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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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ser Gegenstand der Erledigung bedürftig, und diese nur auf dem Wege der Gesetzgebung, und nicht blos durch Verordnung be wirkt werden kann. Mehre Abgeordnete haben in folgender Reihe das Wort: die Abgg. 0. v. Mayer, Sachße, Braun. Secretair v. Schröder: Es mochte doch der Antrag des Herrn Vicepräsidenten zur Unterstützung zu bringen sein, ehe darüber gesprochen wird. Präsident v- Haase: Will die Kammer den Antrag un terstützen? — Es erheben sich dafür 23 Stimmen. Präsident V. Haase: Da der Herr Vicepräsident sich nicht zu Anfänge der Debatte als Sprecher angemeldet, so frage ich: Will die Kammer den Antrag für unterstützt ansehen? — Einstimmig Ja. Abg. V.v. Mayer: Bereits der Abg. Püschel und der Vicepräsident haben sich in dem Sinne ausgesprochen, wie ich zu thun beabsichtigte, und ich kann dafür denselben nur dankbar sein. Auch mich hat es mit einem tiefen Schamgefühl erfüllt, über eine Petition zu berathen, wofür man sich nicht gescheut hat, Motive vorzubringen, welche zu den verwerflichsten gehören. Ich rechne diese Motive dem Herrn Antragsteller nicht zu, den ich als einen der ehrenwerthesten seines Standes kenne. Allein eine Sache, die sich auf Meineid, Betrug, Wilddieberei und ähnliche Geschichten stützt, trägt den Stempel der Verwerflich keit an sich. Ich finde es höchst bedauerlich, daß man, um eine unpassende Form wegzubringen, Argumente benutzt und eine Discussion herbeigeführt hat, wovon wir alles in derWelt Mög liche vermuthen könnten, nur das nicht, daß darin von weiter Nichts, als der Förmelung eines Eides die Rede ist. Wenn im Allgemeinen gewiß ein großer Schaden aus dem gerügten Ver fahren bisher nicht erwachsen sein wird und umsoweniger erwach sen sein kann, als die Petition selbst sagt, es werde an jedem Orte beinahe anders gehalten, so kann ich in der That den Ge genstand nicht für so wichtig und dringend halten, daß es einer gesetzlichen Verfügung bedürfe. Ich würde eine solche nicht einmal im Interesse des Antragstellers halten, denn dadurch würde nicht blos bewirkt werden, daß die verschiedenen Eide gleichmäßig würden, sondern es würde auch die Folge haben, daß der Eid auch da, wo er noch nicht gewöhnlich ist, eingeführt werden müßte. Daß der Unterthaneneid, wenn er einmal ge- förmelt werden soll, und die Verpflichtungsformel durch Hand schlag irgend eine Beziehung auf das obrigkeitliche Ansehen ha ben muß, liegt auf der Hand und bedarf keiner Erwähnung. Wäre es irgend Jemandem noch zweifelhaft, so darf er nur die Bedingungen in der Bekanntmachung unter D nachsehen, welche das hohe Justizministerium erlassen hat, um die Aufgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit zu erleichtern. Dadurch sind unter mehren Punkten wenigstens einige enthalten, welche das obrigkeitliche Berhältniß bestätigen und welche nothwendig be dingen, daß, wenn eine Verpflichtung stattsinden soll, sie hier auf mit gerichtet werden muß. Sie also blos auf den Nutzen der Gemeinde zu richten, würde schon aus diesem Grunde nicht gut gehen. Ich halte aber auch überhaupt von solchen Ver pflichtungen nicht viel. Es ist nicht nothwendig, daß sie statt finden. Jeder ist an die Befolgung der Landesgesetze auch ohne dem gebunden durch seine allgemeine Pflicht als Bürger und Unterthan des Landes. Es bedarf daher nicht einmal des Hand schlags und einer dazu gehörigen Formel. Ich sehe also den Nutzen der Petition überhaupt nicht ein und halte es für bedenk lich , ein allgemeines Zwangsgesetz zu geben, weil sich irgendwo etwa ein Mißbrauch in die Abfassung der Eidesformel einge schlichen hat. Was die Bedenken anlangt, welche in staatsbür gerlicher Hinsicht dagegen bereits erhoben worden sind, so will ich sie gerade nicht in Abrede stellen; aber man kann durch ein fache Beschwerden bei den Mittelbehörden oder allenfalls bei dem Ministerio solche Dinge in Wegfall bringen. Dazu bedarf es nicht einmal einer allgemeinen Verordnung; es ist viel ein facher, in solchen Fällen mittelst einer Beschwerde an die Regie rungsbehörde zu gehen. Aus diesen und noch vielen andern Gründen, insbesondere auch, weil ich es für unwürdig finde, denjenigen durch eine gesetzliche Disposition zu Hülfe zu kom men, welche nach Seite 584 des Berichts (s. o. S. 1014) lieber als Betrüger, denn als Meineidige in den Staatsverband tre ten wollen, werde ich gegen das Deputationsgutachten stimmen und mich für den Antrag des Herrn Vicepräsidenten erklären, daß der Gegenstand auf sich beruhen möge. Präsident v. Haase: Ich habe im Namen der Deputa tion nochmals zu bemerken, daß die Deputation ihr Gutachten nicht durch jenes Motiv begründet hat, im Gegentheil, daß sie zuerst in ihrem Berichte darauf aufmerksam gemacht hat, daß ein solches Motiv kein Gewicht haben könne nnd durchaus ver werflich sei. Wohl aber leiteten sie andere Motive. Diese ent halt der Bericht deutlich und müssen von Jedem, der sie ruhig prüfet, anerkannt werden. Ich wiederhole sie nicht. Wenn, übrigens der geehrte Abgeordnete dafür halt, wie es überhaupt nicht nothwendig sei, daß der fragliche Eid geleistet werde, so muß ich dagegen bemerken, daß dessen Leistung bis jetzt vorge schrieben ist, und er daher zur Zeit mindestens geleistet werden muß. Abg. Oehmigen: Herr Präsident! ich trage auf den Schluß der Debatte an. Präsident v. Haase: Wird dieser Antrag unterstützt? — Zahlreich unterstützt. Abg. Zische: Nimmermehr kann ich glauben, daß jetzt die Debatte geschlossen werden kann! Es sind Grundsätze auf gestellt worden, die doch wahrlich nicht zu billigen sind. Der Abgeordnete Scholze ist durch mehrfache Reden an den Pranger gestellt worden. Es sind ihm Motive untergelcgt worden, an die er nicht gedacht hat; er hat vielmehr das so oft Erwähnte nur als Mitbeleg angeführt; es muß doch erlaubt sein, Etwas zur Entgegnung zu sprechen. Präsident v. Haase: Es steht jetzt frei, wider den An trag auf Schluß der Debatte zu sprechen. Abg. Hantzschel: Blos in Bezug auf die gegen den Schluß der Debatte gerichtete Bemerkung des geehrten Abg. Zische will ich erwähnen, daß der Abg. Scholze bereits mehrfach zur Wider legung gesprochen und dabei Gelegenheit gehabt hat, die feiner
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