Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
G'gcnstände dem Kön'ge ihre gemeinsamen Wünsche und An? träge in der geeigneten Form rorzulezen. Hierzu gehören auch Anträge auf Abstellung walngenommencr Gebrechen in der Landesverwaltung oder Rechtspflege." Ware also wahrzu nehmen gewesen, daß in der Landesverwaltung sich das Gebre chen herausgestellt hätte, daß inend Jemandem, sei er Inländer oder Ausländer, das Recht verweigrt, oder Unrecht geschehen sei, so würde ich glauben, es liege in d.'M Rechte und sogar in der Pflicht eines Standes, wenn er Kenntniß davon erlangt, eine Interpellation an die Regierung zu richten und darauf in seiner Kammer die Anträge zu stellen, welche die Natur der Sache for dert. In beiden Fällen wird es also zu einer ständischen Jnter- cession kommen, und nach dem Inhalte der 109 werde ich mich, und ich glaube, wird sich auch die Kammer nicht davon abbringen lassen, der Ausländer sich anzunehmen, sie mögen an die Kammer Beschwerden einreichen, oder einzelne Mitglieder um Verwend, ng angehen. > (Staatsminister v. Zesch au ist unterdessen in den Saal eingetreten.) Abg. Schumann: Dem, was die geehrten beiden Ab geordneten soeben ausgesprochen, habe ich nur Weniges hinzuzu- füg°n. Ich habe zu bemerken, daß der Herr Referent schon er innerte, wie die vorliegende Angelegenheit theils als Beschwerde, theils als Petition betrachtet werd, n könne. Beträchte ich sie als Petition und stelle die Seite, von welcher aus sie als Beschwerde angesehen werden könnte, zurück, so will es mir doch scheinen, daß die Erinnerung, welche von d 'm Herrn Justizminister ge macht worden ist, keinen Grund in der bisherigen Praxis finde. Ich entsinne mich, daß vor wenigen Wochen in der ersten KaMwer in Gegenwart einiger Herrn Regierungscommissarien eine Petition von mehren Ausländ ern vorkam. Sie betraf, wenn ich nicht irre, die Verwendung der Stände wegen Ertheilung eines Privilegiums zur Herausgabe -eines schriftstellerischen Werkes. Es wurde damals auch das Bedenken geltend gemacht, daß, wenn sie Ausländer wären, die Verwendung der Stände nicht in An pruch genommen werden könne. Dessenungeachtet wurde doch auf dieselbe Rücksicht genommen, und zwar aus dem Grunde, weil die Petenten mit mehren Inländern verwandt waren. Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemerken: was den zuletzterwähnten Fall betrifft, so kann ich genaue Auskunft darüber geben, da ich bei den Verhandlungen hierüber in der ersten Kammer gegenwärtig war; es betraf das Gesuch der von Herder'schen Erben um Verwendung gegen Nachdruck, und es wurde in der Kammer beantragt, auf das Gesuch nicht einzugehen, weil die Petenten Ausländer wären; - es trat diesem Anträge auch die jenseitige Kammer bei. Dagegen bemerkte ich, daß es mir bekannt wäre, daß einer der Petenten selbst Inländer sei—-es ist dies ein leiblicher Enkel des verstorbenen Herder in Weimar — und in Folge dieser Bemerkung ist die Kammer von ihrem Beschlüsse zurückgegangen. llbg. Jani: Wenn allerdings in dem Berichte das Wort „Beschwerde" gebraucht worden ist, so ist es nicht geschehen, um ein Kriterium von der Bedeutung der Schrift zu geben, sondern es hätte ebenso gut das Wort „Bitte um Verwendung" gebraucht werden können. Eine Bitte um Verwendung scheint aber aller dings, wie schon der Deputirte v. Mayer bemerkt hat, nicht au ßerhalb §. 109 der Verfassungsurkunde zu liegen. Es kann einer Volksvertretung nicht gleichgültig sein, wenn von dem Staats- verbqnde getrennte Staatsbürger von ihren Rechten nicht Ge brauch machen dürfen, und auf diese Weise ist die Sache von der Deputation genommen worden. Daß übrigens die Theilnehmer der jetzigen Anstalt verbindlich sind, den frühem Gesellschafksmit- gliedern das zu gewähren, zu was ihnen die frühere Societät ver bindlich war, scheint daraus hervorzugehen, weil sie stillschweigend in deren Rechte und Verbindlichkeiten getreten sind. Die hohe Staatsregierung hat ausgesprochen, daß sie die neuen Statuten nicht anders consirmiren könnte, als wenn die Ansprüche der frühem Gesellschastsmitgliedervöllig vertreten würden. Die neue Gesellschaft hat sich hierauf constituirt und die Cassenbestände der frühem an sich genommen. Ich kann also in der That nicht zwei felhaft sein, daß die Verbindlichkeit der jetzigen Lheilhaber gegen die frühem ausreichend begründet sei. Staatsminister v. Wietersheim: Es bedarf zwar kaum der Wiederholung, ich muß es aber nochmüls anführen, daß das Ministerium mit dem Anspruch der Petenten völlig einverstanden ist, und daß es denselben auf das zweifelloseste begründet findet, es hat auch nie eine andere Ansicht in der Sache ausgesprochen. Bereits im Juli 1840 ist den Beschwerdeführern zu erkennen gegeben worden, daß ihre Rechte fortdauern, und bei Bestätigung der neuen Statuten ist ausdrücklich anerkannt worden, daß die Rechte ungeschmälert bleiben. Das Ministerium hat glauben müssen, daß die Sache längst erledigt ist. Hätte das Ministerium irgend ein Wort erfahren, daß 4 von den auswärtigen Geistlichen nicht befriedigt wären, so würde es sofort die nöthige Anordnung erlassen haben, um cheren Forderungen Folge zu geben. Es ist ganz der Deputation anheimzustellen, ob sie auf ihrem Antrag beharren will; zweckmäßiger würde es sein, wenn sie sich dahin verwenden wollte, die Petition an die Staatsregierung abzu geben; es kommt aber auf dasselbe heraus und es ist lediglich ihrem Ermessen anheimzustellen. Vicepräsident Eisenstuck: Es ist gegen die Petition, oder die Beschwerde, oder gegen den Antrag das Bedenken erhoben worden, als ob sie einer Verletzung der Constitution gleich zu achten sei. Dem muß ich allerdings erwiedern: ich glaube, jeder sächsische Staatsbürger hat die Verpflichtung, wenn er der Ständeversammlung angehört, Alles, waH ihm unrichtig erscheint, es mag das In- oder Ausland betreffen, bemerklich zu machen und um Abhülfe nachzusuchen. Urbrigens, meine Herren, es ist keineswegs der erste Fall in dieser Kammer, wo sich eines Aus länders angenommen wurde, und wo in diesem Saale das hohe Ministerium erklärte, daß der Beschwerde abgehvlfen worden sei und werden solle. Es war ein französischer Staatsbürger, ein Israelit, der hier in Dresden bei der Polizei um Gewährung des Aufenthaltes nachsuchte. Dieser Gegenstand wurde hier in der Kammer zur Sprache gebracht. Das Ministerium ging dar-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder