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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Zn dieser Hinsicht würde ich zwar zweckmäßig und passend fin den, wenn der Vorschlag des Abg. Todt zur Ausführung käme, der dahin ging, daß die Geschäfte der Generalcommission, wenn sie sich verringert hätten, an eine andere Behörde verwiesen wer den möchten, und diese Meinung schien mir auch derAbg. Baum garten zu theilen; aber für die Festsetzung einer die fernere Ab lösbarkeit ausschließenden Praclusivfrist, wie sie in dem Stock- mann'schen Anträge enthalten ist, könnte ich mich nicht ver wenden. Abg. Stockmann: Ich muß gestehen und dem geehrten Secretair v, Schröder zugeben, daß allerdings mit meinem An träge eine Ausschließung verbunden ist. Um nun' diesen zu be seitigen, so würde ich mir erlauben, wenn die verehrte Kammer damit einverstanden wäre, meinem Anträge noch Folgendes bei zufügen, nach den Worten: „Ablösungen und Gemeinheitsthei- lungen" „an die Generalcommission." Dadurch würde sich, glaube ich, jenes Bedenken erledigen. Referent Abg. Römer: Dazu bedarf es gar keines beson der» Antrages; denn die Generalcommission soll überhaupt nicht länger bestehen, als ihre Geschäfte dauern. Die Sachen in eine Abtheilung des Ministern des Innern zu verlegen, würde auch einen Mehraufwand verursachen. Es scheint also der Antrag, wenn keine peremtorische Frist dadurch festgestellt, werden soll, binnen welcher die Provokationen beigebracht werden. müssen, keinen bestimmten Zweck zu haben. Abg. Baumgarten: Wenn mir mein alter Freund Todt die Ehre angethan hat, mich widerlegen zu wollen, so darf ich mir die Replik nicht nehmen lassen. Ich muß denn doch die Ansicht, daß eine Prorogation der Generalcommission zunächst aufZ und sodann aufS Jahre zulässig fei, für unrathlich erklären, da ich doch selbst.glaube, daß diese Behörde einen so langen Be stand kaum nöthig haben wird. Im Uebrigen trete ich dem bei, was der geehrte v. Schröder ausgesprochen hat. Uebrigens bin ich gar nicht der Meinung, daß diese Geschäfte überhaupt und die dabei concurrirenden Behörden eine ewige Dauer haben sol len; im Gegentheil glaube ich, es werde später thunlich sein, wenn sich die Geschäfte gemindert haben werden, die General commission durch deputirte Räthe aus einzelnen oberen Collegien zu bilden. Das ist meine Ansicht; aber gegen den Stockmann'- schen Antrag müßte ich mich, wenn ich ihn, wie ich glaube, anders richtig verstanden habe, nochmals bestimmt erklären. Präsident l). Haase: Der Antrag des Abg. Stockmann lautet so: „Die Kammer wolle im Verein mit der erste» hohen Kammer diehohe Staatsregierung ersuchen, der nächsten Stände versammlung einen Gesetzentwurf vorzulegen, in welchem ein Zeitpunkt festgesetzt werde, bis wenn alle Provocationen auf Ab lösungen und Gemeinheitstheilungen erfolgt sein müssen." Abg. Jani: Ich habe allerdings in dem Anträge we niger einen Vorwurf gegen die Ablösungsbehörde, deren Thä- tigkeit nicht genug zu loben ist, als vielmehr ein Compelle für die säumigen Ablösungspflichtigen gefunden, ihre Provocationen zu beschleunigen. Und in der That sehe ich nicht ein, wie das Land dazu kommt, die 15,000 Thlr. für die Ablösungsbehörde noch langer zu tragen,, weil Einige nicht zur rechten Zeit provocirt haben. Dann aber ist auch noch ein Uebelstand vorhanden, näm lich der, daß, je länger die Generalcommission ihre Geschäfte fort setzt, je länger auch die Landrentenbank fortdauern wird. Ich würde mich daher ganz mit dem Anträge des Abg. Stockmann befreunden können, wenn er so gestellt würde, daß alle die Provo cationen, welche bis zu einer gewissen Zeit eingehen, noch an die 'Generalcommission gelangen, alle spätem aber den ordentlichen Behörden anheimfallen sollen. Darin liegt insofern für Jeden ein indkrecter Zwang, sich mit seinem Anträge zu beeilen, als er sodann Kosten bezahlen muß, von denen er sich, so lange seine Sache von der Generalcommission verhandelt wird, befreit sieht. Abg. Hensel: Ich kann im Wesentlichen auf das Wort nun verzichten, da das schon bemerkt worden ist, was ich zu sagen hatte. Ich wollte mich für den Antrag des Abg. Stockmann, ohne im Geringsten der von mir hochgeachteten Generalcommission entgegenzutreten, erklären, und zwar erstlich, weil ein peremtori- scher Termin nur an sich für die Provocation bestimmt und gegen die Säumigen jedenfalls mit einer Art Lomwinatorm festgesetzt werden soll, und zweitens, weil für diesen nur speciellen Zweck der Ablösungen mit Einschluß der Landrentenbankverwaltung allen Steuerpflichtigen eine Ausgabe von jährlich mehr als 30,000 Thlr. veranlaßt wird. Abg. v.Geißler: Ich.muß mich, der Meinung meines geehrten Freundes Baumgarten entgegen, auch für den Stock- mann'schen Antrag erklären, indem darin eine sehr gute Absicht liegt, deren Erreichung wüNschenswerth ist, wenn auch der Antrag selbst einigen Modisicationen zu unterwerfen wäre. Der Abg. Baumgarten hat sein erstes Bedenken gegen den Antrag darin gefunden, daß die Verhältnisse, welche durch die Ablösung regulirt werden sollen, Jahrhunderte hindurchbestanden hätten, und es daher nicht möglich sein würde, sie in kurzer Zeit zu beseitigen. Ich gebe der verehrten Kammer anheim, ob dieser Schluß richtig sei. Sein zweites Bedenken war, als ob dadurch der Vorwurf auf die Generalcommission geworfen würde, ihrer Pflicht nicht nachgekommen zu sein; einen solchen Vorwurf dieser geehrten und um das Land wohl verdienten Behörde zu machen, kann aber Niemandem einfallen, ich halte es vielmehr für ein Lob, wenn man voraussetzt, daß, weil die Generalcommission ihr Amt so eifrig verwaltet hat, nur ein kürzerer Zeitraum erforderlich sein werde, um die ihr vorliegenden Geschäfte zu beendigen. Wir sehen in einem Nachbarlande, wohin es führt, (Staatsminister v. Wietersheim tritt ein.) wenn die Ablösungen auf zu lange hinausgeschoben werden. Fer ner sagte der Abg. Baumgarten, daß eine Rechtsverletzung durch einen Präclusivtermin für die herbeigeführt werde, welche bis zu einer gewissen Frist noch nicht provocirt hätten. Ich gebe der Kammer zur Entscheidung anheim, ob darin eine Rechtsverletzung liege, wenn das Gesetz sagt: bis da und dahin mache dein Recht geltend, und dabei ein Präjudiz ausspricht; solche Prajudize sind in der Gesetzgebung sehr häufig. Da ich also das Gewicht der gegen den Antrag angeführten Gründe nicht anzuerkennen ver-
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