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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Gegensatz Nichts bieten; Deutschland vereinigt aber dürfte so Manches bieten, um da und dort sich Vortheile zu stkpuliren. Präsident v Haase: Will die Kammer die Petition des Abg. v. Gablenzder dritten Deputation überweisen? — Ein stimmig Ja. 18. (Nr. 448.) Den 21. März. Bericht der dritten De putation der zweiten Kammer, die Petition des Rittergutsbesitzers Wilhelm Heinrich Martin auf Kesselshain um Herbeischaffung eines billigen Futtersalzes betreffend. Präsident V. Haase: Dieser Bericht würde auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt werden. Das Directorium hält dafür, daß derselbe zu drucken sei. Ist die Kammer damit einverstanden?— Einstimmig Ja. 19. (Nr. 449.) Den. 21. März. Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer über die Gemeinden Sommerau nebst 26 andern Ortschaften, die Gleichstellung der.Salzpreise für das ganze Land betreffend. Präsident v. Haase: Auch bei diesem Berichte hielt die Deputation dafür, daß er gedruckt werden möge, und ich frage die geehrte Kammer: ob sie damit einverstanden ist? — Einstim- migJa. Präsident v. Haase: Beide Berichte werden auf eine der nächsten Tagsordnungen kommen. — Ich habe noch die Abgg. Wehle, Haden und v. Watzdorf beziehentlich wegen Krankheit zu entschuldigen. — Es hatte der Vorstand der ersten Deputation angekündigt, daß von Seiten dieser Deputation noch Vortrag einer ständischen Schrift zu erstatten sei. Referent Abg. Todt: Die Differenz zwischen der zweiten und der ersten Kammer in Bezug auf die ständische Schrift, die Landtagsordnung betreffend, besteht in Folgendem. Die An sicht der ersten Kammer ist die, daß die provisorische Landtags ordnung für immer, so lange nicht eine definitive Vereinbarung darüber erfolgt ist, angenommen sei, während die zweite Kammer meint, daß sie nur von Landtag zu Landtag Gültigkeit erlangt habe und angenommen worden sei. Auf diese verschiedenen Ansichten bezieht sich auch die Differenz in der über diedermalige Annahme der Landtagsordnung entworfenen ständischen Schrift. Es hat nämlich die erste Kammer aus der Fassung der Schrift die Worte: „auch bei letzterm" (nämlich Landtage) wegzulassen beschlossen, damit ihrer Ansicht nicht präjudicirt werde, wogegen die erste Deputation der diesseitigen Kammer, als sie die Schrift vortrug, sich bestimmt fühlte, dieser Kammer anzurathen, daß der ersten Kammer in Beziehung auf den Ausfall jener Worte nicht beigetreten werde, um die diesseitige Ansicht aufrecht zu erhalten. Somit ist die Sache in die Vereinigungsdeputation gekommen, diese hat, da ein anderer Ausweg nicht zu treffen war, beschlossen, die Hauptfrage ganz bei Seite zu lassen. Es wird daher in der gegenwärtig abzulassenden Schrift nur der Bewilligung der für die Präsidenten beider Kammern bewilligten Remuneration ge dacht, dagegen in Bezug auf die Landtagsordnung sich Erklärung Vorbehalten werden soll, mit der Bemerkung, daß man über die definitive Annahme der Landtagsordnung sich noch zu verein baren gedenke, so daß also die Schrift nunmehr in dem betreffen den Punkte so lauten soll: „behalten uns dagegen hinsichtlich der Landtagsordnung unsere Erklärung noch zur Zeit vor, indem wir über die definitive Feststellung einer solchen noch auf diesem Landtage uns zu vereinbaren hoffen." In der ersten Kammer ist diese Fassung der Schrift angenommen worden, und es hat die Deputation dem bei dem Vereinigungsverfahren gefaßten Beschlüsse gemäß vorzuschlagen, daß auch die diesseitige Kammer > die Schrift in dieser Fassung genehmigen wolle,, damit diese Differenz, über die schon so ost Vortrag gehalten worden ist, endlich ihre Erledigung erlange. Präsident 0. Haase: Hat Jemand in Bezug auf diesen Vortrag eine Bemerkung zu machen? Wenn nicht, so werde ich hiermit die Kammer fragen: ob sie mit dem Vorschläge ihrer Deputation einverstanden sei, der ersten Kammer beizutreten, und ihre Erklärung über die definitive Geltung der Landtagsordnung in gedachter Maße sich vorzubehalten? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Wir gehen nun auf die heutige Tagesordnung über. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich glaube den Wünschen der geehrten Kammer zu entsprechen, wenn ich derselben eine Mittheilung mache über den in einigen Gegenden des Landes herrschenden Nothstand und über die zu dessen Lin derung .zur Zeit getroffenen Veranstaltungen. Nach den zum Theil an Ort und Stelle vorgenommenen commissarischen Er örterungen und den darüber eingegangenen Berichten ist dieser Nothstand besonders vorherrschend in den sogenannten voigtlän- dischen Waldorten, in der Umgegend von Eibenstock und Auer bach, hiernachst in mehren Ortschaften des obern Erzgebirges in der Umgegend von Schwqrzenberg, dann in Johanngeorgen stadt. Außerdem aber macht sich derselbe auch noch vorzüglich in der jüngsten Zeit fühlbar in einigen andern Städten desKreis- directionsbezirkes und namentlich in solchen Ortschaften, wo Strumpfwirkerei betrieben wird. Die Veranlassung dieses Noth- standes ist wesentlich begründet in dem Mangel an Absatz der dortigen Fabrikerzeugniffe, namentlich der Spitzen, der Näh- und Strumpfwaaren und der musikalischen Instrumente, und indem ungünstigen Ausfälle der vorjährigen Ernte, besonders in Bezug auf Menge und Beschaffenheit der Kartoffeln. Was nun die Veranstaltungen zu Linderung dieses Nothstandes be trifft, so sind sie im Wesentlichen dreifacher Art. Erstens wer den in denjenigen Orten, wo die Kräfte der Einzelnen und der Gemeinden durchaus unzureichend sind, wöchentliche Brodver- theilungen an die Allerbedürstigsten veranstaltet, beaufsichtigt' durch die Gemeindevorstände. Die Geldmittel hierzu gewahrt theils die Staatscasse, theils der aus den eingegangenen Unter- stützungsbeiträgen gebildete Fonds. Diese Brodvertheilungen haben sich bis vor wenig Tagen auf einige und dreißig Ortschaf ten erstreckt. Eine zweite Maßregel besteht in Beschaffung und künftiger unentgeltlicher Vertheilung von Samenkartoffeln. Auch hierzu sind die Geldmittel theils aus der Staatscasse, theils aus dem Unterstützungsfonds gewährt worden. Die künftige Ver theilung geschieht unter Concurrenz der Behörden und des Cv- mite's durch die Ortsvorstände, mit Rücksicht auf den ,Grad der
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