Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Landesbehörde noch salariren soll, kann man ihr nicht ansinnen, es würde das eine falsche Ansicht des Verhältnisses sein. Uebri- gens hat die Deputation die Eidesleistung nicht als Grund auf- geführt, sondern sie hat nur das Verhältniß der apostolischen Vi- care zur Landesherrschast aufklären wollen, und diesfalls den Umstand als nicht unerheblich erwähnen zu müssen geglaubt. Abg. v. Geißler: Auf die Bemerkung des Abg. Schu mann hinsichtlich des Domcapitels zu Budissin habe ich zu er wähnen, daß, soviel mir bekannt, bei diesem Capitel außer dem Decan nur drei mit Einkünften versehene Canonici existiren: der 'Senior, der Cantor und der Scholasticus; außerdem gibts noch Capitularen, aber diese sind blosinüoribus und erhalten von dem Capitel Nichts. Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir noch hinzuzusetzen, daß diese Angabe allerdings gegründet ist, wenig stens ist dem Ministeriö von-einer Besoldung durchaus Nichts bekannt worden. Was sein Verhältniß als Beichtvater Sri Maj. des Königs betrifft, so ist dem Ministers ebenfalls nicht be kannt, daß er dafür eine etatmäßige Besoldung genösse. Darauf, daß er den Unterthaneneid geleistet hat, wird Nichts ankommen. Er hat auch nach dem Mandat von I827 den Staatsdienereid zu leisten und hat diesen wirklich geleistet; er darf also Ansprüche auf Besoldung aus der Staatskasse gleich allen andern Staats diener^ machen. Was das Verhältniß zum Papste betrifft, so muß ich nochmals daraufzurückkommen, daß es kein anderes ist, als das der Bischöfe in den katholischen Ländern. Es unterschei det sich lediglich dadurch, daß, während die Bischöfe der katholi schen Kirchenverfaffung zufolge nach ihrer Wahl die päpstliche Westätigungerhalten, hier, in Ermangelung eines bischöflichen Stuhls undCapitels,ein besondererAuftrag ertheilt wird. Aber seine Stellung zum Oberhaupt der Kirche ist keine andere,, als die des Bischofs, und er kann keinen Anspruch auf Remuneration Seiten der römischen Curie machen. Abg. Braun: Der Herr Minister äußerte so eben, daß der apostolische Vicar Staatsdiener sei; diese Ansicht kann ich nicht für die richtige anerkennen, denn Staatsdiener sind doch nur die, welche vom König oder einem dazu beauftragten Staatsminister zu einem beständigen Amte erwählt worden sind. Nun ist aber, der apostolische Vicar von S- M. dem König ebenso wenig, wie von dem Staatsminister zu seinem Amte gewählt worden, son dern von einer auswärtigen Macht; mithin kann rücksichtlich sei ner von d'er Qualität als Staatsdietter, nach meiner unmaßgeb lichen. Meinung, nicht die Rede sein. Was meinen Antrag an langt, so glaubte ich denselben stellen zu müssen, schon aus dem Grunde, welchen die Deputation im Berichte angeführt hat; die Deputation sagt selbst- dieser und der übrige Aufwand scheine im Verhältniß .zur. katholischen Bevölkerung zu hoch. Wenn dies der Fall ist, so glaube ich, ist es Pflicht der Kammer, die dies- fallsige Ausgabe nicht noch mehr, dauernd zu erhöhen. Ich hätte daher um so weniger erwartet, daß der Herr Referent diesem Anträge entgegen sein werde. Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir, zu bemerken, daß hinsichtlich der apostolischen Vicare von jeher das II. 69. Verhältniß stattgefunden hat, daß sie von dem jedesmaligen re gierenden Könige dem Papste zur Bestätigung vorgeschlagen worden sind, und zeither nie ein anderer diesen Auftrag erhalten hat, als derjenige, welchen der jedesmalige regierende König in Antrag gebracht hat. Abg. Schumann: Ich finde hier unter noch 200Lhlr. zu Amtsreisen, und möchte doch gern wissen, was für Amts reisen der apostolische Vicar zu besorgen hat. König!. Commissarv.Hübel: Die Amtsreisen des apo stolischen Vicars beziehen sich theils auf die Revisionen der Geist lichen , die er von Zeit zu Zeit veranstaltet, theils auf die Ver waltung des Gutes Sornzig, welches der mit dem Josephinen- stifte verbundenen burkersrodaischen Stiftung zugchört. Abg. Oberländer: Darauf muß ich doch bemerken, daß dix Amtsreisen der evangelischen höhern Geistlichen, namentlich der Superintendenten, auch nicht besonders aus der Staatseaffe bezahlt werden, sondern daß in den meisten Fallen die Kirchen gemeinden dafür zu stehen haben, daß also in dieser Beziehung eine Ungleichheit vorhanden ist, der ick nicht das Wort reden kann. Königl. Commissar v. Hübel: Ich erlaube mir, darauf zu bemerken, daß bei allen höheren Staatsbehörden bestimmte Dispositionsquanta zu dergleichen Amtsreisen ausgesetzt sind, und daß der apostolische Vicar diese Kosten aus den Kirchenära- rien deshalb nicht entnehmen kann, weil die katholischen Kirchen in den Erblanden kein Vermögen besitzen. Abg. Schumann: Es scheint mir doch, daß diese 200 Lhaler nur ein Berechnungsgeld sind; denn die Zahl der Reisen, welche der apostolische Vicar zu machen hat, kann nicht im Vor aus ermessen werden, mithin kann auch nicht ein für allemal bestimmt werden, daß diese 200 Khlr. zu Amtsreisen nöthig sind. Es scheint mir, daß diese Post nur auf Rechnung zu be willigen ist. Ich erlaube mir, einen Antrag zu stellen, daß diese Summe nuraufBerechnung bewilligt werde. Präsident v. H a a se: Wird der Antrag unterstützt? - Wird hinlänglich unterstützt. , Abg. v. d. Planitz: Ich werde mich nicht für den Antrag des Abg. Schumann erklären, und zwar aus dem Grunde, weil, wenn derselbe angenommen würde, mgn auch voraussetzen könnte, daß dem apostolischen Vicar, wenn er weit größere Summen für seine Reisen bedürfte, diese auch aus Staatscaffen zu gewähren sein würden. Ich glaube vielmehr in dieser Summe von 200 Thlrn. ein angemessenes Aequivalent zu erkennen, und bin der Meinung, da der Gegenstand nicht bedeutend ist, daß man besser thue, auf den Vorschlag der Deputation einzugehen. Abg. Schumann: Ich kann mich durch die Bemerkung des Abg. v. d. Planitz nicht bewogen finden, meinen Antrag fal lenzulassen; ichfürchte die Gefahr nicht, daß der apostolische Vicar noch mehr liquideren könnte, als ihm hier ausgesetzt wird; denn aus der Erläuterung, welche die hohe Staatsregierung eben gab, geht nicht hervor, daß viele und große Reisen — denn keine geht über die Landesgrenze hinaus und die Entfernungen sind mithin sehr mäßig —von ihm zu unternehmen wären. Ich glaube, daß 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder