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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Der Gehalt der Landbauconducteurs ist vorläufig in fol gender Maße festgestellt, so daß 2 Conducteurs jeder 500 Thlr. 1 derselben 400 2 derselben s 350 erhalten sollen und ist deren Auslösung von 1 Thlr. auf 1 Thlr. 10 Ngr. — täglich erhöht worden. Ferner beabsichtigt das hohe Ministerium eine angemessene Erhöhung der Gehalte der Landbaumeister, welche zeither mit Einschluß von 50 Thlr. — — Entschädigung für Schreibe- und Zeichnenmaterkal mit 800 und 600Thlr. besoldet waren, eintreten zu lassen. Doch sei im gegenwärtigen Augenblicke, wo durch die völlige Aufhebung der Borspannfuhren weder der nvthige Aufwand für dgs Fortkommen, noch der Auslösung sich vollständig übersehen lasse, noch nicht der Moment eingetreten, hierüber bestimmte und fest normirte Satze aufzustellen, zumal da sich zur. Zeit auch noch nicht vollständig übersehen lasse, ob .und in welcher Art eine Vermehrung des Personals durch Con ducteurs und Assistenten nothwendig werde. Kann nun die Deputation nicht umhin, das Mehrerforder- niß von 3,500 Thlr. für die Besoldung des Landbaupersonals aus den von der hohen Staatsregierung angeführten Gründen der geehrten Kammer zur Bewilligung zu empfehlen, so hält sie es doch für nothwen-' dig, daß Regierung und Stände sich über bestimmte Sätze der Besoldungen dieses Etats vereinigen; sie empfiehlt daher der geehrten Kammer, in der Meinung, daß es im Verlauf der ge genwärtigen Finanzperiode möglich werden kann, alle der Ent werfung eines Normaletats entgegenstehende Bedenken zu be seitigen , die hohe Staatsregierung zu ersuchen: dieselbe wolle der nächsten Ständeversammlung einen Normaletat, die Anzahl und Besoldung der Landbau- beamtm betreffend, vorlegen. Präsident v. Haase: Ich frage die Kammer: ob sie in Bezug auf den eben vorgelesenen Theil des Berichts und na mentlich in Betreff des von der Deputation dabei S. 477 (s. vor stehend) gestellten Antrag: „im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, der nächsten Ständever- sammlung einen Normaletat, die Anzahl und Besoldung der Landbaubeamte betreffend, abzulegen," Etwas zu bemerken hat? — Da dies der Fall nicht ist, werde ich zur Abstimmung über diesen Antrag übergehen, und ich frage: ob die Kammer diesen Antrag der Deputation zu dem ihrigen macht? — Einstim - mig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: 2) Für die Unterhaltung der von dem Gesammtministerio zu benutzenden Canzlei- und Archivgebäude sind, wie srsiher 300 Thlr. postulirt. 3) Hingegen werden für die Unterhaltung der dem Justiz departement überwiesenen Gebäude 1,000 Thlr. mehr, nämlich 10,000 Thlr. postulirt. Das Erforderniß gründet sich auf eine fünfjährige Durch schnittsberechnung, nach welcher die diesfallsigen Ausgaben ge meinjährig 9,577 Thlr. 2 Gr. 8 Pf. betragen haben. Da jedoch seitdem mehre neue Gerichtsge bäude zu der Zahl der schon bestandenen hinzugekommen sind, so erscheint allerdings die beantragte Vermehrung begründet. 4) Für die Unterhaltung der vom Ministers des Innern ressortirenden Gebäude, einschließlich der innern Einrichtungs kosten der für die öffentlichen Sammlungen bestimmten Räume, wozu außerdem noch von der königlichen Civilliste 800 Thlr. gewährt werden, sind, wie früher, 6,200 Thlr. — in Ansatz gebracht worden. 5) Der letzten Bewilligung gleich sind für die Unterhaltung der zum Cultministerio gehörenden Gebäude 4,500 Thlr. postulirt. Gleichermaßen erscheinen unter 6) und 7) die Ansätze für die Unterhaltung der vom Finanz- ministerio ressortirenden Canzlei-, Domanial-, Rentamts - und Münzgebäude mit 49,000 Thlr. sowie die Unterhaltungskosten für die Forstgebaude mit 10,000 Thlr. unverändert. Die Nothwendigkeit der Bewilligung dieser Summen ist schon früher erörtert und anerkannt worden. 8) Für Neubaue werden 37,000 Thlr, postulirt, und zwar: ») 2,000 Thlr. für die Hofgebäude, . b) 30,000 für die Justizgebäude, .c) 5,000 - — — für die Domanial-, Rentamts und Forstgebäude. . Der Ansatz unter s ist immer in gleicher Höhe von der ge ehrten Kammer bewilligt worden. Referent Abg. v- d. Planitz: Meine Herren! ich erlaub^ mir, hier den Bericht durch einen kleinen mündlichen Zusatz zu ergän zen. Sie werden sich erinnern, daß in der Sitzung vom 4. Ja nuar d, I. bei Gelegenheit der Bewilligung von 35,000 Thlr. zur Erbauung des sogenannten Palais in Dresden eine Debatte stattfand, in welcher der Abg. v. Gablenz den Antrag stellte: „Es möge die'hohe Kammer ihre 2. Deputation damit beauftra gen, bei Gelegenheit der Berathung des Budjet mit dem Mini sterin in Verhandlung.zu treten, um die Postulate der Civilliste in der Art durchzugehen, daß dieselbe in den Stand gesetzt werde, die übernommenen Verpflichtungen vollkommen zu erfüllen." Der Antrag wurde debattirt, von der Kammer aber nicht ange nommen. Bei dieser Gelegenheit erkärte jedoch der Herr Staats minister der Finanzen, daß er diesem Anträge zwar nicht beitre ten könne, aber Gelegenheit nehmen werde, bei Berathung de,s Budjet einen Antrag auf angemessene Erhöhung des Postulats bei Position 86, 8» für die Neubaue der Hofgebäude zu stel len. Es ist dies jedoch nicht erfolgt, und die Gründe, weshalb es nicht geschah, hat das Ministerium der zweiten Deputation in einem besonderen Schreiben mitgetheilt. Die Deputation hat dasselbe in ihrem Berichte nicht ausgenommen, da sie die Über zeugung hatte, daß es lediglich zu ihrer Kenntniß gelangen sollte und dasselbe anch nicht von Einfluß auf die Bewilligung sei. Der geehrte Herr königliche Commissar hat aber darauf angetra- geü und den Wunsch ausgesprochen, diese Mittheilungen der Kammer nicht vorzuenthalten. Ich halte es daher für meine Pflicht, Ihnen diese Mittheilungen gegenwärtig vorzutragcn: „Nach §. 22 der Verfassungsurkunde sind die Unterhaltungs- kosten der der Hofhaltung, besage der Anlage zu h. 17 derselben
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