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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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wesentlicher Bestandtheil des Christenthums wird dann die Of fenbarung Gottes durch Christum angegeben. Nun, meine Her ren! glauben das etwa unsere Rationalisten, also der bei weitem größere Lheil der gebildeten Christen? Die Rationalisten sagen: Gott hat sich uns geoffenbaret durch die Vernunft, nicht durch Christum, sowie er sich allen Menschen durch die Vernunft offenbart hat. Es stimmt dies auch mit den Worten der Bibel überein; denn Christus sagt allerdings: Gott hat sich dem Men schen durch mich offenbaret; er nennt sich aber das heißt aber nicht nur das Wort, wie es Luther übersetzt hat, sondern auch das Denkvermögen, die Vernunft. Wäre also nach der Meinung der Minorität die Offenbarung des höchsten Wesens durch Christum, seine Person, ein wesentlicher Bestandtheil des Christenthums, also des christlichen Staats- so wäre derselbe schon durch die Lehre der Rationalisten in die größte.Gefahr gekommen. Viel sicherer gehen da allerdings die Altgläubigen , welche sagen: Das Christenthum sei von jener Welt und für den Himmel, derStaat von dieser Welt und für die Erde. Seite 39 haben die beiden Mitglieder der Minorität besonders auf den Eid großen Werth gelegt, indem sie denselben als einzige Garantie für die Wahrhaftigkeit der Zeugenaussagen und der Pflichttreue aller Staatsbeamten und der Ständemitglieder ansehen. Wohl! ich wende Nichts dagegen ein. Allein ein Kriterium des Christen chums ist der Eid nicht. Das Christenthum verbietet gewisser maßen den Eid. Die Bibel sagt: Eure Rede sei ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, ist vom Uebel. In dieser Beziehung sind die Quäker noch konsequentere Christen, als wir. Man könnte vielmehr sagen, daß er ein altheidnisches Institut sei. Die Götter selbst schwuren beim Styx. Als ob die rohen und un gebildeten Menschen, welche jeden Buchstaben des alten und neuen Testaments für heilig halten, keinen falschen Eid schwören, als wenn von einem Banditen, der recht orthodox und katholisch sein mag, die Wahrheit eherzu erlangen wäre, als wenn von unfern Philosophen, die, ob sie gleich weder an die Unfehlbarkeit und Heiligkeit des Buchstabens der Bibel, noch an die ewigen Höl lenstrafen glauben, doch notorisch gute und ehrliche Menschen sind. Die Rationalisten glauben übrigens ebenso wenig an die Unfehlbarkeit der Schrift und an die Höffe, als die Philosophen.. Auch die Rationalisten zweifeln an Allem in der Bibel, wqs ihrer Vernunft widerspricht, sie zweifeln also an der „Heiligkeit" der Schrift, die der Eid nennt. Was also die rationalistischen Geist lichen und Professoren thun, das kann nicht so unchristlich sein. Ich sehe darin keine Gefahr. Gerade der gebildetste und philo sophischste Mensch wird den Eid am besten halten. Daß der Herr Staatsminister die Aeußerung im Bericht der Majorität: „daß. -em Staate die gebildete Vernunft und die vernünftige Gesittung Mehr Garantie gewähre, als der positivste Glaube", befremdend gefunden, ist mir nach dem dorrigen Zusammenhang des Berichts nicht erklärlich, da bekanntlich Menschen mit gebildeter Vernunft und vernünftiger Gesittung nicht ohne Religion sind. Uebrigens schützt der Eid, wie die Erfahrung gelehrt hat, die Verfassungen nicht immer. Die Minorität hat es ferner S. 41 für gefährlich erklärt, wenn die Jahrbücher in Hände von Leuten kommen, die deren Sprache nicht, oder nicht vollkommen, verstehen. Die Majorität und die Minorität ist in diesem Falle. Haben sie darum aufgehört, gute Bürger zu sein, weil sie die Sprache der Jahrbücher nur halb verstehen ? Und diejenigen, welche sie ganz verstehen, also die Schriftsteller derselben, sollten sie nicht ebenso gute Staatsbürger sein, als wir? Hat man ihrem staatsbür gerlichen Charakter einen Vorwurf machen können ? Die Mino rität hat endlich auf der nämlichen Seite die wissenschaftliche Frei heit ebenfalls anerkennen wollen und gesagt: „Gedanken sind zollfrei." Richtiger hätte sich wohl die Minorität nach den Prämissen ausgedrückt mit dem Sprichwort: „denkt, was ihr wollt, und thut, was ihr sollt." Das Denken soll eben mit dem Thun nichts gemein haben. Diese Sclavenregel will aber we der das Christenthum noch der konstitutionelle Monarchismus befolgt haben. In einem civilisirten Staate müssen vielmehr alle Gesetze zum lebendigen Bewußtsein des Volks gelangen. Dann sind auch bei den wissenschaftlichen Forschungen nicht die zoll freien, sondern diecensur freien Gedanken in Frage, die Gedanken, die mitgetheilt werden dürfen. Daß aber die cen- sirten Gedanken auch einen Zoll, nämlich 2^ Ngr. xer Bogen entrichten, hätte der Minorität bekannt sein können. Genau angesehen könnte man also sagen: „ja wären nur die Gedanken zollfrei, und die Mauthner, die überall gegen ihre Einführung an den Staatsgrenzen Wache stehen, ihres Dienstes entlassen!" Endlich hat die Minorität am Schlüsse die Weiterverbreitung der Ideen mit einer Krankheit verglichen. Für wen Ideen eine Krankheit sind, für den paßt das Beispiel. Man kann auch sogar sagen: wer die Wahrheit und die Freiheit nicht ertragen kann, für den sind die Ideen-allerwege — der Tod. Jetzt erst begreife ich den Sinn der goldnen Ueberschrift über der.herzoglichen Bibliothek in Altenburg- die mir als dortigem Schüler nicht recht klar war. Wenn man von der Schloßgasse aus aus das Schloß geht, erblickt man über dem Khorwege die große goldene Ueberschrift: A-»/, Ja, wer Ideen nicht vertragen und verdauen kann, der kommt dran um. Weder die römischen Cäsaren, noch das heilige römische Reich deutscher Nation, noch der Papst, noch der Kaiser Napoleon haben dem Lod durch die Ideen der Zeit entgehen können. Die sächsische Negierung kann daher nicht sicherer gehen, als wenn sie mit den Ideen, nicht unsicherer, als wenn sie wider die Ideen zu Felde zieht. Das Gutachten der Majorität ist daher weit mehr im Interesse der Negierung, als das Gutachten der Minorität. Präsident v. Haase: Ich" kann nicht umhin, den Refe renten auf eine Aeußerung aufmerksam zu machen, die derselbe bei näherer Erwägung selbst als ungeeignet anerkennen wird. Der Herr Referent äußerte nämlich unter andern: Es habe die Negierung auf eine nicht ganz ehrenwerthe Weise sich einen Gegner vom Halse geschafft, eine Weise, die ihre Begründung nur in dem Grundsatz finde: sie volo, Slejabeo, ststpro ratione volemtss. Dergleichen Aeußerungen gehören nicht nur nicht zur Sa che, sondern sind auch überhaupt offenbar ganzunangemessen.
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