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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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nicht wahr und in meiner Ueberzeugung begründet wäre, und ich hatte gehofft, mir den Dank des Herrn Staatsministers hier durch zu erwerben. Meine Herren! Hatte ich eine cbronigue scsnlisleuss des Censurwesens und der Verwaltung der Preßpo- lizei überhaupt liefern wollen, ich hätte reichen Stoff dazu gehabt und Ihnen eine große Auswahl von Fallen bieten können. Ich habe mich dessen aber enthalten und nur einige Fälle angeführt, um zu zeigen , daß bei uns in dieser Beziehung nicht das Gesetz herrscht, sondern nur Willkür und administratives Ermessen. Mein ganzes Verlangen geht nur dahin, es möge ein Gesetz ent stehen, was den Mißbrauch der Presse straft, ohne den vernünf tigen Gebrauch aufzuheben, und was namentlich sich in den Grenzen der Bundesgesetzgebung hält. In diesem Sinne sind die Amendements dex Deputation entworfen, und werden die selben, wie ich hoffe, von der Staatsregierung angenommen, so wird allerdings billigen Ansprüchen für den Moment genügt sein: " Vicepräsident Eisenstuck: Meine Ueberzeugung über den Gegenstand habe ich gestern ausgesprochen, sie hat sich nicht verändert. Ich habe auch keine Veranlassung gesehen, davon abzu gehen. Zwei Punkte aber sind es, die heute zur Sprache kamen, wo ich mir eine Bemerkung erlauben muß. Von dem Abg. v. Thielau wurde vorhin erwähnt, es sei besonders zu wünschen, daß im Rechtswege entschieden werde, w'cht durch polizeiliches Er messen. Ein zweites war dieses: daß, wenn eine censirte Schrift Zn Beschlag genommen worden, der, welcher sie mit Censur zum Druckgebracht,darüberr'nStrafeverfallenkönne. Im anderweiti gen Gesetzentwurf und im Deputationsbericht ist gerade auf diese zwei Punkte großes Gewicht gelegt; es ist auch von der Staats regierung darauf ekngegangen worden, daß eine Administrativ justiz eintreten soll, wo also Männer des Rechts dabei concurriren. Es ist ferner von der Deputation beantragt worden, daß in solchen Fällen, wo aus besondern Verwaltungsrücksichten man sich ge- nöthigt sähe, ein übrigens gesetzmäßig censirtes Buch in Beschlag zu nehmen, eine Entschädigung gegeben werden solle. Also diese Bedenken des Abg. möchten sich hierdurch beseitigen, und penn die Kammer den Deputationsvorschlag annimmt, so glaube ich, würde kein Grund vorliegen, aus dem der Abg. seinen Beitritt verweigern könnte. Noch Eins will ich hinzufügen: Gewiß ist es der Wunsch der Deputation und der Kammer gewesen, daß ein Preßgesetz erscheinen möge, und daß in diesem Preßgesetz nicht mehr und nicht weniger gegeben werde, als die Negierung in Be ziehung auf die bundesgesetzlichen Bestimmungen geben kann. Daß aber dieses gegeben werde, daß man davon den Ständen nichts versage, das ist ein sehr gerechter Wunsch. Ich kann die Ueberzeugung nicht von mirweisen, daß die Regierung ein gemein sames Interesse mit den Ständen haben müsse, daß dieses Preß gesetz, so gut es nach den gegenwärtigen Bundesgesetzen bestehen kann, zu Stande komme. Secretair D. Schröder: Damit ich nicht das einzige Mitglied der berichterstattenden Deputation bin, das seine Ueber zeugung nicht ausgesprochen hätte, habe ich um das Wort gebeten, und erkläre, daß der Inhalt des vorliegenden Deputationsbenchts Ll. LS. ' meine Ueberzeugung vollkommen enthält, und ich ihn mit dieser. Ueberzeugung unterschrieben habe. Ich halte aber auch das vorge legte Gesetz in der Fassung, wie es die Deputation amendirt hat, für dasjenige, was unter den -obwaltenden Umständen gegenwär tig allein zu erlangen ist, und werde daher für dasselbe stimmen. Abg. Clauß: Nicht auf der Höhe des Berufes stehend, auf welcher bei Eröffnung der heutigen Berathung ein Mitglied- der hohen Staatsregierung einige Betrachtungen der gestrigen- Discussion widmete, kann ich mir doch nicht versagen, diesen Betrachtungen, welche die materielle Wohlfahrt in unseren Ge sichtskreis führten, wenige Worte anzureihen. Ohne von Klein- muth — ich glaube mich meiner Gesinnung bewußt — ergriffen zu sein, habe auch ich an früheren Landtagen, als Motiv zrr. Ueberwachung unserer Preßzustände, die Berücksichtigung der vaterländischen materiellen Wohlfahrt anempfohlen. -Was meine Individualität anlangt, so möchte ich noch hinzusetzen, daß ich jetzt nicht meine Meinung äußere als Repräsentant des Gewerbestan des , oder als Gewerbtreibender selbst. Ich richte meinen Blick weiter und höher. Ich denke an die, durch Ueberschreitung des Gestattlichen, von außen her möglichen Vertriebsverkümmerun- gen unserer literarischen Erzeugnisse. Darunter würde über haupt die wissenschaftliche Khätigkeit leiden. Ich denke in Be ziehung auf jene Controle an die politische Wohlfahrt des Vater landes, an die Entwickelung unseres constitutionellen Lebens, welche seit Erlaß der Verfasiungsurkunde glücklich unter denr Schutze der Vorsehung gediehen ist! — Das verehrte Organ, der hohen Staatsregierung hat bei Eröffnung der Sitzung ge sagt, daß mit dem Gesetze, welches uns vorliege, und dessen Zu standekommen zu wünschen ist, eine neue Aera für die Ver hältnisse unserer Presse beginnen werde, und hierbei kann ich nur, im Sinne des Herrn Ministers, den frommen Wunsch theilen, daß in dieser neuen Aera kein Schaden für das Gemein wohl verborgen liege, daß sie zu anderen Vorgängen in Sachsen treten und zur Beförderung des sächsischen constitutionellen Le bens glückliche Wirkungen zeigen möge. Auch vermag ich keiner Besorgniß mich hinzugeben, wenn ich den Gesetzentwurf inS Auge fasse, wie er in der Beilage ü.. des Deputationsberichts uns vorliegt, und wie er von der Deputation amendirt mit be stimmter Alternative an die Kammer gebracht worden ist. Ich muß daher im Voraus erklären, daß, wenn ich keinen Anlaß haben sollte, durch Bemerkungen bei Berathung der einzelnen §tz. meine Abstimmung zu motiviren, so weit ich im Stande bin, den Gegenstand jetzt zu übersehen, mit der Erlassung eines der Deputationsvorlage entsprechenden Gesetzes ein Bedenken, in dem Sinne, den ich vorhin berührte, mir nicht vorhanden zu sein scheint. Ich kann nicht anders, ich muß den Hauptgesichtspunkten, der Deputation mit meinen Ansichten folgen, und so wie sie er klären, daß durch die Vorlage, wie sie die Regierung an uns ge bracht Hat, ja selbst durch die hinzutretenden Amendements, dem Erwartungen, zu welchen die Verfassungsurkunde berechtigt,- noch nicht genügt werde. Ich habe allerdings zugleich auch die- Ueberzeugung, daß ihnen zur Zeit nicht vollkommen entsprocherr 3 *
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