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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Was nun zuvörderst den Verlustdeckungsfvnds betrifft, so ist nach der in den Unterlagen zum Budjct hierzu gegebenen Notiz ein Verlust am Capital noch nicht eingetreten, und deshalb, wie in dem vorigen Budjet, so auch in dem dermaligen, ein Postulat zu Vervollständigung dieses Fonds nicht zu stellen gewesen. Ueber die zeitherige Verwendung des Vvrschußfonds selbst (dessen Gesammtbetrag einschließlich des angesammelten Ver lustdeckungsfonds unter den Aktivbeständen der Hauptstaatscaffe aufgeführt wird,) ist auf den Wunsch der Deputation die unter 6. k'. diesem Berichte beigegebene Uebersicht nach dem Rech nungsabschluß vom 31. December 1842 von der hohen Staats regierung mitgetheilt worden. Nach der Versicherung der hohen Staatsregierung ist für die Sicherheit der Außenstände allenthalben möglichste Sorge ge tragen worden und haben die gewährten Aushülfen den' beabsich tigten wohllhätigen Einfluß auf Belebung und Kräftigung der unterstützten gewerblichen Unternehmungen gehabt. Zu k) die Beförderung der landwirthschaftlichen Industrie betreffend. In dem Berichte der vorigen Finanzdeputation, Landt.-Act. Beil, zur III. Abtb. 1. Samml. S. 725 flg. und dessen Bei- lagey S. 843 flg. ist ausführlich erörtert worden, nach welchen Ansichten die hohe Staatsregierung bei der Verwendung des dem landwirthschaftlichen Interesse gewidmeten Postulatsatzes zu ver fahren beabsichtige und in welcher Weise man namentlich eine er sprießliche Khätigkeit der ökonomischen Vereine herbeizuführen hoffe. Bei der großen Wichtigkeit des Gegenstandes und der Theilnahme, welche derselbe muthmaßlich in der hohen Kammer finden wird, gestartet sich die Deputation, die ihr jetzt darüber ge wordene Miltheilung unter I. I. ihrem Berichte beizulegen. Sie hofft, daß die landwirthschaftlichen Vereine durch Belehrung, Anregung und Beispiel den Landwirthen, und als sachverständige Organe den höhern Behörden gegenüber, sich als nutzenstiftend bewähren können. Jedenfalls werden sie auch die Zweckmäßig keit des Prämkenwesens genau und im praktischen Sinne erörtern und eine spätere Erwägung darüber vorbereiten können. Endlich ist zu g) die Unterstützung des Eisenhüttenwesens betreffend, zu bemerken, daß in der Schrift vom 17. Juni 1840 (Landt.- Acten l. Abth. 2. Bd. S. 356) die vorige Ständeversammlung beantragt hatte: „daß, dafern die, einer genauen Erörterung noch zu unter werfende Norhwendigkeit dieser Summe bei dem Rechen schaftsberichte nachgewiesen werde, und sie erforderlich bleibe, künftig dieselbe mitdemPostulate von3,OOOLHlr. zu Beförderung gewerblicher Unternehmungen ver bunden werden möge." Von der hohen Staatsregierung sind die Mittheilungen über die Zweckmäßigkeit des fraglichen Postulats bei dem be treffenden , vier vorliegenden Budjetetatsatz gegeben worden, und die Deputation glaubt, des Zusammenhangs wegen, der Ge nehmigung der boben Kammer sich versichert halten zu dürfen, wenn sie die Erläuterungen in dieser Angelegenheit hier, und nicht, wie der frühere ständische Antrag will, bei dem Rechen schaftsberichte, vorträgt. Die erhaltenen Mittheilungen sprechen nun hauptsächlich Folgendes aus: Eine vom Staat ausgehende Unterstützung des Eisenhütten betriebes werde sich nie gleichmäßig auf jedes Jahr vertheilen. Es handle sich um B.ihülfe bei einzelnen größeren Unterneh mungen, Versuchen und Einrichtungen, die durch die Fortschritte der Technik der ausländischen Concurrenz halber erforderlich wür den, gltichwohl in ihrer ersten versuchsweisen Anwendung noch n. 71. zu nm und zweifelhaft oder zu kostspielig für das Interesse eines einzelnen Eisenwerksbesitzers erschienen. Hier müsse nun die Staatskasse vermittelnd durch Vorschüsse oder direkte Unterstützungen, Ankäufe, Herbeiziehung geeigneter Techniker und dergleichen, eingreifen. Derartige Veranlassungen könnten jedoch nicht alljährlich, nicht einmal in jeder Finanzperiodeeintreten; sie erforderten aber auch, wenn sie einmal eintreten, alsdann viel größere Summen, als der einjährige diesfallsige Ansatz im Etat dafür darbieten würde. Dieser könne daher nur dann zweckmäßig und vorzugs weise nutzenbringend verwendet werden, wenn das Mittel dazu dargeboten sei, ihn während mehrer Jahre des geringem Bedarfs aufzusammeln und dann wieder mit einem Male in größeren Summen zu verwenden. Ganz geeignete Gelegenheiten dazu würden im Verlaufe einerlängern Zeitperiodeunausbleiblich ein treten. Wenn dies zeither weniger geschehen und daher die für Unterstützung des Eisenhüttenbetriebs vorhandene Bewilligung der vergangenen Jahre zum größten Theile porräthig verblieben sei, so habe dies seinen Gründ darin, daß die Staatsregierung theils nicht auf jeden Antrag zur Verwendung eingehen, vielmehr hierunter eine strenge Auswahl behufs wirklich wichtiger und Vor theile versprechender Unternehmungen treffen zu müssen glaube, theils aber auch wünsche, mehr solche Anträge zu unterstützen, welche Fortschritte ,uud Verbesserungen für alle oder doch die Mehrzahl der Eisenwerke gleichmäßig bezwecken, nicht bloö für das Interesse Einzelner, sondern allgemein befördernd einwirken und deshalb aus den Wünschen der Gesammtheit oder doch der Mchrzahl der Werkbesitzer hervorgehen. Bei der heutigen raschen Ausbildung der Technik seien solche Anträge auf künftige nam hafte Unterstützung vorauszusehen, und es werde dann sehr be dauerlich sein, sie blos darum zurückweisen zu müssen, weil die Summe dafürden disponiblen Etatsatz des laufenden Jahres oder selbst verlaufenden Finanzperiode zu sehr übersteige. Daher sei das bisherige Postulat von 1,000 Thlr. jährlich nicht nur wieder unverändert, in Ansatz gebracht worden, sondern es beabsichtige auch das Ministerium, diesen Betrag an zusammeln, und im Sinne vorstehender Andeutungen zu ver wenden. '' Aus den eben angeführten Gründen würde auch die ständi scher Seils beantragte Verbindung dieser Position von 1,000 Thlr. mit der von 3,000 Thlr. unter v. zu Beför ¬ derung gewerblicher Unternehmungen unthunlich fallen, da sol chergestalt entweder die Verwendung jener 1,000 Thlr. — -- mit zu den Zwecken der 3,000 Thlr. eintreten und seiner Zeil für den Zweck des Eisenhüttenwesens nichts übrig lassen würde, aber da für die Unterstützung anderer gewerblicher Unter nehmungen auf einige Zeit keine Mittel disponibel bleiben könn ten, wenn bei eintrerender Gelegenheit für Ersteres eine größere Summe entnommen werden solle. Was endlich die zeitherige Verwendung aus dem gebildeten „Eisenhüttenfonds" betrifft, so ist der Deputation auf ihren Wunsch die unter L. dem Berichte beigegebene Kostenübersicht mitgetheilt worden. ' Ueber die hier besprochenen Fragen hat die Deputation zu nächst zu bemerken, daß sie weder in den Verhandlungen der frühem Ständeversammlung, noch in der Sache selbst eine Ver anlassung zu finden vermag, weshalb bei der dermaligen Bewilli gung die Zweckmäßigkeit des Ansatzes von 1,000 Thlr. für das Eisenhüttenwesen in Zweifel gezogen werden könnte. Das Postulat ist in der Finanzperiode 18ZL- mit dem jährlichen doppelt höher» Betrage von 2,000 Thlr. genehmigt wor ¬ den. Die Wichtigkeit des Eisenhüttenwesens bei seinem unmittel baren Zusaryryenhange mit der übrigen technischen Industrie, der 2»
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