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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Da zur Zeit noch nicht gelungen, die Exemtion der, einigen Geistlichen und Schullehrern aus königlich preußischen Ortschaf ten gebührenden Getreidezinsen von der Ablösung durchzusetzen, gleichwohl die Genehmigung nicht zu verweigern gewesen, das Gesetz aber bei den vor seiner Erlassung beendigten Zehntablösun gen einen Rentenzuschuß eben deshalb zusicherte, weil bis dahin die Zehntenberechtigten die Ablösung des Zehntbefugnisses nicht hindern konnten und diese rechtliche Nothwendigkeit auch bei den gedachten Ablösungen vorhanden ist, so hat das Ministerium des Cultus in zwei vorgekommenen Fällen, deren überhaupt nur wenige sein würden, den nur unerheblichen Rentenzuschuß ge währt. ' Die Deputation findet hierin eine von der Gleichheit des ge setzlichen Grundes gerechtfertigte Maßregel, welcher die Gering fügigkeit des Gegenstandes zur Seite steht und empfiehlt solche zur Genehmigung. Demnächst beabsichtigt dasselbe zu Vermeidung eines mit dsm Objecte außer allem Verhältnisse stehenden Regieaufwandes in Fällen, wo nicht Ablösungscapitalien zur Verzinsung über nommen werden, Rentenzuschüsse, welche den Betrag von 1 Thlr. noch nicht erreichen, deren Capitalisirung nach 3^ Procent, und Überweisung an die Kirchenärarien mit der Bestimmung, den Betrag derselben an die Berechtigten auszu zahlen. Solchergestalt und da unter diesem Betrage die Zinsen der ouszuleihenden kleinen Stämme zu verstehen sind, würde also, wenn z. B. die jährliche Rente von dem Getreidezehnten 50 Thlr. betrüge — — gleichwohl nach §. 8 des betreffenden Gesetzes der der Ablösung zum Grunde gelegte Durch schnittspreis einen jährlichen Zuschuß von nur — 15 Ngr. — er forderte, das hohe Ministerium, statt dem Inhaber der Pfarr oder Schulstelle diese —15 Ngr. — auszuzahlen, dem Kirchen ärar den capitalisirten Betrag zur zinsbaren Anlegung und Ver waltung verabfolgen und der Stellinhaber'erhielte dann die Zin sen davon jährlich aus dem Kirchenärar, bei welchem sie unter einem besonder« Capitel mit verrechnet würden. Da die mit der Sendung und Auszahlung so kleiner Renten aus der Ministerial- caffe zu Dresden an Geistliche und Schullehrerim Lande verbun denen Erschwernisse außer Verhältnisse mit dem Gegenstände stehen, wenn man auch die etwaige Gefahr örtlicher Verwaltung berücksichtigt, so schlagt die Deputation vor: dies er beabsichtigten Maßregel beizustimmen. Gleichzeitig ist in jener Mittheilung noch bemerkt, daß mehre Geistliche bereits aufdie mit derVergünstigung desGesetzes verbun dene Uebernahme und Verwaltung der bei Holz-und Brodablösun- gen erlangten Ablösungscapitalien,unter Hinweisung aufmannich- faltige mögliche Nachtheile der örtlichen Verwaltung, angetragen haben, und daß bei der zu erwartenden Steigerung der Holzpreise die Holzablösungen von den nachtheiligsttn Folgen für die geistli chen Lehne seien, und es könnten die Geistlichen dieser Vergünsti gung, welche sich vielleicht.selbst durch die Motive des Gesetzes (Landt.-Act. 18FK, I. Abth. 2. Bd. S. 75) rechtfertigen lassen dürfte, wohl bedürftig sein; auch würde der Betrag dieser Capi- talien, da viele Holzdeputate der Geistlichen die Natur einer Pa-^ rochiallast haben, und daher unablösbar sind, nicht sehr bedeu tend sein. Wenn jedoch die Umfänglichkeit dieses Gegenstandes sich nicht übersehen laßt, und die in jenem Ausnahmegesetze enthaltene Beschränkung auf Getreide die Naturalleistung an Brod und Holz, so wie andere auch vorkommende Naturalleistungen, z. B. Vieh, Bier und dergleichen von selbst ausschließt, sich daherwohl nicht eigpen dürfte, ohne besondere Gesetzvorlage bei d?n Budjet- H. 69. Verhandlungen zur Erledigung gebracht zu werden, so räth die Deputation, auf diesen Gegenstand zur Zeit nicht einzugehem Präsident v. Haase: Wir würden nunmehr bei Position 66 zunächst auf die eben vorgelesenen Abteilungen des Berichts unsere Debatte zu beschränken haben, und ich ersuche diejenigen, welche bei der ersten Position von 11,578 Thlr. für die Besol dung der Superintendenten eine Bemerkung zu machen haben, solche der Kammer mitzutheilen. Da dies nicht der Fall zu sein scheint, so frage ich die Kammer: ob sie nach dem Vor schläge der Deputation auf S. 415 des Berichts die postulirten 11,578 Thlr. bewillige? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Der zweite Punktbetrifft8,814 Thlr. 13 Ngr. 5 Pf. Entschädigung für die Lranksteuerbesrciung der Geistlichen, und ich frage die Kammer r ob sie diese Post bewilligt? — Einstimmig Ja. Staatsministerv. Wietersheim: Zu 3 wollteich mir nur erlauben, eine kleine erläuternde Bemerkung zu machen, in dem die geehrte Deputation auf Seite 415 des Berichts anführt, daß durch die im vorigen Jahre erfolgte Einäscherung mehrer Kirchen ein Nachpostulat zu erwarten sei. So viel ich mich er innere, ist bei der Verhandlung in der Deputation bemerkt wor den , daß ein Nachpostulat diesfalls möglich, ja vielleicht wahr scheinlich sei, allein mit Bestimmtheit ist dies nicht ausgespro chen worden, da das Ministerium noch nicht im Stande ist, den diesfallsigen Bedarf zu übersehen, man sich auch bemühen wird, mit den disponibeln Mitteln den dringendsten Bedarf zu befrie digen. Abg.Hensel: Ist irgend eine Position, welche sich zur^ Bewilligung ganz besonders empfiehlt, so dürste es die jetzt in der Reihe befindliche Dispositionssumme sein. Die Deputation hat die Gründe ausführlich entwickelt, welche für die Verbesse rung der zu gering ausgestatteten geistlichen Stellen sprechen, und mag auch das Communalprincip festgehalten werden, so ist es doch Pflicht des Staats, an den Orten helfend einzugreifen, wo die Parochianen nicht vermögen, ihrer Verbindlichkeit nach zukommen, denn die Stellung der Kirche zudem Staate erheischt dies. Der Einfluß und die Würde des Standes, die Anforde rungen, welche an den Geistlichen gestellt werden, fordern es, daß ein solcher Mann nicht, wie es jetzt noch vorkommt, mit wahrhaftem Mangel zu kämpfen habe. Was nun aber' die Un terstützungssumme für die Kirchen - und Schulgebäude betrifft, so erscheint sie im Vergleiche zu dem umfassenden Unglück des vorigen Jahres viel zu gering, wenn man auch nur die von der Deputation benannten 3 abgebrannten Städte berücksichtigt. Ich will hierauf nicht tiefer eingehen und auch jetzt hier von den Kirchen - und Pfarrgebäuden absehen, sondern nur beispielsweise erwähnen, welche bedeutende Summe in Camenz zu Errichtung der Schulgebäude erforderlich ist, namentlich auch deshalb, weil sie nicht mehr äuf derselben Stelle, wo sie früher sich befanden, hergestellt werden sollen, indem sie dort eine Kirche gefährdeten. Diese Errichtung der Schulgebäude trifft die Bürger, welche schon zu Erbauung ihrer niedergebrannten Wohngebäude alle. 3 *
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