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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. 74. Dresden, den 16. Mai 1843. -Zwei und siebenzigste öffentliche Sitzung am 9. Mai 1843. Inhalt: Bemerkung zum Protokoll. — Vortrag aus der Regkstcande. v— Becathung des Berichts der vierten Deputation über die von dem Redacteur der Zeitschrift „deutsche Jahrbücher für Wissenschaft und Kunst", 0. Arnold Rüge in Dresden, und deren Verleger, Otto Wigand in Leipzig, wegen Unterdrückung derselben geführte Beschwerde. — Die Sitzung beginnt um H11 Uhr in Anwesenheit der Herren Staatsminister v. Lindenau und Noftitz und Jäncken- dorf, sowie von 65 Kammermitgliedern mit Verlesen des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls durch Secretair D. Schröder. Nach dessen Beendigung äußert Staatsminister v. Lindenau: Nur ein einziges Wort wünsche ich aus dem Protokoll weggelaffen zu sehen, näm lich da, wo es vom preußischen Verwaltungssystem heißt, daß man den Arbeitsverdienst weit über andere Zwecke zu stellen scheine, bitte ich, das Wort: „weit" wegzulassen. Präsident v. Haase: Hat sonst Jemand in Bezug auf das Protokoll eine Bemerkung zu machen? — Da es nicht der Fall ist, so würde es für genehmigt zu achten und von den Abgg. Herrn v. Platzmann und Wend zu unterzeichnen sein. Auf der R e g i st r a n d e befindet sich: 1. (Nr. 697.) Den 8. Mai. Der Gemeinderath zu Alt- mitweyda, Karl Gottlob Schumann und Consorten, bittet um baldige Berathung der unter Nr. 226 der Hauptregistrande ein gereichten Petition, den übermäßigen Wildstand betreffend. Präsident v. Haase: Würde an die vierte Deputation abzugeben sein. 2- (Nr. 698.) Don 8. Mai. Petition der Handelsinnung zu Pirna, August Gotthclf Seelig und Consorten, die Gebrechen der sächsischen Elbschifffahrt und des sächsischen Elb - und Tran- sitohandels betreffend. Präsident v. Haase: Es liegen mehre Petitionen desselben Inhalts bei der ersten und zweiten Deputation, und die Kammer wird damit einverstanden sein, daß auch diese dahin gelange.— Präsident v. Haase: Wir können nun übergehen auf den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, aufdenVor- II. 74. trag des Berichtes in Betreff derRuge'schen Beschwerde, und ich ersuche den Herrn Referenten, uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. Oberländer: Meine Herren, Ihre vierte Deputation erstattet Ihnen über die Beschwerde des v. Arnold. Rüge in Dresden und des Buchhändlers Otto Wigand in Leip zig wegen Unterdrückung der deutschen Jahrbücher für Wissen schaft und Kunst folgenden Bericht: In der 29., öffentlichen Sitzung der zweiren Kammer am 2. Februar dieses Jahres ist die von dem Redacteur der unter dem Titel „deutsche Jahrbücher für Wissenschaft und Kunst" bis zu Ende desJahres 1842 erschienenen Literaturzeitung, v. Arnold Rüge in Dresden, und deren Verleger, Otto Wigand aus Leip zig, wegen Unterdrückung dieser Zeitschrift geführte Beschwerde der vierten Deputation zur Vorberathung überwiesen worden. Nachdem nun die hohe Staatsregierung der Deputation die gewünschte Auskunft ertheilt, erstattet die letztere ihren Bericht in Folgendem: Die Beschwerde zerfällt in zwei Haupttheile, deren erster sich auf den Zustand der sächsischen Presse überhaupt, der zweite auf das von dem hohen Ministers des Innern gegen die Jahr bücher beliebte Verfahren selbst, von den gegenwärtig geltenden Bestimmungen überCensur und Presse aus betrachtet, bezieht. Der zweite Haupttheil zerfallt aber wieder in zwei Khcile, deren erster formeller, der zweite materieller Natur ist. Formell ist nach der Behauptung der Beschwerdeführer das hohe Ministerium des Innern im Unrechte, insofern dasselbe einer wissenschaftlichen Zeitschrift Concession ertheilte und entzog, da es sich doch nach den Bestimmungen der Preß polizeiverordnung vom 13. October 1836 lediglich auf Anwen dung der Censur zu beschränken hatte; materiell, sagen die Petenten, that das Ministerium Un recht, insofern dasselbe den Gehalt und die Bedeutung der vorge tragenen Lehren und Kritiken nicht zu würdigen verstand, und diese in politischer und religiöser Beziehung irriger Weise für ge meinschädlich und staatsgefährlich erklärte. Was nun den ersten Haupttheil anlangt, so muß sich die Deputation darauf beschränken, die Beschwerde als einen neuen faktischen Beleg über das Mißliche und Willkürliche des gegen wärtigen Zustandes — im Gegensatz des gesetzlichen — und über die Dringlichkeit der Erlassung eines Paßgesetzes zu bezeichnen. Denn die H. 35 unserer Berfaffungsurkunde sichert Freiheit der Presse und des Buchhandels unter Berücksichtigung der Bun desgesetze und Befolgung der gegen den Mißbrauch bestehenden oder künftig erfolgenden Gesetzezu. , Es bestehen aber gegenwärtig in dem Königreich Sachsen keine auf verfassungsmäßigem Wege publicirten gesetz lichen Bestimmungen hierüber. Mag man nun dermalen der.Presse eine größere oder gerin gere Freiheit ertheilen, mag die deutsche Bundesgesetzgebung ein wirken, wie sie nur immer will, jedenfalls muß das Maß. I
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