der Absicht der Conversion, deren ich nicht bedarf, da ich nichts zu convertiren habe, sondern im Sinne der Gerechtigkeit des Verlan gens der erblandischen ritterschaftlichen Kreisstände. Abg. Oeh mich en: Hierauf muß ich dem geehrten Abge ordneten aus Freiberg erwiedern, daß ich ausdrücklich erklärt habe, daß ich bei meinem Anträge den ganzen bäuerlichen Grundbesitz verstanden habe, und nur dann, wenn dessen Auf nahme in seiner Gesammtheit unüberwindliche Hindernisse entge gentreten, mich bescheiden wolle, ein Minimum von 100—150 Steuereinheiten anzunehmen, da aus den bereits entwickelten Gründen ich glarchte, daß dieser kleinere Grundbesitz von dem Creditverein weniger Gebrauch machen könne und würde. Den Einwurf der dadurch sehr erhöhten Regiekosten anlangend, so habe ich bereits angedeutet, daß sich dies Bedenken durch Zuschlag zu den Aufnahmekosten bei dem bäuerlichen Grundbesitz leicht besei tigen ließe; es dürfte sich aber auch dadurch ausgleichen, wenn jedem Beitretenden, er gehöre den ritterschaftlichen oder den bäuerlichen Grundbesitzern an, es zur Pflicht gemacht würde, die Aufnahme, Hypotheken und Löschungen auf seine eigenen Kosten zu beschaffen. Secretair D. Schröder: Es ist mehrfach in der Kammer davon gesprochen worden, daß nach den oberlausitzer «Statuten der ganze bäuerliche Grundbesitz der Oberlausitz mit betroffen werde. Es ist diese Aeußerung nicht ganz richtig, aber bis jetzt noch von Niemandem gerügt worden. Damit nun nicht etwa Mißverständnisse daraus entstehen, glaube ich, ist es nothwendig, die Sache etwas genauer anzusehen. Es ist nämlich allerdings ein Theil der bäuerlichen Grundstücksbesitzer der Oberlausitz zu gezogen worden, nämlich der sogenannte Landkreis, weil er Theil hqtte an den Fonds, die zu Begründung des Vereins nöthig sind, aber keineswegs der bäuerliche Grundbesitz in den Dörfern, welche zu den Vierstädten gehören. Das ist ein großer Unter schied. Abg. v. Thielau: Ich muß darauf erwiedern, obschon die Sache hier nicht her gehört, daß es keinem Zweifel unterliegt, daß auch der bäuerliche Besitz in den mitleidenden Dorfschaften der Städte Gelder von der oberlausitzer Hypothekenbank erhalten können, unter der Voraussetzung, daß man sich über gewisse Grundsätze hinsichtlich des Beitritts des Grundbesitzes, der zu dem Landkreise nicht gehört, vereinigt haben wird. Secretair v. Schröder: Ich gebe.das zu, es kann so sein, aber in dem Statut steht davon Nichts. Abg. Scholze: Ich würde mich schon früher über diesen Gegenstand ausgesprochen haben, wenn uns nicht die Versiche rung zuLheil geworden wäre, daß wir uns darauf verlassen könn ten, daß wir bestimmt zugezogen werden. Stellv. Abg. Harkort: Meine Herren! Es haben sich bei der Differenz, die über den vorliegenden Gegenstand entstand, mehre Stimmen darüber ausgesprochen, als ob von Se paratismus und Aristokratismus die Rede sein solle. Ich theile diese Ansicht keineswegs, und ich glaube nicht, daß dies beabsich tigt worden ist, und ich hege aufrichtig den Wunsch, daß derglei chen Fragen überhaupt nicht hier in Anregung kommen möchten. Allerdings aber kann ich nicht die Befürchtung unterdrücken, daß, wenn auf dem vorgeschlage'nen Wege fortgegangen werden sollte, es in der Lhat zu Separatismus, zu Errichtung einer wirklichen Scheidewand führen könnte. Und um das vermieden zu sehen, möchte ich ein Wort zur Vermittelung sprechen. Es ist gesagt worden, daß man einen Privatverein zu errichten beabsichtige und diesen nicht zwingen könne, Andere aufzunehmen. Es stellt sich das insofern als etwas anders, als für den Verein Vorrechte in Anspruch genommen werden, und die hohe Staatsregierung bei deren Bewilligung über die anderweiten Bestimmungen eben falls eine Stimme haben muß. Es ist ferner erwähnt worden, daß von Seiten des bäuerlichen Standes der Wünsch des Bei trittes bis jetzt nicht ausgesprochen worden sei; es haben sich aber schon mehre Stimmen aus demselben hier vernehmen lassen, die die Hinzuziehung des kleineren Grundbesitzes als wünschenswerth erscheinen lassen, und wenn in dieser Anstalt ein Vortheil für den Grundbesitz überhaupt liegt, so sehe ich keinen Grund, warum der kleinere ausgeschlossen werden soll. Es ist ferner erwähnt wor den, daß, um den bäuerlichen Stand zuzuziehen, es an allem An halt gefehlt habe, es sei keine Corporation vorhanden gewesen; das scheint mir ebenfalls rrrthümlich zu sein, denn eine Be hörde, die für das allgemeine Wohl sorgt, haben wir allerdings in unserer hohen Staatsregierung, und wenn denjenigen, welche die Pläne für Errichtung eines solchen Creditsystems gefaßt ha ben, eine besondere Befähigung dazu beigemessen werden darf, so würde es mir in dieser Stellung für sie zweckmäßig geschienen haben, sich mit einem derartigen Anträge an die Regierung zu wenden. Sollten die bäuerlichen Grundbesitzer dennoch nicht Theil nehmen wollen, so stünde es in ihrem Willen, da, Nie mand gezwungen werden soll, beizutreten. Es scheint mir nun, als ob es am besten sei, der Ansicht, die der Abg. Georgi ausge sprochen hat, beizutreten, der Regierung anheimzugeben, ob und wieweit es möglich sein wird, das System gleichzeitig auf den bäuerlichen Stand auszudehnen, oder, wenn dies nicht möglich ist, bestimmt auszusprechen, daß, wenn das System sich bewährt, dann der bäuerliche Stand unter angemessenen Bedingungen es zugesichert erhalte. Präsident v. Haase: Gegenwärtig ist uns von der hohen Staatsregierung nur ein Gutachten abgefordert; dies werden wir abgeben, und dies ist der einzige Gegenstand unserer Bera tung. Abg. Stockmann: Der Abg. Harkort meint, daß gel tendgemachtwordensei, daß Privatvereine, wenn sie eine Be günstigung beanspruchten, in jeder Weise genöthigt werden, Je dermann aufzunehmen. Wenn von Begünstigungen die Rede
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