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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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doch zurückgonommen werden. Sowie beidemLandmannenur der als Wohnung dienende Lheil als Maßstab zur Abschätzung dient, so möge diese Gunst auch auf die Fabrik- und Gewerbsräume er streckt werden. Das Fabriklocal ist gerade wie das landwirth- schastliche Gebäude. — Wie das landwirthschaftliche Gebäude ein Mittel zur Cultur ist, so ist das Fabrikgebäude ein Mittel zur Manufactur. ' Lohnt der Fleiß, glückt der Erwerb, so wird ihm eine immerwährende Scala bleiben, diese ist untrennbar von ihm. Dieses ist die Gewerbsteuer, und sie steigt bekanntlich hoch. Man wird aber vorgreisen und den guten Erfolg gefährden, wenn man die Fabrikgebäude so sehr hoch besteuern will. Muß die Fabrik der Ungunst der Zeit unterliegen, muß der Pflugschar stille liegen und rosten, wie kann man ihm dann noch große und unverhält- nißmäßige Lasten auflegen. Dies würde nur zur Versteigerung führen. Dennoch will das Gesetz es so bestimmen. Es wird mich sehr freuen, wenn es mir gelingen sollte , durch einige andere Beschlüsse in dieser Hinsicht einige Modificationen in das Gesetz zu bringen. Eine eclatante Ungleichheit ist es im Gesetz, daß hier nach Maßgabe der bewohnten Häuser geschätzt wird. Es kann hier nicht wohl eingewendet werden, daß Rabatt stattfindet, ich führe da nur an, daß es bei Rabatt auf den Preis ankömmt. So z. B. die Musicalien; diese genießen einen hohen Rabatt, ich glaube, 66A Procent Rabatt, und doch ist dies wohl die theuerste Literatur. Präsident v. Haase: Ich mache den geehrten Abgeordne tendaraufaufmerksam, daß er einen Gegenstand berührt, worüber noch ein besonderes Decret zurBerathung.kommen wird, welches künftig Gelegenheit bietet, sich über den von ihm berührten Ge genstand auszusprechen. Stellv. Abg. Gehe: So werde ich mich aufs Allgemeine und nur aufs Allernöthigste beschränken, und ein Beispiel anführen, wie sich auf dem Lande das Verhältniß der Wohnbarkeit zur Öko nomie'gestattet. Nehmen wir ein kleines Haus an mit einem Acker Feld, so wird ein solches Häuschen für den Wohnungs ertrag auf 6 Lhlr. geschätzt, den andern Raum zur Wirth- schaft hat es frei, und der Ertrag für das Feld wird ebenfalls auf 6 Lhlr. abgeschätzt, so würde dies ein Steuercapital gewähren von 12 Lhlr. Reinertrag im Jahre, oder 36 Steuereinheiten, somit 1 Lhlr. 6 Ngr. — Steuerbetrag im Jahre geben, wenn ich nämlich annehme, daß ein jährliches Steuerausschreiben 10 Pf. für die Einheit betragen würde, wie es ja auch geschehen kann, da das nächste 9 Pf. pro Einheit be tragen wird. Denken wir uns nun dasselbe Haus wohnlich ausgebaut und an einzelne Bewohner vermiethet, an arme Fa brikarbeiter oder an selbstständige Weber, so wird dann die Taxe und die Bewerthung lauten auf viermal 6 Thlr. Woh- nungserträgniß, 24 Lhlr. Reinertrag oder Steuerca ¬ pital, oder72Steuereinheiten, und es wird nun2Lhlr. 12Ngr. Steuer im Jahre geben, wogegen der Ackersmann nur 18 Ngr. davon zu zahlen haben würde, ohne den Acker Feld. Sonach ist unstreitig die Bewohnbarkeit in ein sehr mißliches Ver hältniß gestellt zu dem ökonomischen Zwecke. Ich glaube nicht, daß dies im Sinne der Gesetzgebung liegen kann, es wür den unsere Fabrikdistrkcte und unsere Fabrikdörfer dabei zu hart leiden müssen. Im Interesse des Staates und aller Nassen im Staate, die vom Gesetze betroffen werden, im Interesse der hohen Vorberek- tungskosten, die, bis die Sache ganz fertig wird, nahe 1 Million Lhaler erreichen werden, und auch in unserm eignen ständischen Interesse muß ich wünschen, daß man den höchsten Grad der Vollkommenheit erreiche, der eben möglich ist. Ich muß mich daher erklären gegen die Permanenz, die gleich mit Erlaß des Gesetzes verbunden sein soll. - Es ist eine §. im Gesetze, welche die Vervollkommnung des Gesetzes abschneidet, welche die Un abänderlichkeit ausspricht. Ich muß mir jedes menschliche Werk mit menschlichen Unvollkommenheiten verbunden denken, und ein Steuergesetz wird davon keine Ausnahme machen, es wird nur der Fall stattflnden, daß die Ungleichheiten um so härter treffen, und um so nachteiliger auch auf die Wohlfahrt des Staates wirken. Können wohl alle die Beamten, die jetzt abgeschätzt haben, volle Garantie gewähren für die Uebereknstimmung der Gleichheit der verschiedenen Abschätzungen unter einander? Fin den nicht schon Bedenken statt in> der nothwendigen Verschieden heit der Persönlichkeiten der abschätzenden Männer, entweder vor oder nach dem Eintritte der größeren Ausbildung und der größeren Routine? So viele Zufälligkeiten und selbst Witte- rungsverhaltnjsse haben bei der Bodenschätzung nachtheilig wir ken, können. Da scheint es doch, es Ist zuträglicher, daß der Umbau so eines Gebäudes,, welches Jahrhunderte lang bestanden hat, und welches bestimmt ist, Jahrhunderte lang wieder zu be stehen, nicht übereilt werde, um die Unvollkommenheiten nicht permanent zu machen, und es kann da auf ein paar Jahre nicht ankommen. Wenn die Unveränderlichkeit nicht sogleich ausge nommen würde, und wenn man sich entschlösse, ein Provisorium von 3 Jahren zu gestatten, in welchem das Gesetz sich gewisser maßen erproben müsse, und in welchem Zeiträume Reklama tionen gegen offenbare Abweichungen und Unrichtigkeiten zu lässig wären, so würde doch Vieles gebessert. Damit meine ich die Unrichtigkeiten wegen unrichtiger Vermessungen und auch in anderer Hinsicht. — Doch ich will mich nicht, weiter erstrecken. Das sind-meine-Hauptbedcnken, die ich auss Gqnze habe, und' wo ich mir Vorbehalte, im Bewerb- und Fabrikinteresse einige Modificationen bei einzelnen HZ. einzubringen, wovon ich jedoch gern abstehen werde, wenn Andere von mehr Erfahrung in den von mir angedeuteten Dingen vielleicht Zusätze bringen. Abg. Scholze: Nur wenige Worte erlaube ich mir. Ich werde nicht Men den Deputationsbericht sprechen, sondern ich will mir nur einige Bemerkungen im Allgemeinen erlauben. Nach , Erlassung der Verfassungsurkunde erweckte es allgemeine Freude und,große Hoffnungen, daß in §. 39 angedeutet war: es solle ein neues Abgabensystem festgestellt werden, wo Alles nach mög lichst richtigen Verhältnissen zur Mitleidenheit gezogen werden soll. Am ersten und zweiten Landtage ist über diesen Gegen stand vielgesprochen und berathen worden, so daß Jeder hätte glau ben sollen, daß das, was uns die Verfassungsurkunde verspro chen, auch alles mit der größten Gewissenhaftigkeit zur Ausfüh-
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