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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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ÄU Referent Abg. Klinger: Ich ersuche den Herrn Präsiden ten, die übrigen Deputationsmitglieder zu fragen, ob sie damit einverstanden sind, daß zu §. 37 am Schlüsse noch hinzugefügt werde: „vorausgesetzt, daß gleichzeitig ihre Mit tellosigkeit bescheinigt ist." Präsident v. Haase: Sind die Mitglieder der Deputation damit einverstanden? Vicepräsident Eisen stuck: Ich bin damit einverstanden, denn die Capitalisten, die kleine Besitzungen haben, hat die Deputation nicht wollen steuerfrei machen. Abg. Braun: Ich bin zwar damit einverstanden, doch kann auch der Zusatz wegbleiben; nöthig ist er nicht. Man kann selbst die Paragraphe fallen lassen, man mag die Para- graphe wegstreichen, in der Praxis wird sich ihre Vorschrift gel tend machen; denn immer werden sich Jnexigibilitäten Heraus stellen, welche der Staat berücksichtigen muß. Ich kann auch die Bedenken, welche vorhin dagegen mit Warme erhoben wor densind, nicht theilen, zumal wenn man sagt, daß hier das Princip verletzt werde. Es ist bekannt, daß die Ausnahme die Regel nur verstärkt, und wenn man sagt, du sollst Nichts be kommen, ausgenommen das und das, so kann man nicht sa gen, daß durch diese Ausnahme das Princip verletzt wird. Abg. v. Gablenz: Es wurde vom Herrn Vicepräsidenten der Antrag des Abg. Oehmichen wiederum in formeller Hinsicht bekämpft, er ist aber widerlegt worden und ich sehe davon ab. Andrerseits ist von ihm erwähnt worden der vom Abg. Sachße bereits citirte Fall mit dem unschuldigen Lamm — dies ist frü her auch beseitigt; weiter sagt derselbe, so gut wie ein Landmann, dem sein Gut verbrennt, so gut könnte ein Kauf mann, dem sein Waarenlager verbrennt, Anspruch auf Erlaß machest. Nun sehe ich nicht ein, nach welcher Art das Waa renlager zu dem Grunbsteuersystem gezogen werden soll; wohl aber sind die Erträge des Grund und Bodens in Berücksichtigung zu ziehen. Vom Herrn v. Schröder wurde geäußeit, man könne sich nicht über den vorliegenden Antrag entscheiden, weil die Fcissung nicht klar wäre. Dagegen muß ich bemerken, daß es mehrmals in der Praxis vorgekommen ist, daß wir nur über den Sinn eines Antrags abgestimmt haben, mit Vorbehalt ei ner weitern Redaktion. Wenn weiter gegen den Oehmichen'schen Antrag erwähnt wurde, daß es eine Ungerechtigkeit wäre, rvenn man hier den Steuererlaß eintreten lassen wollte und.bei andern Unfällen nicht, so verweise ich auf das, was von dem Herrn Referenten dem Abg. v. Khielau entgegnet wurde, als von die sem das Beispiel von 30 zu 31 Steuereinheiten aufgestellt wurde. Es wurde von ihm sehr schlagend dargethan, daß es allerdings eine gewisse Ungleichheit sei, wenn das Princip, wenn auchnur in geringer Maße, verlassen werde; indessen eine Grenze müsse bestimmt werden u. s. w. Ein besonderer Grund hat mich auch noch, für §. 37 bestimmt; das war der, den der Abg. Wieland bemerkte und den der Herr Referent wiederholt hervorhob; er meinte nämlich, daß wenn die militairische Execution ins Haus von 30 Einheiten gelegt würde, die Steuer zu erheben, diese auch das Brod mitbringen möchte. Derselbe Grund spricht II. 92. mich aber ganz besonders auch wieder für den Oehmichen'schen Antrag an; ich glaube auch dort, daß die militairische Steuer- execution, wenn Haus, Hof und Ernte eingeäschcrt sind, ihr Brod mit an die öde Brandstätte bringen müsse — deshalb gebe ich der Hoffnung Raum, daß der Herr Referent selbst für den Oehmichen'schen Antrag stimmen wird. Abg. Hensel: Meinen Antrag überlasse ich ruhig seinem Schicksal. Zu meiner persönlichen Rechtfertigung habe ich aber nur noch die Bemerkung zu machen, daß ich mich im Sinne des angenommenen Hauptgrundsatzes ausgesprochen, um in die Steuerverwaltung die möglichste Vereinfachung zu bringen und dadurch Ersparnisse für die Communen zu erzielen, welche sie zum Theil wohl zur Uebertragung der Steuern für ihre Armen verwenden könnten.ZAls Stadtbewohner könnte ich mich recht gern mit dem, was §.37 will, vereinigen, denn es wird da durch herbeigeführt, daß hauptsächlich wohl die Armen der Städte übertragen werden, wenn auch freilich das Communal- princip verletzt wird. Als Abgeordneter habe ich mich aber für das Allgemeine auszusprechen gehabt. Abg. Jani: Ich könnte mich mit dem Vorschläge zu §. 37 auch nicht vereinigen; er ist eine Abweichung vom Principe, die mir durch die Größe des Objects an 27 Ngr. nicht gerechtfertigt scheint. Denn, meine Herren, wenn Jemand bis auf diese 27 Ngr. kommt, so ist sein Zustand so, daß er anderweit unter stützt werden muß, und in keinem Falle wird wohl Jemandem wegen einer so geringen Summe das Haus angeschlagen wer den. Weit eher würde ich mich damit- einverstanden erklären können, wenn die Deputation den Punkt 8 adoptirt hatte. Hier heißt es: „es sollen Erlasse von Grundsteuern bewilligt werden, wenn ohne Verschulden des Besitzers erwachsene Neste inexigibel geworden sind, und ohne Versteigerung des Grundstücks, welche die Einziehung der Rückstände für sich allein und abgesehen von andern Zahlungsverbindlichkeiten nothwendig machen würde, nicht erlangt werden können"; damit würde auch mit getroffen sein, wenn Einer wegen fortdauernder Krankheit seine Steuer nicht bezahlen kann, und es würde dies der hohen Staatsregie rung bei Ermessung der Umstände einen freiem Spielraum gege ben haben. Was übrigens ^-en Oehmichen'schen Antrag betrifft, so scheint mir durch ihn eine Unebenheit ausgesprochen zu sein, da ein Jeder sein Hab und Gut und darunter auch seine'Wirth- schaftsvorräthe und sein Vieh versichern kann; warum wollen wir also für ^denjenigen, der dies zu thun unterläßt, eine Aus nahme vom Principe gestatten? Abg. Oehmichen: Ich habe mir zur Erwiederung muf einige Einwendungen das Wort erbeten. Namentlich dem Abg. Sachße, der aufstellte, daß es für die Obrigkeiten höchst schwie rig sein würde, die Schäden genau zw ermitteln, muß ich ein halten, daß diese Ermittelung behufs der Steuererlasse zeither möglich gewesen ist, und, wenn nur vergüte Wille da ist, auch künftig möglich sein wird, die Kosten aber nicht so bedeutend sein dürften, als man fürchtet, da diese Ermittelung bei Besichti gung der abgebrannten Gebäude mit geschehen kann. Herr Vice präsident Eisenstuck hat ein Waarenlager mit der Ernte vergli- 2 *
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