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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Jnnungserzeugniffe mit den Kramern, ohne deren Ausschließung, nur in beschränkte Concurrenz treten und dadurch herbeiführen wollen, daß ihre Gewerbe gehoben und den Consumenten wohl feile und gute Maaren, wie nicht immer in dem Kramladen vor handen, verschafft werden sollen, an sich nicht für unbescheiden gehalten werden dürfte; so vermochte doch die Deputation auf die hervorgehobenen Beschwerden und auf die hinsichtlich des Handwerkskrams in der Petition aufgestellten Grundsätze vor der Hand nicht weiter und wesentlich einzugehen, weil die Petenten den verfassungsmäßigen Weg nicht betreten haben. Eingetretenen Mißständen in solchen privatrechtlichen und zugleich gewerbpolizeilichen Verhältnissen, wie hiervorliegen, kann und wird die hohe Staatsregierung am sichersten und zweck mäßigsten entgcgenwirken; jedenfalls ist sie, wie nach der Peti tion früher und zuletzt 1672 nicht ohne Erfolg geschehen, dieser- halb zuvörderst anzugehen. Dies ist von den Petenten nicht er folgt. Ohne Weiteres, ohne vorgängige nähere Erörterung kön nen solche Rechte, wie in Frage sind, nicht abgeändert und auf gehoben werden. Zudem hat der königliche Herr Commissar bei der Borberathung sogar erklärt, daß die hohe Staatsregierung bereit sei, zunächst auf dem Wege des Vergleichs eine Vereini gung zwischen den Kramern und den Handwerksinnungen zu Leipzig versuchen zu wollen. Es ist also die beanspruchte stän dische Bevorwortung des Gesuchs der Letztem, selbst wenn sie formell thunlich wäre, verüberflüssigt. Demnach rathet die unterzeichnete Deputation ihrer verehr ten Kammer an: die eingangsbezeichnete Petition auf sich beruhen zu lassen. Wird dieser Vorschlag zum Kammerbeschluß erhoben, so ge langt übrigens diese Petition zur völligen Erledigung, denn bei der ersten Kammer ist sie zwar anfänglich der vierten Deputation überwiesen, späterhin jedoch zurückgelegt worden. (Vergl. Mit theilungen der I. Kammer, S. 19 und 173.) (Herr Staatsminister Nostitz und Janckendorf tritt in den Saal.) Präsident v. Haase: Will die Kammer auf diesen Be richt sofort eingehen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Es ist nun zu erwarten, ob Je mand in Bezug auf diese Petition und den darüber erstatteten Bericht Etwas zu erwähnen habe. Da deshalb keine Erinne rung und Bemerkung erfolgt, so bringe ich das Gutachten der Deputation zur Abstimmung; da in der Hauptsache kein Antrag von der Deputation gestellt worden ist, so wird die gewöhnliche Abstimmungsweise hinreichen. Ich frage also: ob die Kammer diese Petition, dem Gutachten der Deputation gemäß, auf sich beruhen lassen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident V.Haase: Meine Herren, die Zeit gebietet nun, zu der beschlossenen geheimen Sitzung überzugehen, und ich bringe zu der nächsten Sitzung, zu welcher ich Sie künftigen Montag früh 10 Uhr einlade, auf die Tagesordnung den Be richt der zweiten Deputation, das allerhöchste Decret wegen der Bewilligung einer außerordentlichen Unterstützung von 65,000 Thlr. zu Abhülfe des Nothstandes in mehren Gegenden hiesiger Lande betreffend, und sodann denjenigen Theil des Ausgabe- budjet, welcher das Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts betrifft. Die öffentliche Sitzung ist aufgehoben. Schluß der öffentlichen Sitzung 10 Minuten vor ^12 Uhr. Das über die nun folgende geheime Sitzung aufgenommene Protokoll ist zur Veröffentlichung bestimmt worden,- und lautet wie folgt: ' - Geheime Sitzung am 28. April 1843. (Gegenwärtig Se. Excellenz der Herr Staatsminister von Zeschau.) In heutiger geheimer Sitzung, welcher 55 Kammermit glieder beiwohnten, wurde in der weiteren. Berathung des Be richts der zweiten Deputation der zweiten Kammer, das Aus- gabebudjet betreffend, fortgefahren, behufs dessen Herr Abge ordneter Rvmer als Referent den Abschnitt 8. Departement der auswärtigen Angelegenheiten, von der Rednerbühne aus vorträgt. Dieser in den verkäuflichen Theil der Landtagsacten auf genommene Bericht lautet, wie folgt: Für die Finanzperiode 18ZZ ist das Bedürfniß unter den drei, diesem Departement angehörigen Positionen 72 — 74 mit einem Gesammtbetrage von . 107,877 Thlr. 23 Ngr. 4 Pf. in Ansatz gebracht. Die Vergleichung mit der für die verflossene Finanzperiode 18AZ bewilligten Summe an 109,240 Thlr. zeigt daher eine Abminderung des Postulats um 1,362 Thlr. 6 Ngr. 6 Pf. Das Nähere ergibt sich aus der folgenden Darstellung der einzelnen Positionen^ Position 72. Das Ministerium und dessen Canzlei erhielt bei der vorigen Bewilligung die postulirte Summe von 14,500 Lblr. , wovon 14,250 Thlr. etatmäßig und. 250 transitorisch. S. w. o. Der dermalige Etat erfordert 14,633 Thlr. 10 Ngr. — Pf- wovon 14,450 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig und 183 - 10 - — - transitorisch. S. w. o. Während auch im vorliegenden Budjeh ein Gehaltsansatz für den Vorstand des Ministern erfolgt ist, weil die interimistische Verwaltung dieser Function durch den Vorstand des Finanz ministern noch fortdauert, unterscheidet sich der jetzige Etat im Wesentlichen von dem vorigen 1) durch den Wegfall der transitorischen Zulage von 150 Thlr. für den ersten Canzlisten; 2) durch die Aufnahme des Agiozuschlags bei der einzigen Post, wo er noch jetzt zu verabreichen ist, da in der vorigen Finanz periode alle bei dieser ganzen Position zu gewährenden Agio zuschläge, der Bewilligung gemäß, aus den Ersparnissen bei dem Canzleifonds zu bestreiten waren; 3) durch die Aufnahme eines vierten Canzlisten mit 500 Thlr.- etatmäßigen Gehalt. Nach der von dem Herrn Ne- gierungscommissar ertheilten Auskunft ist der vierte Canzlist seit einer Reihe von Jahren aus dem Canzleifonds remunerirt wor den. Diese den Etatverhältniffen allerdings nicht entsprechende
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