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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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1,891 Thlr. 26 Ngr. 3 Pf. .. abgezogen werden, da ihre Bewilligung bereits ausgesprochen war und dieselben im jetzigen Postulat mit aufgerechnet sind, so daß über die Bewilligung des vorigen Budjet hinaus nur 27,933 Thlr. 27 Ngr. 5 Pf. erigirt erscheinen, wie aus der Ausführung bei den einzelnen Po sitionen sich ergibt. Position 19. Ministerium des Innern nebst Canzlei. Als auf dem Landtage 18ZH die hohe Staatsregie rung einen durch die Errichtung der Kreisdirectionen bedingten neuen Etat des Ministern des Innern für dieBewilligungsperiode 1837—1839 den Ständen vorlegte, wurde bereits von dem selben im Allgemeinen gesagt: daß bei der Kürze der seit der neuen Behördenorganisa- tion abgelaufenen Zeit noch zweifelhaft bleibe, ob die ge machten Ansätze überall für den Zweck genügend sein wer den. lDecret vom 14. November 1836, Landt.-Act. I. Abth. I.Bd. S. 247). Mehrfache Abänderungen in den zeitherigen Etats, auch des Ministern selbst, haben für die Richtigkeit jenes Anführens gezeugt, und es ist dieselbe von den Kammern durch Bewilli gung der anderweit normirten Ansätze anerkannt worden. Auch das Budjet auf die Finanzperiode I8-t3—1815 zeigt in der jetzt zu behandelnden Position derartige Abänderungen. Der vorige Etat wurde nach dem Vorschläge der Finanz deputation verabschiedet mit 35,060 Thlr. — Ngr- — Pf- an normalmäßigen und - 3,287 - 26 - 7 - an transitorischen Beträgen und - .Agiozuschlägen. 38,347 Thlr. 26 Ngr. 7 Pf. Summe. - Der Etat auf 1813—1845 erfordert: 36,060Thlr. —Ngr. — Pf. normalmäßig, 3,485 - 20 - 2 - transitorisch, einschkießl.593Thlr. '20Ngr. 2Pf. an Agiozuschlägen. 39,545 Thlr.20 Ngr. 2 Pf. Summe. Zwar finden bei den transitorischen loder temporaren) Posten nicht unerhebliche Ersparnisse statt, indem 600Lhlr. — Ngr. — Pf. Gehalt des Vorstandes der (jetzt ' mit der zweiten vereinigten) drit ¬ ten Abteilung des Ministern, 300 ----- persönliche Zulage bei einer Mi- ' nisterialrathsstelle und ' 218 - 26 - 8 - Agiovergütungen.j ' I,1I8Thlr.26 Ngr. 8 Pf. in Summe Wegfällen; doch kommen zwei temporäre Erhöhungen wieder hinzu, nämlich: 1,233 Thlr. 10 Ngr. — Pf. Gehalt eines neuangestellten Ma thes in der zweiten Abtheil., und 83 - 10 - >— - persönliche Zulage von 100 Thlr. für denRechnungssecretair beiWegfallvon 16Tvlr. 20N.,r. —.Aufgeld (vom Normalsatze von 600 Thlr. ), 1,316 Thlr. 20 Ngr. — Pf. in Summe, so daß ein transitorischer Mehrbedarf von 197 Thlr. 23 Ngr. 2 Pf. erwachst. Nach der ertheilten Auskunft ist die Anstellung des erwähn ten neuen Raths als Hülfsarbeiter, nach Wegfall des Vorstan des der vormaligen dritten Abtheilung des Ministern und bei dem dermalen überhaupt, insbesondere aber durch die umfäng lichen Geschäfte für die Eisenbahnangelegenheiten entstandenen Arbeitsandrang nicht zu umgehen gewesen. Da dieser Hülfs- arbeiter dem Etat der Generalcommissson für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen mit dem dort noch im 20 Guldenfuße bezogenen Gehalte an 1,200 Thlr. entnommen worden, für letztem daher das entsprechende Ersparniß eingetreten ist, die angeführte Geschäfrsvermehrung aber auf Notorietät beruht. <o findet die Deputation dieBewilligung dieser temporär eingerück ten Post an 1,233 Thlr. 10 Ngr. — ebenso unbedenklich, als ihr die erwähnte persönliche Gehaltszulage an 83 Thlr. 10 Ngr. — für einen Rechnungssecretair billig erscheint, weil bei der Ministerialcanzlei die Thunlichkeit des Aufrückens in eine höher besoldete Stelle und eine Verbesserung des Diensteinkommens auch bei langer Dienstzeit für denselben nicht vorhanden ist. Im Normaletat finden sich zwei Erhöhungen.an zu sammen 1000 Thlr. Bei dem Einrücken in die fünfte Stelle eines Geheimen Regierungsraths hat die zeitheiige Besoldung eines Raths bei der zweiten Abtheilung eine Verbesserung um lOO Lblr. erhalten, welche die Deputation auch ohne specielle Motivirung zur Genehmigung empfiehlt. Als zweiter Erhöhungsposten des Normaletats erscheinen 900 Thlr. , um welche das bisherige Erforderniß von ebenfalls 900 Thlr. für 3 Hof- und Medicinalräthe (also 1,800 Thlr. — —-gesteigert worden ist, wegen Anstellung ei nes Medicinalreferenten und Bildung einer eigenen Medicinal- abtheilung im Ministerio. Die hohe Staatsregierung hat zur Begründung dieses Po stulats folgende Umstände angesührt. Bei der Aufhebung des Sanitätscollcgi im Jahre 1824 sei die von diesem und der medi- cinischen Facultär bis dahin geübte Medicinalpolizeiaufsicht, mit alleiniger Ausnahme des Prüfungswesens,-ausschließlich derda- maligm Landesregierung (beziehendlich der Oberamtsregierung) überwiesen und dieser Behörde zur Berathung der medicinalpoli- zeilichen Geschäfte eine Anzahl ärztlicher Beisitzer unter dem Na men von Hof- und Medicinalrathen beigeordnet worden, wie dies der collegialen Verfassung jener Mittelbehörde vollkommen 'entsprochen habe. . Bei der Umgestaltung der Behördenverfassung im Jahre 1835 feien die Medicinalsachen zum unmittelbaren Ressort des Ministern des Innern, unter fernerer Assessur der Medicinalräthe, übergegangen. In der seitdem, verflossenen Zeit habe man sich nun von der Nothwendigkeit einer, dem im Ministerio sonst eingeführten büreaukratischen Geschäftsbetriebe sich besser anschließenden und zugleich sachgemäßen Einrichtung überzeugt. Es komme hauptsächlich darauf an, 1) daß die laufenden Geschäfte unter unmittelbarer Mitwir kung eines sachverständigen Referenten rasche und zweckmäßige Erledigung fänden, und 2) daß dem Ministerio für die Berathung der wichtigeren Sachen, namentlich aller organischen Maßreg ln im Medicinal- wesen ein die nöthigen Fachkenntnisse in sich vereinigendes Organ zur Seite stehe. Diesen beiden Erfordernissen könne die jetzige Einrichtung nicht entsprechen, weil die Stellung der Hof- und Medicinalräthe zumeist auf zeitweilige Theilnahme an den kolle gialen Beralhungen der Mcdicinalabtbeiluna sich beschränke. Ein rascher und ungehemmter Geschäftsbetrieb könne dabei um so weniger statrsinden, als jetzt einobnedies vielbeschäftigter, spccftll natürlich nicht sachverständiger Rath die Hauptleitung der Ge schäfte übernehmen und letztere wieder dem häufigem Wechsel bei Veränderungen im Personale der Racke unterworfen bleiben müsse. Eb nso sei bei der Mannichfaltigkeit der im Bereich des Medicinalwesens einschlagenden technischen und wissenschaftlichen
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