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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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vom Herrn Cultusminister darauf bereits erinnert wurde, hat der Referent diesen Vorwurf, ich möchte sagen diese Vermuthung wiederholt,und ich freue mich,beides durch die officielle Versiche rung widerlegen zu können, daß das fragliche Gesetz keineswegs durch den Herrn Minister des Cultus veranlaßt oder beantragt worden ist, daß vielmehr auf die beantragte authentische Erklä rung einiger Paragraphen des Parochialgesetzes, wie sieben Ständen bereits Vorgelegen haben, einzig und allein vom Ministers der Finanzen darum gedrungen wurde, weil durch die hier und da auftaüchenden Zweifel über die Parochialbei- tragspflichtigkeit der Staatswaldungen das Interesse der Staats rassen allerdings wesentlich hätte gefährdet werden können. Wurde in dieses Gesetz die Bestimmung mit ausgenommen, daß auch die zu Staatsanstalten gehörigen Grundstücke nicht als beitrags pflichtig angesehen werden sollten, so geschah dies, weil für bei derlei Befreiungen gleiche Gründe vorwalteten, indem die aus die Fürstenschulen wie auf die Universitätswaldungen' fallenden Parochialbeiträge kn letzter Instanz aus den Staatscassen getra gen werden müßten. Referent Abg.-Schumann: Ich kann mich auch aus dem, was der Herr Staatsminister v. Lindenau erwähnt hat, noch nicht überzeugen von der Unrichtigkeit meiner Behauptung. Es bleibt mir unerklärbar, wie dieser Passus in das Gesetz hat -kommen können. Der Herr Cultusminister muß die darauf bezüglichen Eröffnungen der Staatsregierung gemacht haben. Staatsminister v Könne ritz: Es scheint mir durchaus nicht paffend, solche Vermuthungen aufzustellen und zu verfolgen. Intentionen hat man nicht zu beurtheilen, und was bei Be> rathungdes Gesetzentwurfs im Gesammtministerio vorgekommen, von welcher Seite man zu dieser oder jener Stelle des Gesetzes Ver anlassung gegeben hat, darüber ist die Regierung den Ständen, so gern sie auch sonst Auskunft ertheklt, durchaus keine Auskunft schuldig. Präsident 0. Haase: Durch die letzte Rede des Herrn Referenten fühle ich mich veranlaßt, meine Ueberzeugung, welche im Uebrigen auch jedenfalls die Kammer mit mir theilet, dahin auszusprechen, daß die vom Herrn Staatsminister v. Lindenau abgegebene und von demselben als ofsiciell bezeichnete Erklärung vollkommen genügend und ausreichend sei, so daß ein Zweifel dabei völlig unstatthaft erscheint. Ich gehe nun über zur Frag stellung, und richte die Frage zunächst auf den Antrag der De putation S. 84. Tritt die Kammer dem Gutachten der Depu tation bei, welches dahin geht: „ Die Kammer möge zu Pro tokoll erklären, daß sie.das eingeschlagene Verfahren den beste- henden Rechten Und Verhältnissen angemessen nicht zu erkennen vermöge"? —Wird mit 56 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Präsident 0. Haase: Ich stelle nun die zweite Frage auf den Antrag des Abg. Hensel, welcher dahin geht, die Beschwerde auf sich beruhen zu lassen. Ist die Kammer damit einverstan den ? — Wird von 56 gegen 4 Stimmen bejaht. Präsident 0. Haase: Meine Herren! Ehe ich die Sitz ung schließe, habe ich noch in Bezug auf die Ihnen heute vor getragene Schrift, die zu verbessernde Einrichtung der Zeugen verhöre inCivilsachen betreffend, kürzlich Folgendes mitzutheilen. Ich bemerke eben, daß bei dem Vortrage jener Schrift übersehen worden ist, Sie von einer, obwohl ganz unbedeutenden Ab änderung in Kenntniß zu setzen, welche der von unsrer Kammer beschlossene Antrag in der ersten Kammer erlitten hat. Unser Antrag ging nämlich unter andern dahin: die hohe Staatsre gierung möge eine Gesetzvorlage — in welche, daß die Gegen wart der Parteien oder deren Sachwalter bei dem Zeugenverhöre zu gestatten, als Grundsatz aufzunehmen — desBaldigsten und spätestens auf dem nächsten Landtag den Ständen zu gehen lassen. Die erste Kammer hat jedoch beschlossen, die Worte: „ des Baldigsten und spätestens" wegzulassen. Unsre Deputation hat bei dem Vereinigungsverfahren sich der Ansicht der ersten Kammer angeschloffen und beigestimmt, daß diese Worte wegfallen mögen, da bei dem zu Ende gehenden Landtage nicht mehr zu erwarten ist, daß wir auf diesem noch die gewünschte Gesetzvorlage erhalten. Diese kleine Abänderung des Antrags ist nun in die vorhin Ihnen vorgetragene Schrjft unter Voraus setzung Ihrer Genehmigung ausgenommen worden, und wenn Niemand Etwas dagegen erwähnt, werde ich annehmen, daß die Kammer nachträglich damit zufrieden ist. — Da keine Bemer kung dagegen erfolgt, so ist nunmehr die Genehmigung der Kammer dazu als erfolgt anzusehn. — Die nächste Sitzung wird auf den Donnerstag 10 Uhr stattsinden. Endlich habe ich Ihnen noch anzuzeigen, daß morgen Nachmittag 5 Uhr in dem Blindeninstitute allhier ein Concert stattsinden wird, wozu die Kammer eingeladen ist. Die Sitzung ist für heute geschlossen. Ende der Sitzung gegen 3 Uhr. Druck und Papier von B. G. Teubner m Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: rr. Gretsche!.
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