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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. .HAU. Dresden, den 24. Mar 1843. Fünf und siebenzigste öffentliche Sitzung am 17. Mai 1843. Inhalt: Vortrag aus der Reg ist ran de. — Urlaubsektheilungen. — Berachung des Berichts der dritten Deputation über die Petition des Abg. Zische, eine Gesetzvorlage zur Aushebung der Schutzunterthanigkeit in der Oberlausttz und der daraus abgeleiteten Abgaben und Leistungen betr. — Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Festsetzung einer Präklusivfrist für die Ent schädigung des Bierzwanges betr. — Berathung des Berichts der vierten Deputation über die Petition Jo hann Wilhelm Buruckers zu Oberlosa und Genossen, die Abänderung der Armenordnung betr. — Berathung des Berichts der vierten Deputation über die Petition des Mathematicus Hoffmann zu Freiberg, die Einrichtung x eines Realgymnasii auf Kosten des Staates betr. — Mit- theilung über die zunächst aus der II. Kammer scheidenden Abgeordneten. — Dre Sitzung wird 5 Minuten nach H11 Uhr geöffnet. An wesend sind 60 Mitglieder, und es verliest zunächst Secretair Rothe das über die letzte Sitzung aufgenommene Protokoll. Präsident v. Haafe: Hat Jemand in Bezug auf das vor gelesene Protokoll eine Bemerkung zu machen? Abg. v. Geißler: Wenn ich nicht irre, hat der Herr Se- cretair im Protokoll erwähnt, der Herr Kriegsminister habe den Beitrag der Stadt Dresden zum Casernenbau auf 70,000 Thlr. angegeben. Secretair Rothe: Im Protokolle ist blos von 17,000 Thlr. die Rede. Abg. v. Geißler: Dann erledigt sich die Bemerkung, welche ich machen wollte. (Der königl. Commissar V.Schaarschmidt tritt ein.) Präsident'!). Haase: Wenn Niemand weiter eine Bemer kung macht, so würde das Protokoll von den Abgg. Ludwig und Müller aus Chemnitz zu unterzeichnen sein. Nachdem dies erfolgt ist, wird aus derHauptregistrande vorgetragen: I. (Nr. 723.) Den 16. Mai. Petition der Schullehrercon serenz zu Rodau, Friedrich August Sauerbrei und Consorten, um Berücksichtigung der mißlichen Lage der Volksschullehrer. n. 77. Präsident 0. Haase: Wird an diedritteDeputation zu überweisen sein. Sind Sie damit einverstanden? — Wird ein stimmig bejaht. 2. (Nr. 724.) Den 16. Mai. Petition des Stadtraths zu Frohburg, Johann Jacob Friedrich Börnchen und Consorten, um Aufhebung der §. 90 des Gesetzes für Ablösungen und Gemein- heitstheilungen und Ablösung der. Laudemien auf einseitige Pro vokation. Abg. Sornitz: Diese von mir übergegebene Petition ge sellt sich zu den vielen denselben Gegenstand behandelnden Pe titionen, welche im Laufe des jetzigen Landtags bereits bei der hohen Kammer eingereicht und meines Wissens an die vierte Deputation zur Vorberathung abgegeben worden sind. Ich theile die darin ausgesprochenen Ansichten und Wünsche vollkommen und bin der festen Ueberzeugung, daß es höchste Zeit sei, die so drückende Laudemialpflicht durch Zulässigkeit der einseitigen Pro- vocatiyn ablösbar zu machen, insbesondere auch damit die Rente auf die Landrentenbank verwiesen und so die letztere wohlthätige Anstalt zur Förderung dieses Zweckes benutzt werden könne. Die einseitige Provocation ist aber durchaus nothwendig; denn bis diese zulässig, und so lange eine Bereinigung beider Theile zur Einleitung des Ablösungsgeschäfts erforderlich ist, wird es den Verpflichteten nicht möglich sein, eine Ablösung dieser Last zu be wirken, da die gemachte Erfahrung in allen Landestheilen hinläng lich bewiesen hat, daß die Berechtigten ihrerseits einen Trieb zur Ablösung nicht fühlen, obgleich die jetzigen ziemlich hohen Preise der Grundstücke sie hierzu recht geneigt.machen sollten, und es ge rade für sie sehr vorteilhaft sein würde, wenn eine Ablösung zu Stande käme. Das Drückende und Ruinirende dieser Last wird in der eben angezeigten Petition aus Frohburg aber recht deutlich und klar dargethan. Es wird in derselben ein Beispiel ange führt, daß bei einem Lehngelde von 5 Procent, welches dort zu entrichten ist, eine Familie für das ererbte väterliche Hausgrund stück, was einen Werth von circa 400 Thlr. hat, in der Zeit von einem Jähre zwischen 47 und 48 Thlr. Lehngeld zu zahlen ver bindlich geworden ist. Nimmt man an, daß, da der verstorbene Hausbesitzer ein armer Taglöhner war, er an diesem Grundstücke vielleicht nicht einmal die volle Hälfte eigentümlich besessen hatte — und ich glaube, es war so — so mußte seine arme hinterlassene Familie in der. Zeit von einem Jahre von ihrem kaum 150 Thaler betragenden Erbtheile 48 Thlr., also fast ein volles Drit tel ihres ganzen Erbes für Lehngeld abgeben. Es wird Ihnen einleuchten, meine Herren, daß so der Wohlstand der kleinen Grundstücksbesitzer nicht gefördert wird, im Gegentheil, daß viel- 1
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