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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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die Petenten nach vorheriger Communication mit der hohen ersten Kammer mit ihrer Beschwerde abzuweisen. Dresden, den 6. Februar 1843. Die vierte Deputation der zweiten Kammer. aus dem Winkel. Häntzschel. Schumann. Jani, Referent. Oberländer. Grimm. Wieland. Präsident v. Haase: Will die Kammer sofort auf die Berathung dieses Berichts eingehen? — Wird einstimmig bejaht. Abg. Scholze: Ich muß mir doch erlauben, einige wenige Worte über diesen Gegenstand und über das zu sagen, was ich aus dem Berichte ersehen habe. Es ist in dem Be richte gesagt worden, daß Petenten wünschen, daß jedes Reh, sobald es sich in der Gegend blicken lasse, todtgeschossen werden soll; ja, das wünschen sie. Dann sagen die Petenten darüber in ihrer Petition, daß es früher immer so gehalten worden sei, und daher hätten sie gewünscht, daß es immer fort so gehalten worden wäre; es leuchtet daher ein, daß die Berechtigten die Jagd nur darum haben, daß sie das Wild todtschießen, aber nicht, daß sie es hegen sollen, daß es sich dann auf den Feldern der Bauern nähren könne; denn das glaube ich nicht, daß sie das nach Belieben thun können, und ich kenne kein Gesetz, wo nach sie das Recht so weit ausdehnen dürften, um Rehe nach Belieben sich anhäufen zu lassen; denn das war nicht der Fall. Bei den früheren Dominialbesitzern, als selbst das Feudalrecht noch bestand, als wir noch Erbunterthanen waren, ist das nicht so exercirt worden, wie gegenwärtig, da doch nach Erlaß der Constitution gleiche Rechte für alle Bewohner des Landes beste hen sollen; weil aber jetzt das Wild so bedeutend vermehrt wird, so glaube ich wohl, daß dies der rechte Weg nicht sei, den die Be rechtigten betreten. Es ist gesagt worden, daß auch diese Petition von Uebertreibung nicht fern sein möge. Nun, meine Herren, das wird nunmehr zum Motto bei jeder Petition, welche eine Be schwerde vom Landmanne enthält. Das ist bei den früheren Petitionen über diesen Gegenstand gesagt worden, das wird nun auch gewiß bei jeder gesagt werden, darauf ist also weiter nicht zu achten. Ferner bezweifelt der Bericht, daß der Rehstand in ein paar Jahren sich so vermehren könne. In der Petition ist aber nicht gesagt worden: in ein paar Jahren, sondern es ist dort gesagt worden: in früheren Jahren war kein Reh da, als wenn einmal aus der benachbarten Waldung sich ein Reh verirrte, und dann war es auch gleich weggeschoffen. Aber wenn nun die Convention durch das ganze Land gebt, daß keine Riecke mehr geschossen werden sohl, und kürzlich habe ich gehört, daß dieses auch in meiner Gegend der Fall sein soll, was soll denn daraus werden? Ist das nicht eine förmliche Kriegserklärung gegen die Bewohner der Rusticalgrundstücke, und ich glaube doch, die hohe Staatsregierung wird uns bei solch einem Ungebührniß nicht rechtlos lassen, sie wird gewiß einen Mittelsmann abgeben, wel cher einschreiten wird , wie cs sich bei solch einer Angelegenheit gehört. Es ist bei der frühern Berathung über diesen Gegen stand von einem hohen Staatsminister gesagt worden, die Peti tionen wären alle nicht bei dem betreffenden Ministerialdeparte- ment gewesen. Wenn das die Bauern hören werden, so wird dies schon geschehen, und dann wird das hohe Ministerium gewiß einsehen, daß es ein Nothstand und ein Nothschrei sei, der auch Gehör, finden wird. Als die Bauern im Herbste bei der höchsten Staatsbehörde darüber sich beschwerten, daß ihnen die Hasen soviel Schaden anrichteten, wurde ihnen auf der Stelle Hülfe zu Lheil. Es ist in der Petition gesagt worden, daß sie keine Holz pflanzungen mehr aufbrächten; nun das, meine Herren, wird keine Unwahrheit sein, wo Rehe sind, da ist dieses auch gewiß, und darum ist uns auch durch Gesetz verboten, keine Ziegen mit auf das Feld zu bringen, und sind Rehe nicht wilde Ziegen? Nun so ist das derselbe Fall. Was Forstrath. v. Wedkind sagt, habe ich letzthin-schon vorgelesen, daß die Beschädigung der Waldcul- tur länger fortwirke, als beim Ackerbau. Im allgemeinen An zeiger sagte Drosto, daß die Rehe dem Holze sehr nachtheilkg sind, weil sie das ganze Holz wie die Ziegen abbeißen, so daß es, sobald das Revier mit Rehen besetzt ist, fast unmöglich sein wird, junge Bestände kräftig empor zu bringen. Ferner ist von den Futterkräutern gesagt worden, daß sie diese auf eine den Bieh- stand benachtheiligende Weise beschädigt hätten. Ja, das ist gewiß, besonders wie es im vorigen Jahre war. Die Rehe be schädigen es nicht nur, sondern sie beschmuzen auch das Futter durch ihr Scharren bei Dürre, und ihr Springen bei Nasse, und wenn fünf bis sechs Rehe in einer Gewände herumgehen, so brauchen sie auch Nahrung genug, und der Landmann weiß am besten, wieviel ein ähnliches Bich täglich zur Nahrung brauche. Daß die Petition abgewiesen werden soll, muß ich bedauern. Ich hätte gewünscht, daß sie wenigstens so behandelt worden wäre, wie die frühem, dem Plamtz'schen Anträge gemäß, daß sie mit an die hohe Staatsregierung abgegeben worden wäre. Präsident0. Haase: Hat noch Jemand über die Sache zu sprechen? Referent Abg. Jani: Ich habe zu bemerken, daß dieser Ge genstand so genügend schon beleuchtet worden ist, daß ich den Gründen des Abg. Scholze Nichts entgegenzusetzen habe, als den allgemeinen Satz, daß die Jagd ein nutzbares Recht ist, das ohne einiges Wild nicht ausgeübt werden kann, daß daher, wenn die Petenten das Recht an sich nicht leugnen können, sie sich auch über das Vorhandensein einigen Wildes nicht zu beschweren haben. Ich glaube, die Petition wird in eben der Maße Berücksichtigung finden, als die 20, welche der Regierung bereits zur Berücksichti gung empfohlen worden sind. Präsidentv. Haase: Es scheint, daß Niemand sprechen wolle. Ich werde daher zur Fragstellung übergehen; ich frage: ob die Kammer bei beiden Punkten der Deputation beitritt? — Wird einstiminigbejaht. Präsident v. Haase: Ich ersuche nunmehr den Abg. Klien, den Bericht über die Petition der Geistlichen und Schullehrer der Kammer vvr-utragen.
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