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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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ohne Unterschied der Confessio» werden protestantische und katho lische Kranke ausgenommen. Präsident V. Haase: Nimmt die Kammer an, daß die Debatte geschlossen sei, so werde ich zur Fragstellung übergehen. Die Deputation hat hinsichtlich der ersten Post an 8,838 Lhlr. 26 Ngr. 7 Pf. beantragt, diese Summe zu bewilligen, und zwar so, daß darunter 1,568 Lhlr. 28 Ngr. 9 Pf. als transitorischer Bedarf zuzugestehen. Bewilligt die Kammer die gedachte Summe in der von der Deputation beantragtenMaße? — Wird gegen2 Stjmmen bewilligt. Präsident v. Haase: Ferner beantragt die Deputation, die zweite Post, 7 Lhlr. 15 Ngr.— Personalsteuer für den Kaplan zu Pirna, nur transitorisch zu bewilligen. Ist die Kammer damit einverstanden? -—Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Weiter hat die Deputation im Be richte S. 430 angerathen, die Summe unter 3) von 400 Lhlr. zur Besoldung des Geistlichen in Freiberg, ingleichen unter 4) die Summe von 212 Lhlr. für die Capelle und Schule zu Meißen, sodann unter 5) die Summe von 400 Lhlr. für das wendische Seminar in Prag, dann unter 7) 1,180 Lhlr. als Zuschuß zu Unterhaltung des Kran ¬ kenhauses in Friedrichstadt-Dresden, und endlich unter 8) 180 Lhlr. als Dispositionsquantum zu den Fuhren der ka ¬ tholischen Geistlichen bei dem Besuche unvermögender auswärti ger Kranken und zu andern amtlichen Reisen zu bewilligen. Be willigt die Kammer diese Summen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Bei der sechsten Unterposition, welche 755 Lhlr. für das katholische Waisenhaus in Dres ¬ den, einschließlich sechs Schrägen Holz, angeht, hat die Deputa tion S. 431 das Gutachten 'abgegeben, „das Postulat der 755 Lhlr. zwar noch für diese Finanzperiode zu bewilligen, un ¬ ter 6 jedoch den Antrag zu stellen, daß es nicht wieder in das Budjet ausgenommen werde," und ich frage, ob die Kammer in dieser Maße und mit jenem Anträge die gedachte Summe bewil lige? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Es bleibt nun noch die neunte Posi tion übrig, welche 300 Lhlr. betrifft, Entschädigung der katho lischen Kirchengemeinde zu Leipzig für den Verlust ihres Kirchen gebäudes, und ich frage, ob die Kammer diese bewilligt? — Wird mit 35 gegen 21 Stimmen abgelehnt. Stellv. Abg. Harkort: Ich glaube, jetzt würde mein An trag zur Abstimmung kommen. Präsident v. Haase: Der Antrag war nicht hinreichend unterstützt worden. Position 68. Für Laubstummenanstalten 13,900 Lhlr. Referent Äbg. Sachße: Der Bericht lautet: Es sind postulirt 1) ' 7,600 Lhlr. für die Laubstummenanstalt zu Dres ¬ den auf 60 Zöglinge, 2) 6,000 für die zu Leipzig auf 50 Zöglinge, 3) 300 zu Förderung des Laubstummenunter ¬ richts überhaupt, 13,900 Lhlr.-- — und zwar im Vergleich mit der Verwilliglrng des vorigen Land tags, für ,, 1) 600 Lhlr. mehr, , , 2) 200 - — — mehr, 800 Lhlr. , davon 3) 200 - — — weniger, 600 Lhlr. mehr. Nach Mittheilung des königlichen Herrn Kommissars recht fertigt sich das Mehr bei 1. daourch, daß die Laubstummenan stalt zu Dresden erst im Jahre 1840 in volle Wirksamkeit getre ten ist und dabei eine den in den ständischen Verhandlungen ge rügten Mängeln abhelfende Einrichtung erhalten hat; bei 2. da durch , daß die Zahl der für Rechnung der Staatskasse verpflegt werdenden Zöglinge von 36 auf 52 gestiegen ist. Der Mehrbe-' darf würde daher nach fernerem Anfuhren weit höher ausgefallen sein, wenn nicht bei Aufstellung der neuen Etats hie und da Er sparnisse thunlich und der Aufwand für Beförderung des Laub- stummenunterrichtes außerhalb der Anstalten einer Beschränkung fähig gewesen wäre. Wenn das zu beantragende Gesetz 'wegen Beiziehung der Communen zur Ausführung gelange, dürfte der Mehraufwand von 600 Lhlr. wenigstens für spätere Fi ¬ nanzperioden Wegfällen. Da der mittelst allerhöchsten Decrets vom 20. November 1842 den Ständen vorgelegte Gesetzentwurf wegen subsidiarischer Verbindlichkeit der Gemeinden zu Verpflegungsbeiträgen für die in die Laubstummenanstalt aufgenommenen Zöglinge Genehmi gung erhalten hat, so werden die. in dessen Folge von den bezüg lichen Gemeinden zu erlangenden Beiträge wohl noch in der jetzi gen Finanzperiode eine zu berechnende Ersparniß am Mehrauf wands gewähren. Nach alle dem räth die Deputation, die 13,900 Lhlr. zu bewilligen. Staatsminister v- Wietersheim: Es ist dieser Aufwand, der für das Laubstummeninstitut gefordert wird, allerdings vcr- hältnißmäßig bedeutender, als in andern deutschen Staaten; in dessen dürfte eine Mittheilung darüber von Interesse fein. Sach sen ist gewissermaßen die Wiege des Laubstummenunterrichtes für ganz Europa und wenigstens für Deutschland geworden. Noch vier Jahre früher, als der berühmte Abbe de l'Epe'e sein er stes Werk über Laubstummenunterricht schrieb, hatte Heinicke, ein gebyrner Sachse, der zu Gründung eines Laubstummeninsti tuts nach Leipzig berufen ward, diesen Gegenstand seiner Auf merksamkeitgewürdigt, und ein Werk darüber geschrieben, wel ches in allen Ländern deutscher Zunge mit größtenr Interesse aus genommen worden ist. Wir sind nun so glücklich, in Folge die ser Verwilligung dahin zu gelangen, daß kein taubstummes Kind im Lande sein wird, wenn es anders bildungsfähig ist, das ohne Unterricht bleibt, und es geschieht also für diese Unglücklichen weit mehr, als in irgend einem andern Lande. Allein wenn die Deputation bemerkt hat, daß die Genehmigung des Gesetzes we gen subsidiarischer Verbindlichkeit der Gemeinden zu Verpfle- gungsbciträgen für die in die Lauhstummenanstalten aufgenom menen Zöglinge von Einfluß auf die Bewilligung sein würde, so muß ich bemerken, daß die Anträge der Regierung nicht volle ständische Billigung erhalten haben; es ist auf Herabsetzung an getragen worden, und es ist der Aufwand für die Lagerstätte, der 14Lhaler austrägt, nicht bewilligt worden; er ist ferner von der Staatskasse zu bestreiten. Jndeß hofft man wenigstens aus-
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