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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags II. Kammer. «-4^90 Dresden, den 4. Juli 1843. Acht und achtzigste öffentliche Sitzung am 26. Juni 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation.über den Gesetzentwurf, die Einführung des neuen Grundsteuersystems betr. (Besondere Berathung §§. 22 — 37). ' Die Sitzung beginnt H11 Uhr. Anwesend sind der Herr Staatsminister v. Z e sch a u und der königl. Commissar Schmie der, sowie 57 Mitglieder. Das Protokoll wird verlesen, von der Kammer genehmigt und von den Abgg. Kleeb erg und Miehle mit unterzeichnet. Hierauf geht man zum Vortrag aus der Registrande über: 1. (Nr. 881.) Den 24. Juni. Der Comite für die Sä- cularfeier der Landesschule zu St. Afra zu Meißen, Rector Baum garten-Crusius und Genossen, ladet die Kammer zu der genann ten Jubelfeier ein , und überreicht zu diesem Beh'ufe 75 Druck exemplare der Festordnung bei dieser Feier zur Vertheilung unter die Kammermitglieder. Präsident v. Haase: Die gedachten Druckexemplare sind vertheilt, und ich werde dem gedachten Comite im Namen der Kammer für die Einladung schriftlich danken. 2. (Nr. 882.) Den 24. Juni. Petition des Bezirks des Jndustrievereins für das Königreich Sachsen zu Zschopau, Karl August Ehrlich und Genossen, die Errichtung einer Centralstelle für den Handel und die Industrie betreffend. Präsident D. Haase: Wird an die dritte Deputation gelangen, welcher mehre.dergleichen Petitionen zur Begutachtung vorliegen. 3. (Nr. 883.) Den 24. Ium. Die alterbländische Jm- mobiliarbrandversicherungsanstalt zu Dresden überreicht der Kam mer 75 Exemplare der speciellen Uebersicht von der Einnahme und Ausgabe dieser Anstalt zur Vertheilung unter die Kammer mitglieder. ' Präsident v. Haase: Die Vertheilung ist bereits erfolgt. — Ich habe noch der Kammer anzuzeigen, daß die Abgg. Wehle und v. Watzdorf wegen Unwohlseins sich haben fürheute entschul digen lassen. Uebrigens hat der Abg. Schumann um Urlaub gebeten vom 27. d. M. bis 12. Juli. Will die Kammer diesen Urlaub bewilligen?— Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ehenso hat der Abg. Clauß für II. so. heute und morgen wegen dringender Geschäfte um Urlaub gebe ten. Bewilligt die Kammer denselben?— Einstimmig Ja. . Präsident v. Haase: Endlich hat noch der Abg. Zische von heute um Urlaub gebeten bis den letzten d. M. ebenfalls wegen dringender, ihn nach Hause rufender Geschäfte. Will die Kam mer diesen Urlaub bewilligen? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Wir können nun übergehen auf den Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung, nämlich auf den fernerweiten Vortrag des Berichts, die Einführung des neuen Grundsteuersystems betreffend. Ich bitte den Herrn Referenten, uns diesen Vortrag zu geben. Referent Abg. Klinger: Wir sind in der letzten Sitzung bis zum II. Abschnitt gekommen, der allgemeine von der Depu tation dabei gestellte Antrag wurde angenommen, und es dürfte nunmehr zum speciellen Theile dieses Abschnitts überzugehen sein. §.22 des Gesetzentwurfs lautet: II. Abschnitt. Das Kataster btreffend. ! . . ' - §-22. Einrichtung öer Kataster. Das Grundsteuerkataster ist ein auf das Flurbuch gegründe ter und nach dem Besitzstände geordneter Zusammentrag der Steuerobjecte und der darauf haftenden Steuereinheiten eines Flurbezirks und hat in Bezug auf Steuerpflicht die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde. ' Die etwaige Trennung von Parcellen von denjenigen Gü tern, zu welchen sie ursprünglich gehört haben, bleibt auf andere Verhältnisse des öffentlichen, sowie des Privatrechts ohne Ein fluß. . Die Motive sagen: Die Form und Einrichtung der Kataster und ihrer Nach träge ist dieselbe, welche den Ständen am Landtage vom Jahre 1836 bis 1837 bereits milgetheilt worden, und in den Landtags acten I. Abtheilung 1. Band, Seite 223 flg. abgedruckt ist, auch ihnen zu keiner Erinnerung Veranlassung gegeben, und sich bis her schon als zweckmäßig bewährt hat. Sollten bei längerem Gebrauche der Kataster die Nachträge wegen etwaiger sehr häu figer Besitzveränderungen zahlreich und die Uebersicht des Ganzen dadurch erschwert werden, so kann in einest solchen Falle das Kataster, unter Einverleibung der Nachträge, mit leichter Mühe bei der Steuerbehörde^umgeschrieben werden. Die Deputation sagt zu diesem und den folgenden §§. bis mit §. 27: Uebergehend zu den einzelnen Paragraphen dieses Abschnit tes, so hat die Deputation, abgesehen davon, daß der darin be handelte Stoff vielleicht anders geordnet und zusammengedrängt 1
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