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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Stantsminister v. Zeschau: Es besteht immer, noch die Gesetzvorlage. Würde der Vorschlag der Deputation und der des Herrn Abg. v. Lhielau abgewvrftn, so müßte man auf die Gesetzvorlage zurückkommen. Stellv. Abg. v. Abendroth: Ich fühle mich veranlaßt, die Motive anzugeben, welche mich bei Stellung des Amende ments geleitet haben. 1) habe ich bezweckt, daß die Gemeinden nicht ohne Zustimmung derMttergutsbesitzer einen Zuschlag zu den Steuereinheiten erheben können, wie es der Fall wäre, wenn §. 36 pure angenommen würde. . Ich habe 2) bezweckt, daß, wenn die Gemeinden einen solchen Zuschlag für gut halten soll ten, die Ungleichheiten, die sich dadurch Herausstellen müssen, daß dann ein Rittergut vielleicht tz, ja A des Recepturaufwandes zu tragen hat, abgeschnitten würden. Das v. Lhielau'sche Amen dement, — welches jetzt Amendement der hohen Staatsregierung ist— daß gar kein Zuschlag erhoben werden dürfe, beseitigt alle meine Bedenken. Wenn von vielen Seiten bemerkt worden ist, daß jeder größere Grundstücksbesitzer dieselben Ansprüche zu machen hätte, wie das Rittergut, so muß ich entgegnen, daß mir in Bezug auf die vorliegende Frage, eine völlige Gleichheit nicht stattzufinden scheint, und zwar aus folgenden Gründen. Die größern Grundstücksbesitzer haben schon jetzt ganz nach Verhält- niß ihrer Steuer zu den Necepturkosten beitragen müssen,' wäh- ' rcnd die Rittergüter, soweit ich es kenne, in den Erblanden sogar > für Erhebung der Steuern, welche auf ihrem Rusticalgrundstück haften und von den Localsteuereinnehmern erhoben wurden, Nichts entrichten, weil diese Einnehmer die Richter oder die Gemeinde vorstände sind!, die aus den Gemeindecasscn bezahlt werden, zu denen die Rittergüter Nichts beitragen. Ferner bin ich von dem Grundsätze ausgegangen, daß die Steuergemeinden durch den von der hohen Staatsregierung zugebilligten Steuerabzug von Procent eine völlige Entschädigung für den etwa erhöhten Aufwand bekommen, der übrigens selten eintreten wird. Ich muß aber offen bekennen, daß ich, um jeden Schein des Sepa ratismus zu vermeiden, mein Amendement, so weit es noch mein Eigenthum ist, für den Fall zurückziehe, daß, wenn der An trag der Deputation und der hohen Staatsregierung nicht ange nommen, also auf die §. 36 selbst zurückgegangen werden müßte, das in dieser Beziehung zu §. 36 durch den Abgeordneten v. Lhie lau gestellte-Amendement angenommen werden sollte, und dann diese Rechnungen auch dem Rittergutsbesitzer vorzulegen sein würden. Abg. Oehme: Zur Belichtung der von dem Abgeordneten v. Abendroth gemachten Aeußerung will ich nur bemerken, daß die Freiheiten, welche früher die Richter genossenchaben, nach der Landgemeindeordnung aufgehoben sind, und sie eben so gut bei tragen müssen, wie jeder Andere. Stellv. Abg. v. Abendroth: Das ist, was ich eben be merke. Präsident v. Haase: Es scheint, daß die Debatte über §. 36 geschlossen sein soll, und ich erwarte, ob noch der Referent das Wort nehme. Abg. v. Lhielau: Mein eventueller Antrag unter Nr. 2 ,zu §. 36 ist noch nicht verlesen und unterstützt worden. Präsident v. Haase: Das Blatt, welches mir von dem Abg. v. Lhielau, als seinen Antrag enthaltend, übergeben worden ist, enthält zwei abgesonderte Sätze. Der letzte derselben ist auf Verlangen des Herrn Antragstellers von mir der Kammer vor- getragett worden, hat auch deren Unterstützung erhalten. Die Stellung dieser beiden Sätze, sowie der Umstand, daß bei dem er stem eine nähere Bezeichnung darüber ermangelt, wo er sich an schließen und wo er Platz ergreifen solle, hat mich zu der Annahme verleitet, daß der Herr Antragsteller seinen Antrag auf den zwei ten Satz beschrankt habe. Da dem nun nicht so ist, so ersuche ich den Herrn Abgeordneten, mir vor allen Dingen anzugeben, wohin jener erste Satz und der in solchem enthaltene Antrag ge hören solle? Abg. v. Lhielau: Wenn mein Amendement, daß kein Zuschlag gemacht werden soll, abgeworfen wird, dann würde statt der §. 36 mein Antrag kommen, der sich an das Deputations gutachten anschließt. Präsident 0. Haase: Der noch nicht unterstützte Antrag lautet so: „Reichen diese Procentabzüge zur vollständigen Be streitung des Aufwandes für die Localsteuerverwaltung nicht aus, so sind die einzelnen Steuergemeinden verpflichtet, das Fehlende aus der Gemeindecasse zuzuschießen, oder, dafern sie dies nicht wollen oder nicht können, berechtigt, mit Genehmigung des Fi- nanzministerii einen geeigneten Zuschlag zu den Steuereinheiten zu erheben (vergl. jedoch §. 32). Uebcr diesen Zuschlag ist den Gemeindevertretcrn, sowie den Besitzern der nach §.20, 4und5derLandgemeindeordnungzumGemeinde- verbande nicht gehörigen Güter Rechnung abzu- l e gen." Solchemnach soll dieses Amendement das Deputa- tionsgutachtcn.zum Lheil ersetzen; dasselbe würde unmittelbar nach dem Deputationsgutachten zur Abstimmung kommen; wenn letzteres nicht angenommen wird und wenn auch das Amendement keine Annahme findet, so würden mir zu dem Gesetzentwurf zu rückkehren. Abg. v. Lhielau: Ich würde mir erlauben, dem Herrn Präsidenten vorzuschlagen, mein Amendement nur so weit zur Un terstützung zu bringen, als darin die Worte vorkommen: „sowie den Besitzern der nach h. 20, 4 und 5 der Landgemeindeordnung zum Gemeindererbande nichtgehörigen Güter." Das Uebrige ist das Gutachten der Deputation. - Abg. Braun: Ich meincstheils erkläre als Deputations mitglied, daß ich diesem letzten Amendement gern meine Zustim mung gebe. Präsident 0. Haase: Unterstützt die Kammer das Amen dement des Abg. v. Lhielau? — Wird hinreichend unter stützt. Präsident v. Haase: Ich würde nun dem Herrn Refe renten überlassen, ob derselbe in Bezug aufdas letzte Amendement Etwas bemerken wolle. Referent Abg. Klinger: Ich habe in Bezug aufdas letzte Amendement des Abg. v. Lhielau Etwas nicht einzuwenden, und
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