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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Theil der Positron gebildet, der für das currente Bedürfniß be stimmt ist. Es mußte aber, um das vorsichtige und richtige Princip anzuwenden, auch darauf Rücksicht genommen werden, daß dadurch zugleich das Deficit herangebracht werde; denn in- sofern man dieses längere Zeit fortführen wollte, so würde sich eine Schuld bilden, die mit Hedem neuen Jahre sich möglicherweise auch vergrößern kann. Es folgt dann daraus die Nothwen- digkeit, daß die spätem Contribuenten nicht nur dir Erforder nisse ihrer Zeit, sondern auch die Rückstände einer schon ver- gangeneü zahlen müssen. Es konnte hierbei auch nicht das Aus- hülfsmittel, was selbst die 71. §. des Gesetzes zum Theil an gibt, als ausreichend erscheinen, daß die Zahlung von Vergütun gen, die noch einen formellen Anstand haben, zur Uebertragung -es Deficits dienen können. Es ist diese Uebertragung theil- rveise zwar gegründet, aber es reichen diese Gelder nicht immer für die Höhe des gegenwärtigen Deficits aus. Es hängt das ab von der Menge bedeutenderBrände des nächstvorausgegangrnen Zeitraums, die zwar zur Vergütung gelangen, aber noch nicht zur Auszahlung kamen. — Anderntheils mußte aber auch Rücksicht darauf genommen werden, einen Reservefonds für das Institut zu erhalten. Es ist zwar von der geehrten Deputation angeführt worden, es sei jetzt nicht der Zeitpunkt, um einen Reservefonds zu bilden. Dies er Meinung müßte auch das Mi ¬ nisterium jedenfalls beitreten und würde die Maßregel der Bil dung eines großem Reservefonds jetzt nicht vorgeschlagen haben, obwohl an und für sich der Reservefonds, wie er war, nicht einmal für den dermaligen Umfang des Instituts ausreicht. Al lein es handelt sich gegenwärtig nicht erst um Bildung, noch weniger um Erhöhung dieses Fonds, sondern blos um Wieder herstellung eines bereits gebildeten, sogar gesetzlichen und nur temporär absorbirten Reservefonds. Das Erforderniß seiner Ergänzung oder Restitution liegt aber nothwendig im Sinne und Wesen eines Reservefonds, indem er, wenn er mehre Jahre hin durch nicht wieder gebildet wird, seine Bedeutung verliert, die dahin geht, augenblickliche Bedürfnisse schnell zu übertragen, und dann in Kurzem auch wieder hergestellt zu werden. — Es ist vollkommen wahr, daß Möglichkeiten sehr verschieden auf der einen und andern Seite über die Wahrscheinlichkeiten hinaus reichen können; es ist daher auch nicht in Abrede zu stellen, daß es vollkommen möglich sei, daß diese jetzt vorgeschlagenen herab gesetzten Beiträge in der nächsten Finanzperiode nicht nur aus reichen, sondern selbst, wie die geehrte Deputation sagt, dazu beitragen werden, das jetzige Deficit zu decken. Wenn in der nächsten Finanzperiode die Umstande wieder so günstig sein soll ten, wie in der Periode von 1837—1842, welche die geehrte Deputation zum Anhalt nimmt, in welcher der günstigste drei jährige Zeitraum während des ganzen Bestehens des Institutes mit inbegriffen ist, so würde jener Fall eintreten, d. h. man würde ungefähr 313,000 Thlr. jährlich brauchen, welche sich jedoch auf die frühere durchschnittliche Versicherungssumme von etwa 118 Millionen beziehen, während bei der dermaligen von 140 Millionen Thalern sich diese Summe auf 360,000 Thlr. stellt. Wenn also nur rin solcher Betrag erfordert wird, so n. 48, kann man hoffen, daß von den aufkommenden 448,000 Thlr». auch das bestehende Deficit größtentheils mit gedeckt werden könne. Es ist aber auch im Bereich der Möglichkeit begründet, daß das Ergebniß ein viel ungünstigeres sei. Wenn man z. B. auf den nur wenig zurückliegenden sechsjährigen Zeitraum re- currirt, von Michaelis 1829 bis Ostern 1835, dann ergibt sich ein ganz anderes Verhältnis Damals wurden bei einem Versicherungsquantum von 98 Millionen Thalern jährlich 512,000 Thlr. gebraucht. Diese würden- bei dem derma ligen Versicherungsbeträge von 140 Millionen Thalern un gefähr 769,000 Thlrn. entsprechen, also schon eine Summe ausmachen, die weit über der steht, welche von der neuen Ein nahme zu erwarten ist, und selbst über der, welche erhoben wer den könnte, wenn der von der Regierung gegebene Vorschlag an genommen würde. Es ist also für den Fall der Annahme ein so niedriger Beitragssatz nur auf sehr günstige Resultate berech net. Es konnte bei diesen Betrachtungen die Regierung um so weniger Anstand nehmen, wirklich zu ihrem Vorschläge zu schrei ten, als ein drückendes Berhältniß an sich und im Vergleiche zu früheren Perioden darin nicht zu erkennen war. Es sind höhere Sätze, als die mit 128 Pfennigen, vvrgekommen, z. B. in den Kriegsjahren, und höhere Sätze in sämmtlichen vier Triennien, welche dem Jahre 1835 vorausgegangen sind, im Durchschnitt ununterbrochen gegeben worden. Esistselbst bei dem Eintritt des Princips der Fixation bei der Berathung des Gesetzes 1833 von der Deputation der zweiten Kammer damals der Vorschlag auf 12 Gr. gestellt worden, wonach also dieser Satz, den die Regie rung jetzt vorschlägt, immer noch weniger drückend ist. Dieser hätte aber auch den Contribuenten ebensowenig auffallen kön nen, die sich gewiß überzeugt hätten, daß in den unglücklichen Vorgängen des letzten Jahres das Bedürfniß dazu vorzugsweise bedingt sei und daß die frühem Jahre außerordentlich niedrige Beiträge aufgelegt hatten. Selbst das Bedenken, was auch im Deputationsberichte geäußert wird, daß die Versicherungs summewürde bedeutend herabgesetzt werden, könnte man nicht theilen, da der Unterschied zwischen 96 und 128 Pfennigen nicht bedeutend genug ist, um, wenigstens in zahlreichen Fällen, das Zurückgehen in den Versicherungen zu veranlassen, wogegen die Contribuenten in den übrigen Rücksichten auf die Sicherheit und Zweckmäßigkeit, die für sie in der möglichsten Versicherungshöhe liegt, jedenfalls einen Grund finden würden, um ihnen die der maligen Versicherungsbeträge wünschenswerth zu machen. Dies sind die Gründe, die ich besonders zu Rechtfertigung des Prin cips angeführt habe. Hat man demungeachtet einer berücksich tigenden Ausnahme von diesem Princip sich angeschlossen, so ist es geschehen in Folge allgemeiner Wünsche und der augenblick lichen Nothstande, sowie in der Hoffnung, daß ein glückliches Geschick uns in den nächsten Jahren vor derartigen Unglücksfallen möglichst schützen möge, die den erniedrigten Beitragssatz als unzureichend erscheinen lassen müßten. Präsident v. Haase: Es scheint nicht, daß Jemand noch zu sprechen begehre, und ich werde daher sofort zur Fragstellung übergehen, da der Herr Referent aufdas Wort verzichtet. Die 2*
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