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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Ivo» überstieg, war somit entschieden günstiger, als der des vorher gehenden Jahres; allein ein desto traurigeres Resultat liefert das Jahr 1842, wo die Ausgabe an 636,037 Thlr. 15 Ngr. — Pf. die Einnahme an 259,350 - 28 - 4 - somit um 376,686 Thlr. 16 Ngr. 6 Pf. übersteigt, und muß auch angenommen werden, daß der Bedarf für das letzte Jahr noch nicht vollkommen festgestellt ist, so wird es doch nach der der Deputation gewordenen Mittheilung zwi schen der angenommenen und der zu leistenden Entschädigungs summe sich in keinem Fall um eine Differenz von irgend einiger Bedeutung handeln. Mit Hinzurechnung der für das Jahr 1839 noch erforder lich gewesenen 44,666 Thlr. 3 Ngr. — beträgt sonach die Aus-, gäbe in den Jahren 1840,1841,1842 in Allem 1,3M,317 Thlr. 11 Ngr. 3 Pf. Dagegen die Einnahme incl. des Reservefonds an 142,712 Thlr. 6 Ngr. 6 Pf. in Allem 909,209 - 15 - 3 - und es ergibt sich somit ein , Deficit von 391,107 Thlr. 26 Ngr. — Pf. welches, sowie der absorbirte Reservefonds an 142,712 Thlr. 6 Ngr. 6 Pf durch einen jährlichen Beitrag von —12 Ngr. 8 Pf. pro 100 Thaler in den Jahren 1843,1844,1845 gedeckt werden soll. Die Deputation konnte sich nicht bergen, daß diese Maß regel besonders in der jetzigen Zeit, wo Handel und Gewerbe stocken und die Noth sich überall fühlbar macht, leider auch eher zu- als abzunehmen scheint, eine sehr drückende sein müßte, und hat sie auch die Bestimmungen des Gesetzes vom 14. November 1835, wie vorstehend erwähnt, festzuhalten und die Ergebnisse der eben beendigten drei Jahre zur Normirung des Beitrags für die darauf folgenden drei Jahre anzuerkennen, so glaubt die De putation doch, daß durch die im Vorhergehenden entwickelten nicht zu bezweifelnden Verhältnisse für jetzt von der Aufbringung eines Reservefonds abzusehen fein dürfte. Mag auch die Deputation nicht in Abrede stellen, daß es gewiß räthlich ist, wenn die Brandversicherungsanstalt einen nicht unbedeutenden Reservefonds besitzt, so scheint es derselben nur bedenklich, solchen in Jahren zu bilden, wo der Brandver sicherungsbeitrag eine Höhe erreicht, wie sie sich nach den trau rigen Resultaten der letzten drei Jahre Herausstellen muß; ein Verhältniß, das in seinen Folgen um so drückender werden könnte, wenn es, wie nicht zu bezweifeln, die Veranlassung wäre, die versicherten Summen, soweit es gesetzlich zulässig, zu beschranken und dadurch die Versicherten, indem sie jene Bei tragsquote möglichst wenig belästigend für sich zu machen such ten, der Gefahr auszusetzen, durch Brandunglück noch härter betroffen zu werden. Die Bildung eines Reservefonds dürfte somit der Zeit vor zubehalten sein, wo sich der aufzubringende jährliche Beitrag nicht unwesentlich niedriger stellt, und was, wenn die Erfah rungen des langen Zeitraums von 56 Jahren, seit welchem die Brandversichcrungsanstalt besteht, berücksichtigt werden, hoffent lich in nicht zu langer Zeit möglich sein wird, da solche unglück liche Jahre, wie das zuletzt verlebte, glücklicherweise in das Be reich des sehr Ungewöhnlichen gehören. Denn aus den, der Deputation von der hohen Staatsre gierung ertheilten Unterlagen ergibt sich, daß seit Errichtung der II. 48. Versicherungsanstalt vom 1. Januar 1787 bis 31. December 1842 von jedem Hundert Thaler 17 Thlr. 25 Ngr. 5 Pf. beigetragen worden ist, und rechnet man hierzu — - 11 - 6 - zur Deckung des Deficits, was in den letzten drei Jahren entstanden, sowie die Beschaffung des jetzt absorbirten, vor 1840 bestandenen Reservefonds, so stellt sich dadurch auf jenen erwähn- ten Zeitraum ein Gesammtbetrag von 18 Thlr. 7 Ngr. 1 Pf. pro Hundert, oder durchschnittlich in diesen 56 Jahren ein jährlicher Beittag von -9 Ngr. 7-4 Pf. heraus. Bei einer Durchschnittsberechnung auf die letzten 6 Jahre von 1837—1842 ergibt sich unter Berücksichtigung des der malen bestehenden Deficits ein jährlicher Beitrag von — 7 Ngr. 4z Pf. Ebenso ergibt sich aus den beregten Unterlagen, daß die Gesammtausgabe der Brandversicherungsanstalt von und mit Michaelis 1837 bis Ende des Jahres 1842, also in einem Zeit raum, welcher 11 halbjährige Zahlungstermine umfaßt, 1,723,176 Thlr, 14 Ngr. 1 Pf., mithin durchschnittlich für ein Jahr 313,304 Thlr. 23 Ngr. 5 Pf. betragen hat und daß in obiger Ausgabe 77,239 Thlr. 8 Ngr. 4 Pf. außerordentlicher Cata strationsaufwand, 4,000 - — - — - nachträglichaufdenTer- min 1836. zusammen 81,239 Thlr. 8 Ngr. 4 Pf. inbegriffen sind. In Folge der neuen Gesetzgebung und Catastration ist die Versicherungssumme, welche ultimo Juli 1839 103,622,956z Thlr. war, den 1. April 1840 bis auf 129,436,562z Thlr. gestiegen und beträgt Ende des Jahres 1842 circa 140,000,0Ü0,Thlr. . Würde nun von dieser Hauptversicherungssumme ein jähr licher Beitrag von — 9 Ngr. 6 Pf. pro Hundert festgestellt, welcher sich in bequem theilbarer Summe jenem oben- angegebenen 56jährigenDurchschnittsbeitrag bisaufeinen höchst geringfügigen Unterschied nähert, so würde der Brandversiche rungsanstalt eine jährliche Einnahme von mindestens 448,000 Thlr. gesichert, da die bisherige Erhöhung der Versicherungssumme, so lange der Beitrag sich nicht noch höher, als jetzt, stellt, wohl fortdauern und die bei Aufführung der obigen Einnahme nicht berücksichtigte Ausgabe an IK für Einnehmergebühren sonder Zweifel übersteigen wird. Laßt sich nun auch bei dem Wesen derartigerVersicherungs- institute keine Berechnung aufstellen, die eine unbedingte Rich tigkeit derselben außer allem Zweifel läßt, so sind es doch die Erfahrungen einer langen Reihe von Jahren, die jenen Mangel mit großer Zuversicht ersetzen und nach welchen eben, auf die vorliegende Frage angewendet, es wohl zu erwarten steht, daß die im Vorstehenden aufgeführte Einnahme nicht allein den Be- 4
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