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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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aus Staatsmitteln erhalten soll. Er ist arm, hat Familie, die unversorgt ist, hat 20 Jahre und langer nach Kräften mit Treue und Fleiß seinem Amte vorgestanden, und wenn es bei dieser Re solution bleiben müßte, würde er zuletzt in das Gemeindehaus ge bracht werden, oder den Reihezug in der Gemeinde antreten müs sen. Es ist'mir daher sehr daran gelegen, zu erfahren, ob so gering dotirte Schullehrer nicht einen lebenslänglichen Ruhegehalt aus Staatsmitteln bekommen könnten, und es scheint mir ein sol cher Wunsch, den ich aussprechen will, umsomehr gerechtfertigt zu sein, als der Pensionsetat des Cultusministerii außerordentlich niedrig ist. Jedenfalls wünschte ich darüber Auskunft zu erhal ten, sei es von der Staatsregierung oder vom Herrn Referenten. Referent Abg. v. d. Planitz: Die Pensionen, welche von der Regierung von diesen'Positionen des Budjets gewährt wer den, gründen sich auf das Staatsdienergesetz. Das Individuum, von welchem der Abgeordnete soeben spricht, hat nach demselben kein Recht auf Pension., Es kann daher dasselbe, wenn es auch der Unterstützung bedürftig ist, eine Pension aus Staatskassen nicht beziehen. Indeß würde der Bedürftige vielleicht auf eine andere Weise zu unterstützen sein, vielleicht durch eine Gratifi kation, die ihm vielleicht von dem Dispositionsfonds des hohen Cultusministerii gewährt werden könnte. Präsident v. Haase: Ich gehe zur Frage-wessen Position 82 über. Bewilligt die Kammer die für den Pensionsetat des Departements des Cultus geforderten 8,038 Lhlr. II Ngr. 5 Pf. ? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 83. Pensionsetat des Departements des Auswärtigen. 12,765 Lhlr. , als: 513 Lhlr. 26 Ngr. 7 Pf. Wartegelder, 12,251 - 3 - 3 - Pensionen. Die Wartegelder sind um 2,610 Lhlr. 16 Ngr. 6 Pf., die Pensionen um 1,757 Lhlr. 15 Ngr. I Pf., mithin die ganze Position 4,368 Lhlr. I Ngr. 7. Pf. niedriger in Ansatz gebracht worden. Präsident v. Haase: Bewilligt die Kammer die bei Po sition 83 geforderten 12,765 Lhlr. ? — EinstimmigJa. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 84. Insgemein. 518 Lhlr.—Ngr. I Pf. Diese Dispositionssumme ist um 98 Lhlr. 19 Ngr. 9 Pf. niedriger gegen die frühere an 6!6 Lhlr. 20 Ngr. — in Ansatz gekommen; sie dient insbesondere dazu, um die in Versorgungs häusern untergebrachten Pensionaire zu unterstützen. Die Deputation fügt noch die Bemerkung hier bei, daß im Eknnahmcbudjet 31,000 Lhlr. Besoldungs- und Pen ¬ sionsabzüge in Ansatz gebracht worden sind, welche dem Pen- sivnsfonds zufließen. Dix Deputation hat schon im Eingänge des Berichts ihre s Ansicht ausgesprochen, daß der Stand der Pensionen am 30. Juni 1842 als Basis des Pensionsbedarfs, wie solcher von der , hohen Staatsregierung angenommen, anzuerkennen sein dürfte, und beantragt daher aus diesem Grunde auch die vollständigeBe- willigung der für den Pensionsfonds postulirten 525,309 Lhlr. 5 Ngr. 3 Pf. Präsident 0. Haase: Es sind in der 84. Position für den Pensionsetat insgemein noch 518Lhlr. — 1 Pf. gefordert. Be willigt die Kammer dieselben? — E i n st i m m i g I a. Präsident v. Haase: Somit würde dieser Abschnitt des Budjets beendigt sein, und wir gehen über auf den Baue tat. Referent Abg. v. d. Planitz: Für den unter I- befindlichen Bauet« t sind auf jedes Jahr der neuen Finanzperiode 689,6I6Lhlr. 20Ngr.I Pf. postulkrt. Eine Summe, welche die letzte Bewilligung um 38,416 Lhlr. 20 Ngr. I Pf. übersteigt. Diese Abtheilung des Budjet zerfällt in nachstehende Positionen: Position 85. Für den Chaussee-, Straßen-und Brückenbau. Der Bedarf von 527,916 Lhlr. 20 Ngr. 1 Pf. gründet sich auf nachstehendes Erforderniß: I) An Gehalten, Remunerationen, Emolumenten der beim Straßenbau angestellten technischen Beamten 15,316 Lhlr. 20 Ngr. 1 Pf. iucl. 616 Lhlr. 20 Ngr. I Pf. transitorischer Bedarf. Es ergibt sich hier ein Mehraufwand von 1,316 Lhlr. 20 Ngr. I Pf. gegen die letzte Bewilligung. Die Staatsregierung rechtfertigt denselben durch nachste hende Gründe. Sie führt an: Es habe sich gezeigt, daß bei fortwährender Zunahme der Geschäfte der Chauffeeinspectoren sowohl deren zeitherige Gehalte, als die für das Fortkommen derselben bei Dienstreisen gewährten Emolumente nicht mehr im Verhältniß zu dem Umfang ihrer Dienstverrichtungen und zu der ihnen ob liegenden Verantwortlichkeit, so wie insbesondere zu dem Reise aufwande stehen, welcher unvermeidlich ist, wenn diese Beamten die ihrer Aufsicht zugewiesenen Straßen so oft, als es erforderlich, bereisen, und auch hinsichtlich des Communalwegebaues in wün- > schenswerther Weise wirksam sein sollen. Es sei daher nöthig, die Gehalte sowohl, alsdieAequivalente für den Reiseaufwand angemessen zu erhöhen, auch den in Dresden, Leipzig und Chem nitz stationirten Chauffeeinspectoren wegen der Kostbarkeit des Aufenthalts in diesen Städten besondere Ortszulagen zu ertheilen. Die Labelle I. weist den von der hohen Staatsregierung vorgelegten Etat der Gehalte der beim Straßenbau angestellten Beamten nach. Die Deputation fand die Erhöhung der Gehalte und Reise emolumente der Chauffeeinspectoren angemessen und empfiehlt die Bewilligung des. vorliegenden Etats, da sie jene Bezüge beson ders in Berücksichtigung des den einzelnen Empfängern durch Erfüllung ihrer Pflichten zuwachsenden Rciseaufwandes keines wegs zu hoch fand, und der Ansicht ist, daß eine unzureichende Besoldung nicht allein auf den Eifer, sondern auch auf die Lreüe bei Erfüllung der Dienstpflichten leicht einen nachtheiligen Ein fluß üben könnte. Sie gibt sich der Hoffnung hin, daß durch diese Maßregel sowohl als durch die von der hohen Staatsregierung unausgesetzt geübte strenge Controls Uebelstände, welche in dem am letzten Landtage van der Finanzdeputation erstatteten Berichte an gedeutet waren, für immer beseitigt sein möchten. 2. s) 52,000 Lhlr. zu Unterhaltung und Herstellung der nicht chaussirten Straßen, insoweit solche dem Staatsfiscus
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