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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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rmi haben, mehre minder wichtige Gesetze aus dem Justizdepartemcnt ungerechnet. Ich darf auch darauf aufmerksam machen, daß namentlich bei dem gegenwärtigen Landtage die Thätigkeit des Justizministerii wesentlich in Anspruch genommen gewesen ist, und daß dasselbe sein Augenmerk vorzugsweise darauf gerichtet hat, die betreffenden einzelnen Gegenstände soviel möglich zu erschöpfen. Ich glaube also, daß die verehrte Kammer, wenn das Ministerium eine Zusicherung, daß ein Civilgesetzbuch und eine Civklproceßordnung in einer bestimmten Zeit vorgelegt werde, nicht gibt, sich doch dabei beruhigen werde. Noch ist zu erwäh nen, daß die Regierung den Anträgen, die an sie von den Stan den gelangen, wie bekannt, mit Freuden entgegenkommt, darinnen aber auch ein Grund liegt, wenn der Antrag vom Jahre 1833 wegen Vorlage von Gesetzbüchern nicht so schnell erfüllt werden konnte; denn der geehrten Kammer ist erinnerlich, wie alle Land tage verschiedene Anträge um Vorlegung von Gesetzen an die Regierung gekommen sind, die zumTheil in das Departement der Justiz einschlagen, und die nothwendig zur Folge hatten, daß das Justizministerium anderen Gesetzgebungssachen weniger Zeit widmen konnte. Bei > dem jetzigen Landtage haben Sie gebeten um Vorlage eines Gesetzes wegen der Wiesenbewässerung, um eine Advocatenordnung, um Abkürzung der Extinctivverjährung. Das Alles sind Gesetze, die eine sorgfältige Bearbeitung erfordern und die Zeit für Bearbeitung der allgemeinen Gesetze weg nehmen. Abg. Braun: Was die zuletzt gemachte Bemerkung des Herrn Commiffars anlangt, so glaube ich, daß sich mehre von den von den Kammern gestellten Anträgen auf Vorlegung von Gesetzen erledigen werden, sobald ein allgemeines Civilgesetzbuch und eine Civilproceßordnung vorgelegt würde. Uebrigens er kenne ich wohl an, daß das Justizministerium ganz besonders beschäftigt war und ist, daß dasselbe viele wichtige legislatorische Arbeiten für den Landtag geliefert und vorgelegt hat. Aber ich glaube doch, daß der Gegenstand, den ich anregte, zu wichtig sei, als daß der Wunsch nicht gerechtfertigt wäre, es möchte in Be treff dieses Punktes Etwas geschehen, und ich muß hierbei die Hoffnung aussprechen, daß nicht Generationen vorübergehen möchten, ehe der Wunsch der Kammern erfüllt wird. Es hat verlauten wollen, als ob allerdings in der nächsten Zeit, als ob vielleicht in einem Menschenalter nicht daran zu denken sei, daß die von mir angedeuteten Gesetzesvorlagen an die Kammern gebracht würden. Sollte dieses Gerücht begründet sein, so würde mich dies mit lebhaftem Bedauern erfüllen. Um zu erfahren, wie weit man diesem Gerüchte trauen könne, habe ich diese Anfrage an den königl. Herrn Commissar gestellt, und kann ich auch nicht volle Beruhigung aus der Beantwortung, die ich vernommen, schöpfen, so gebe ich mich doch der Hoffnung hin, daß das Justizministerium gewiß nicht säumen werde, so bald möglich mit der Vorlage der fraglichen Gesetze an die Kammern zu verfahren. Königl. Commissar v. Watzdorf: Die Beruhigung kann ich dem geehrten Abgeordneten geben, daß von einer derartigen Verschiebung der Ausarbeitung der erwähnten Gesetze, wie er bemerkt hat, nicht die Rede ist, vielmehr das Ministerium fort während mit der Bearbeitung derselben beschäftigt ist, und daß es sich nur fragt, ob man in der nächsten Zeit, bei dem nächsten oder darauf folgenden Landtage im Stande sein werde, sie vorzu legen. Das ist es, worüber ich und vielleicht das Ministerium selbst eine Auskunft nicht geben kann; aber die Bearbeitung der Gesetzbücher ist im Fortgänge. Abg. Clauß: Der Herr königliche Commissar hat wieder holt versichert, daß sich die Standeversammlung versprechen dürfe, ihrem früheren Anträge in möglichst kurzer Zeit Genüge geleistet zu sehen, und es sind die beiden Haupttheile der Gesetz gebung, welche dabei in Frage kommen, bezeichnet worden; nämlich das Civilgesetzbuch und die Civilproceßordnung. — Was die Petition anlangt, die uns mit dem Berichte der geehrten De putation vorliegt, so hat es mir nicht zweifelhaft erscheinen kön nen, daß sie aus einem praktischen Bedürfnisse hervorgegangen sei, welches der Herr Petent erkannt hat, ja, was mitihm eine große Anzahl seiner Landsleute in der Allgemeinheit fühlen; und auch hierbei muß ich wieder darauf zurückkommen und unter den Abhülfe Verlangenden den Handels- und Gewerbestand, na mentlich außerhalb Leipzig, wo wenigstens ein Handelsgericht besteht, vor Anderen nennen. Der Herr Petent hat das Be- dürfniß berührt, was wir in allseitiger Richtung erledigt sehen möchten, nämlich das Verlangen nach einem verbesserten und zunk Theil in seinen Wurzeln zu regenerirenden Civilproceß. Wenn im praktischen Leben, in den vielseitigsten Verhältnissen bewanderte Leute befragt werden über das Desiderium, was in Bezug auf streitige Civilangelcgenheiten zunächst in Frage kom men möchte, sei es wegen nicht hinlänglich beschleunkgterRechts- bescheide, sei es in Betreff einer gewissen Sicherheit, wo es da bei auf Zuziehung von Sachverständigen ankommen dürfte, wenn die hierunter Betheiligten, die sich über nicht genügende Be schleunigung öder über den Mangel an Sachkenntniß bei der Rechtspflege beschweren, befragt werden, worin der Grund ih rer Beschwerde hauptsächlich zu finden sei, so werden sie, wenn sie namentlich genau mit den Verhältnissen vertraut sind, erklä ren, daß es uns weniger fehle an einer ohnehin sich weit verbrei tenden Gesetzgebung, noch vielweniger werden praktische, mit den Leistungen unserer Gesetzgebung, oder vielmehr mit den per sönlichen dazu vorhandenen Kräften bekannte Leute an baldige Codisicirung unserer Gesetzgebung denken; aber nur zu häufig tritt in Sachsen das Verlangen hervor, wenn wir Beschwerden über eine nicht schleunige und nicht sachgemäße Rechtspflege bei allem Vertrauen zu dem sächsischen Richterstande vernehmen, tritt uns, sage ich, das Verlangen entgegen, dm Civilpro ceß in anderen Formen in unserem Vaterlande hervorgeruftn zu sehen. Haben wir nun schon seit lO Jahren — und ich muß zugeben, die hohe Staatsregierung war in dieser Zeit mit Orga nisation und mit der Gesetzgebung sehr in Anspruch genommen — haben wir in den vergangenen 10 Jahren umsonst gehofft auf die Ausführung des Antrags in Beziehung auf die Edition eines Civilgesetzbuchs und einer Civilproceßordnung, so kann ich auch bei dieser Gelegenheit nicht den Wunsch unterdrücken, daß na-
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