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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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schen,..-aH vor der definitiven Feststellung der Grundsteuer die etwaigen Reclamationen gehörig angehört und gehörig geprüft werden. Aus diesem Gesichtspunkte erlaube ich mir, denAntrag zu stellen und das geehrte Präsidium zu bitten, denselben zur Unterstützung zu bringen: „daß die hohe Kammer beschließen möge, bei der hohen Staatsregierung darauf anzutragen: daß noch im Laufe dieses Jahres eine angemessene Präclusivfrist an geordnet werde, binnen welcher Reclamationen in Betreff der Bonitirung und Classtsicirung der der neuen Grundsteuer unter worfenen Grundstücke bei den betreffenden Behörden angebracht werden dürfen." Präsident v. Haase: Der Antrag des Abg. v. Zezsch- witz, lautet so: „die hohe Kammer möge beschließen, bei der hohen Staatsregierung darauf anzutragen: daß noch im Laufe dieses Jahres eine angemessene Präclusivfrist angeordnet werde, binnen welcher Reclamationen in Betreff der Bonitirung und Classificirung der der neuen Grundsteuer unterworfenen Grund stücke bei den betreffenden Behörden angebracht werden dürfen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird nicht hinlänglich unterstützt. Abg. v. Thiel au: Ich habe den Antrag des Abg. v. Zezschwitz nicht unterstützt, obgleich ich in der vorigen Sitzung bereits bemerkt habe, daß mehre Landestheile, nicht allein die Ober lausitz, sondern auch, meiner Ueberzeugung nach, das Boigtland und Gebirge weit höher abgeschätzt worden sind, als das übrige flache Land. Ich glaube jedoch, ungeachtet daß die Oberlausitz das Doppelte der früheren Grundsteuer factisch zu geben hat, es doch nicht wünschenswerth sein wird, auf eine Revision der Boni tirung und Abschätzung sofort anzutragen, besonders darum nicht, weil ich in derThat nichtwüßte, wohin das führen sollte, als daß dieGrundsteuer gar nicht ins Leben treten könnte; denn wir wür den so viel Reclamationen bekommen, daß gar kein Gedanke daran ist. Ich glaube auch, daß §. 17 in ihrer Endbestimmung Alles enthält, was genügende Sicherheit gibt. Es ist Vorbehalten wor den, daß Regierung und Stände sich über eine allgemeine Steuer revision vereinigen sollen. Ich setze aber voraus, daß die hohe Staatsregierung dieses Verhältniß im Auge behalten und Ver gleichungen über die Steuerverhältnisse in den einzelnen Kreisen anstellen werde. Denn ungegründet ist cs nicht, daß es eine Ungerechtigkeit sein würde, wenn die Bonitirung in dem einen .Landestheile anders angewendet worden ist, als im andern. Sehr natürlich ist es aber auch, wenn die Boniteurs und Taxatoren aus einer guten Pflege in eine schlechtere kommen- sie verhältniß- maßig niedriger abschätzen; wenn sie aber aus einer schlechtem in eine gute Pflege kommen, verhältnißmäßig höher abschätzen. Ich glaubt, daß diese Verschiedenheit stattgefunden hat, hoffe aber auch, daß die hohe Staatsregierung die Absicht hat, dieses Ver hältniß im Auge zu behalten und Vergleichungen anzustellen über die mehr oder minder richtig angewendeten Grundsätze bei der Abschätzung. Abg. v- Zezschwitz: Zur Widerlegung muß ich bemerken, daß ich nicht auf eine allgemeine Revision, sondern auf ' eine Frist für Reclamationen angetragen habe, weil meine Meinung dahin ging, daß früher keine genügende Basis für Reclamationen vorhanden war. Dieser Antrag ist nicht unter stützt worden, und ich habe mich daher damit zu beruhigen, daß Regierung und Stände sich seiner Zeit über eine Revision ver einigen werden; nur muß ich dabei bemerken, daß durch solche in Aussicht gestellte Revisionen das System der Stabilität be einträchtigt wird. Präsidentv. Haase: Es wird über den Antrag des Abg. v. Zezfthwitz gar nicht weiter-zu sprechen sein, da derselbe nicht unterstützt worden ist. Abg. Braun: Ich kann gestehen, ich war einige Zeit lang in der Deputation bei der Berathung dieser §. sehr zweifelhaft, ob ich mich dem Pr.incip anschließen sollte, welches die §. auf stellt, oder ob ich mich einem entgegengesetzten zuwenden müßte. Ich habe mich nach mannigfachem Bedenken doch am Ende für das Erstere bestimmt, und ich glaube, wie die Sache jetzt steht und liegt, kann man gar nicht anders. Man sagt allerdings, und es ist wohl wahr, daß die früher gestattete Reklamationsfrist zu kurz gewesen sei, daß die Leute noch nicht gehörig unterrichtet gewesen,wovon es sich gehandelt habe. Das ist wahr, allein selbst diese Rücksicht kann mich nicht bestimmen, das Princip der §. zu verlassen. Die Grundsätze, worauf die Abschätzung und Boniti rung crfölgt ist, sind, wie wir schon gestern in diesem Saale besprochen haben, durch Genehmigung der frühern Ständever sammlung entstanden; wir können sie nicht wieder in Frage stel len, das würde ein Vorgang sein, der traurige Consequenzen' nach sich ziehen müßte. Denn sind die Grundsätze genehmigt, so müssen wir auch die durch Ausführung und Anwendung dieser Grundsätze erlangten Resultate annehmen. Vergegenwärtigen Sie sich, was entstehen würde, wenn wir dies nicht thun wollten. Man hat die Grundbesitzer, welche bisher keine Grundsteuerab gaben leisteten, entschädigt, man hat dies thun müssen auf Grund der Verfassungsurkunde. Diese Entschädigung beträgt bekanntlich vier Millionen; diese Entschädigungssumme hat sich nach der Zahl der Steuereinheiten geregelt und bestimmt. Ge nehmigen Sie nun, daß diese Entschädigungssumme ausgezahlt, gleichzeitig aber eineReclamationsftist bestimmt würde, innerhalb welcher ein Jeder die Zahl der auferlegten Steuereinheiten herab gesetzt verlangen könnte, was würde da wohl das Land zu einem solchen Verfahren sagen? Ich glaube schon hierin einen hin reichenden Grund zu finden, um vorzuschlagen, daß man die §. ganz so, wie sie dastcht, annehmen Muß. Ich gebe gern zu, und weiß es leider sehr wohl, daß unsere arme Provinz, das Boigtland, bei der Abschätzung und Bonitirung viel zu viel angezogen worden ist; aber auch diese traurige Erfahrung kann mich nicht bestimmen, einer entgegengesetzten Ansicht zu werden; denn ich habe das Vertrauen zu der hohen Staatsregierung, daß sie namentlich diesen Gegenstand im Auge behalten, und daß, falls begründete Reclamationen eingehen- die Stände in Folge derselben bereit sein werden, eine Revision zu beantragen, auch gewiß die hohe Staatsrcgierung solche eintreten lassen wird. Stellv. Abg. F l e i sch e r.: Ich hatte vorhin den Antrag des Secr. Rothe nicht unterstützt, und dadurch mich dafür erklärt,daß
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