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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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welchem gegenüber eine selbst bis zum Uebermaß gestattete und bis zum Mißbrauch geübte Schreibefteiheit mindere Nachtheile haben könne, in. der Erwägung, daß die Wissenschaft durch freie Rede und Gegenrede gefördert werde, in dem Vertrauen auf die Umsicht und den Lact das Censors, welcher nach und nach immer mehr die Grenzlinie zu finden wissen werde, welche der Liberalität der sächsischen Censur durch die bundesgesetz. lichen Beziehungen und die Rücksichten der äußern und inner» Politik vorgezeichnet sind, endlich in Berücksichtigung des von der sächsischen Staatsregierung stets festgehaltenen Grundsatzes, dem besonnenen Fortschreiten auf dem Gebiete der Wissenschaft nicht hemmend entgegen zu treten. Das Ministerium hat indeß wahrgenommen, daß die Cen sur der deutschen Jahrbücher jene Grenzen nicht mehr inne zu halten vermag. Hierzu kommt, daß diese Zeitschrift auf der Bahn des Negirens, besonders im Gebiete der Religionsphilo sophie und der Politik immer weiter vorwärts schreitet, maß- und rücksichtslos den Krieg gegen alles Bestehende fortsetzt und es darauf ankommen lassen zu wollen scheint, wie lange und wie weit man sie auf dieser Bahn vorwärts gehen lassen werde. Das Censurcollegium möge daher über die deshalb zu treffenden Vorkehrungen Berathung pflegen und das Ergebniß anzeigen. Nur ungern würde das Ministerium daran gehen, das hierlän dische fernere Erscheinen dieser Zeitschrift zu verhindern. Es will vielmehr zur Zeit die Hoffnung nicht aufgeben, daß die Re- dactoren und der Verleger derselben zweckmäßigen Vorstellungen Gehör geben und sogar der Nothwendigkeit, mit Hülfe der Cen sur unzulässigen Ausschreitungen strenger als bisher begegnen zu müssen, durch Umsicht bei der Redaction zuvorzukommen wissen werden. Das Censurcollegium berichtete hierauf, daß man wohl hoffen könne, es werde die Redaction durch angemessene Vor stellung sich zu größerer Besonnenheit und Umsicht bestimmen lassen, wobei es indeß nicht überflüssig fein werde, sie auf meh re vorzüglich auffällige Aufsätze besonders und warnend auf merksam zu machen. Hiernächst erachtete das Censurcollegium für erforderlich, der Censur der deutschen Jahrbücher besondere Umsicht, mit Hinweisung auf die Forderungen der allgemeinen Instruction, zur Pflicht zu machen.' Dem entsprechend ward das Censur collegium im Allgemeinen angewiesen und zugleich veranlaßt, an die Redaction der Zeitschrift die behusige Weisung gelangen zu lassen. Allein schon zu Anfang des Jahres 1842 berichtete das Censurcollegium, daß, obschon jene Weisung erfolgt, dennoch in dem neu begonnenen Jahrgänge dieser Zeitschrift wiederum mehre Aufsätze zu finden seien, welche die früher gemißbilligte Richtung nur noch entschiedener verfolgten und rücksichtsloser betätigten. Dasselbe belegte dieses Anführen durch Hinwei sung auf eine Anzahl von Aufsätzen, welche durchgängig von der Art seien, daß sie von der Censur hätten zurückgewiesen werden sollen, bemerkte aber dabei, daß die schwierige Lage nicht ver kannt werden dürfe, in der sich die Censur befinde, indem sie bei dergleichen Aufsätzen entweder das Imprimatur unbedingt ver weigern, oder unbedingt ertheilen müsse, da hier durch Beseiti gung einzelner Stellen oder Ausdrücke nicht zu helfen sek. ' Fast um dieselbe Zeit machte eine auswärtige Regierung auf die Tendenz der deutschen Jahrbücher, auf die Zügellosigkeit, mit welcher diese Zeitschrift« in der neuesten Zeit, sowohl in religiöser als politischer Beziehung ihre zerstörenden Grundsätze verkünde, und auf die dringende Nothwendigkeit aufmerksam, diesen Bestrebungen, im Sinne des Bundesbeschlusscs vom 20. December 1819, Einhalt zu thun. Das Ministerium ließ die Censur der deutschen Jahrbücher zu einer genauen Überwachung anweisen und die Redaction hiervon benachrichtigen. Als die Verlagshandlung um Concession für die deut schen Jahrbücher nachsuchte, ward dieselbe zwar ertheilt, jedoch mit Vorbehalt des Widerrufs, die Kreisdirection aber noch be sonders angewiesen, bei Aushändigung des Conceffionsscheinsdem Concefsionar bemerklich zu machen, daß mit Einziehung der Concession verfahren werden würde, wenn die Redaction der Zeitschrift den über Richtung und Ton derselben ertheilten War nungen sich nicht gemäß bezeigen, und durch Unterlassung der ihr obliegenden eignen Sichtung des Stoffes dem zu beson derer Vorsicht und Genauigkeit angewiesenen Censor die Erfül lung seiner Pflicht zu sehr erschweren sollte. Um die Mitte des Jahres 1842 fand sich die Redaction zu einer Beschwerde bei dem Ministerio über angebliche Strenge der Censur veranlaßt, in welcher sie das irrige Verfahren der selben darzuthun versuchte, im Uebrigen aber in einer umfassen dem Darlegung ganz unverholen die Absicht ihrer Bestrebungen zu erkennen gab, das Christenthum in seinen obersten und we sentlichen Grundsätzen zu bekämpfen. Es ward hierauf erwie- dert, daß es unter diesen Umständendie Redactionnicht befremden könne, wenn diese Zeitschrift fortwährend Schwierigkeiten bei den Censurbehörden unterliege. Gegen Ende des Jahres kamen wieder besonders anstößige Artikel vor, welche behusige Weisungen zur Folge hatten. Als aber der neue Jahrgang der Zeitschrift in einem Vor wort gleichsam das Programm aufstellte, mit welchem dieselbe einen neuen Abschnitt ihres politischen und religionswissenschaft lichen Kampfes zu beginnen beabsichtige, und dabei die leitenden Grundsätze für das weitere Fortschreiten in diesen Bestrebungen entwickelte, fand sich das Ministerium veranlaßt, die Concession zurückzunehmen, zugleich aber auch die Gründe dieser Maßregel durch einen in der leipziger Zeitung veröffentlichten Artikel zur Kenntniß des größer« Publikums zu bringen." — Sie sehen, meine Herren, aus dieser Darstellung, daß die Censur wiederholt zu umsichtiger Ueberwachung dieser Zeit schrift angewiesen ward, daß sie sich aber hierzu als durchaus unzureichend erwies, da es mit dem Ausscheiden einzelner Stellen nicht abgethan war und nichts Anderes übrig geblieben sein würde, als entweder ganzen Aufsätzen das Imprimatur zu versagen oder ihnen dasselbe ungeachtet ihrer Unzulässigkeit zu ertheilen, ein Verfahren, welches für die Dauer theils unausführbar, theils an
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