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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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freiwillige Beiträge nach dem Brande im siebenjährigen Kriege und bei dem letzten Bau an unsrer Pfarrkirche geleistet worden. Jetzt sollen wir nach Quantität und Qualität unsrer Grund stücke beitragen. Man sollte doch meinen, was die Kämmerei- casse tragen müsse, das geht die Landgemeinden nichts an; aber da ich selbst ein Grundstück in Zittau habe, so weiß ich, daß auch die Bürger viel zur Kirche beisteuern müssen, aber von der Käm merei weiß ich nichts. — Da die Landgemeinden daraus ersehen werden, wie die städtische Communverwaltung gegen sie geson nen ist, so werden die Gemeinden, die ebenfalls zu neuen Lasten beigezogerr werden sollen, auch sehen müssen, ob nicht die 26. tz. auf sie Anwendung leide, worin es heißt: Eine Realbefreiung steht nur denen Grundstücken zu, welche eine Befreiung von Parochiallasten durch ausdrücklichen Vertrag oder rechtskräftige Entscheidung erlangt haben. Abg. Zische: Ich kann mich ebenfalls nur in dem Sinne aussprechen, wie der geehrte Abg. Scholze. Ich glaube, der Antrag des Herrn Abg. Püschel bezieht sich auf reine Local interessen, und ich glaube nicht, daß er Beachtung verdient'; wir würden dadurch eine Lücke in das Gesetz bringen. Was Zittau berührt, würde auch auf jede Rittcrgutswaldung sich anwenden lassen. Der Abg. Püschel hat zwar gesagt, es würden dadurch manche Processe beseitigt werden. Nun ja! das glaube ich; das Mittel scheint probat; der Knoten würde beseitigt, aber nicht gelöst, sondern zerhauen werden. Die angeführten Wal dungen gehören zu einigen, von der Stadt Zittau angekausten Rittergütern, haben auch diese Qualität noch nicht verloren, ge hören also zur Mitleidung der betreffenden Communen. Wenn durch den Erlös von Waldungen milde Zwecke befördert wer den, so geschieht es nur so, daß der Ertrag der Waldungen in die Communcasse fließt und aus dieser zu speciellen Zwecken verwendet wird. Ich ersuche die geehrte Kammer, dem Amen dement ihre Beistimmung nicht zu geben. Secretair 0. Schröder: Ich muß mich ebenfalls gegen den Antrag des Herrn Abg. Püschel erklären. Nehmen Sie die sen Antrag an, so machen Sie dadurch ein Loch in das Paro- chialgesetz, durch das man dann noch herausnehmen könnte, was man wollte. Diese Grundstücke sind Theile von früheren Rit tergütern, und mit demselben Rechte, wie diese, können Sie dann die Hälfte aller Rittergüter von Tragung der Parochiallasten freisprechen; penn eine große Anzahl derselben sind während der letzten Verjährungsfrist, von Publication des Parochialgesetzes zurückgerechnet, von Parochiallasten ebenfalls befreit gewesen. Abg. Todt: Auch ich muß mich in demselben Sinne er klären, wie der letzte Sprecher, und zwar ganz kurz und einfach aus folgenden Gründen: Es wird zuvörderst, wie der Secretair v. Schröder angcdeutet hat, dadurch ein Loch in das Gesetz ge rissen, was auch der Antragsteller dagegen sagen mag. Aus nahmen von der Regel muß man so viel als möglich beschränken. Werden wir genöthigt, in Bezug auf die Staatswaldungen aus Gründen, welche schon weitläufig besprochen worden sind, eine Ausnahme in das Gesetz aufzunehmen, so müssen wir dafür Sorge tragen, daß es bei dieser Ausnahme bleibt, die Ausnah- TI 8. men, die nie zu begünstigen sind, nicht extendirt werden. Ferner spricht gegen den Antrag des Abg. Püschel auch noch eine spe- cielle Rücksicht. Nämlich es scheint mir durch diesen Antrag ein Zwiespalt zwischen Stadt und Land hervorgerufen werden zu sollen, welchen wir wenigstens so lange als möglich vermeiden müssen. Ueberdies ist, wie schon zwei Abgg. aus der Lausitz er läutert haben, bei dem Anträge mehr ein Local- oder Provincial- interesse in Frage. Ich glaube kaum, daß die Verhältnisse, wie sie der Abg. Püschel von Zittau uns vorgeführt hat, in den Erb- landen sehr vorkommen werden. Um eines solchen Specialinter esses willen wollen wir aber nicht einen Grundsatz hier anneh men,.der sehr gefährlich werden könnte. Wir sind um der Lau sitz willen schon zu §. 3. des Erläuterungsgesetzes gekommen, wir würden, wenn es so fortginge, um der Lausitz willen noch zu andern Zusatzparagraphen mehr kommen. Ich stimme daher gegen den Antrag des geehrten Abg. Püschel, und rathe der Kammer an, in gleicher Weise zu verfahren. Abg. v. Thi elau: Es ist gesagt worden, daß durch den Antrag in das Princip ein Loch gemacht würde. Dieses Loch ist aber bereits vorhanden durch die Ausnahme der Staatswal dungen. Ich habe erklärt, daß ich für das Gesetz stimme, ob schon aus andern Ansichten, als die Deputation. Es ist gesagt worden, daß ein Localintereffe in Frage komme; das ist bei mir nicht der Fall; ich will den Antrag so gestellt wissen, daß überall, wo Waldungen vorhanden, bei denen sich nicht nachweisen läßt, daß sie zu einem besonder» Gemeindebezirke gehören und zu glei chem Zwecke dienen, diese auch möchten ausgenommen werden, weil dann dieselben Gründe vorliegen, wie bei den Staatswal dungen. Ich habe daher zu bemerken, daß ich für den Antrag nicht deshalb gestimmt habe, weil ?r zu einem Localinteresse gemacht worden, welches die Lausitz betreffe; denn ich muß hier mit erklären, daß die Lausitz der Deputation keinen Dank dafür weiß, wenn sie um der Lausitz willen das Parochialgesetz ändert. Hiernachst habe ich erklärt, daß ich das Amendement lediglich des Princips wegen, und keineswegs in seiner Fassung unter stützt habe. Kann der geehrte Abg. das Amendement nicht so stellen, daß es mit dem allgemeinen Principe sich vereinigt, so werde ich unbedingt gegen das Amendement stimmen. Vicepräsident Eisen stuck: Ich muß mich auch gegen das Amendement erklären aus mehren Gründen. Es ist sehr bedenk lich, meine Herren, wenn wir fremdartige Gegenstände bei Be ratung eines Gesetzes hereinmischen. Weil §. 1 des Gesetzes le diglich von Staatswaldungen handelt, da sollen die Privatgüter, die Commungüter und die Rittergüter am Ende auch hineinkom men ; was aber diese betrifft, so wäre es nur zu beklagen, wenn Sie sich entschließen sollten, in eine Abänderung des Parochial- gesctzes zu willigen. Gehen wir zurück; warum ist das Parochial- gesetz so sehr bestritten worden? Lediglich und allein aus dem Grunde, daß die Kammerverhandlungen bei der Frage über die Beitragspflicht so heftig bestritten worden. Nun, wir sind glück lich darüber hinweg, und nun sollen wir wieder hineinkommen? Der zweite Grund aber, der mich ganz bestimmt gegen das Amendement einnehmen muß, ist der, daß nicht abzusehen ist, 3
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