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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Mittheilungen über die Berh andlungen des Landtags. ll. Kammer. 84. Dresden, den 21. Juni 1843. Zwei und achtzigste öffentliche Sitzung am 13. Juni 1843. Inhalt: Vortrag aus der Regi strande. — Entschuldigung. — Fort setzung und Schluß der Berathung des Berichts der vierten Deputation über zwanzig die Iagd betreffende Petitionen.— Wahl eines stellv. Mitgliedes zur vierten Deputation. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Petition des emeritirten Pfarrers Friedrich Purchard Hofmann zu Grosmilkau. — Berathung des Berichts der dritten Deputation, die wegen Beförderung des Turn wesens eingegangenen Petitionen betr. — . , Die heutige öffentliche Sitzung wird um 10 I Uhr eröffnet in Anwesenheit von 65 Kammermitgliedern. Secretair Rothe verliest das über die gestrige Sitzung aufgenommene Protokoll, welches genehmigt und durch die Abgg. Erchenbrecherund Kokul mit vollzogen wird. (Staatsminister v. Könneritz tritt ein.) Auf der Hauptregistrande ist eingcgangen unter 1. (Nr. 816.) Den 12. Juni. Der Vorstand des Hand werkervereins zu Chemnitz, August Bleyer, überreicht der Kam mer 70 Exemplare seines jüngsten Jahresberichts zur Verthei- lung unter die Kammermitglieder. Präsident 0. H a a se: Die Vertheilung ist bereits erfolgt, und es wird der Dank der Kammer in das Protokoll niedergelegt werden. 2. (Nr. 817.) Den 12. Juni. Petition der Handelsinnung zuBudissin, Heinrich Gottlob Linke und Genossen, die Errich tung einer Centralstelle für die Pflege vaterländischer Industrie betreffend. Präsident v. Haase: Diese Petition schließt sich an die an, welche von dem Abg., v. Gablenz eingereicht worden ist; letz tere ist der dritten Deputation überwiesen worden, und es ist daher unbedenklich , auch diese an dieselbe Deputation zu über weisen. 3. (Nr. 818.) Den 12. Juni. Petition des Armenvereins zu Lichtenberg, Karl Traugott Fleischer und Genossen, die Wiedereinführung angemessener Strafen auf den unerlaubten Umgang zwischen den Manns - und Frauenspersonen betreffend. Abg. Sachße: Diese Petition ist mir zur Einreichung und Fürsprache übergeben worden. Die Bittsteller stellen da- n. 84. rin vor, welchen nachtheiligen Einfluß die Unbestraftheit der Un zucht in ihrer Gegend herausgestellt hat. Es hat sich nicht nur der Umgang zwischen beiden Geschlechtern verschlimmert, son dern auch die unehelichen Geburten haben sich vermehrt. Sie fügen ein Pfarrzeugniß bei, was ihr Gesuch zu bewähren scheint. Denn auffallend genug hat sich die Zahl der unehelichen Gebur ten, seitdem das Gesetz vom 8. Februar 1834, die fleischlichen Vergehungen und einige damit zusammenhängende Verbrechen betreffend, erlassen worden und nach solchem und dem späteren Criminalgesetzbuch die Unzucht ungestraft geblieben ist, offenbar vermehrt. Die Zahl der unehelichen Kinder betrug im Jahre 1835 nur den 9ten Theil. 1836 betrug sie schon den 8ten Theil und im Jahre 1837 und 1838 stieg sie fast bis zum 5ten Theile, im Jahre 1839 und 1840 beinahe sogar bis zum4ten Theil, und nur in den beiden Jahren 1841 und 1842 vermin derte sie sich wieder auf den 5ten und 6ten Theil, so daß im Durchschnitte in den ersten vier Jahren das 6te Kind ein unehe liches war und in den letztem Jahren das 5te. Diese Erschei nung ist höchst auffallend. Ich würde die Petition zur meinigen machen, wenn sie nicht so vereinzelt dastände, und wenn nicht eine größere Anzahl vom ganzen Lande, ausgehend, die fragliche Erscheinung von vermutheten Zufälligkeiten unabhängig, in der starken Beweiskraft des Ergebnisses großer Zahlen als eine allgemeine bezeichnete. Es ist diese Wahrnehmung insofern sehr bedenklich, als uneheliche Geburt dem Pauperismus Vor schub leistet und. Verbrechen vermehrt, da nach allgemeinen sta tistischen Bemerkungen die Zahl der Verbrecher unter den unehe lich Gebornen weit größer ist, als unter den ehelich Gebornen. Bedauerlich ist, daß nicht die Petenten die Zahl her unehelich Gebornen in früheren Jahren von 1834 rückwärts zur Ver gleichung angegeben haben. Erwäge ich die Nähe des Schlus ses des Landtags, ,und daß der Gegenstand nicht so reiflich jetzt 'erwogen werden, kann, zumal die Petition auch zu isolirt dastcht, so würde ich darauf antragen, sie an die hohe Staatsregierung zur Kenntnißnahme abzugeben, wenn nicht dazu der Beitritt der ersten Kammer erforderlich wäre, da sie an die Ständever sammlung gerichtet ist. Secretair v. Schröder: Da der Abg. Sachße diese Pe tition nicht zur seinigen gemacht hat, so will ich es thun. Mir ist bekannt, daß sich die Verhältnisse an andern Orten und in anderen Gegenden des Landes eben so gestaltet haben, wie sie hier angegeben sinch Es ist dies allerdings eine traurige Wahr nehmung , aber sie ist begründet. Deshalb mache ich diese Pe- 1
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