Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
damit Andere Gelegenheit nehmen, das, was sie an die Kammer zu bringen haben, öffentlich zu bringen. Ist es gut, so wird es von der Kammer auch so beachtet werden, und ist es nicht gut, so mochten wenigstens die Deputaten nicht zu Briefträgern benutzt werden. Dem Petitkonsrechte kann das unmöglich zum Wortheil gereichen. Präsident 0. Haase: Die Schrift ist, wie Sie sehen, sehr stark. Das Direktorium wird sie eine Zeit lang in der Canzlei zur Einsichtnahme der Kammermitglieder auslegen las sen, später kann nach Befinden darüber ein Beschluß statt- sinden. 6. (Nr. 455.) Den 21. Marz. Protokollextract der er sten Kammer vom 20. März, Vortrag wegen der Petition der Geistlichen und Schullehrer in der Ephorie Leisnig um Ent schädigung für den Wegfall der Befreiung von Parochiallasten. Präsident v. Haase: Würde an die dritte Deputation abzugeben sein? — Wird einstimmig genehmigt. 7. (Nr. 456.) Den 21. März. Protokollextract der er sten Kammer vom 20. März, die Berathung über die Beschwerde Karl Gottlieb Kliebers zu Wingendorf betreffend. Präsident 0. Haase: Es ist diese Beschwerde, der Land tagsordnung gemäß, in der ersten Kammer der vierten Depu tation übergeben worden, und es wird also auch dieser Proto kollextract an die vierte Deputation abgegeben werden. — Einstimmig beigetreten. 8. (Nr. 457.) Den 21. Marz. Protokollextract der er sten Kammer vom 20. März, die Abgabe der Petition des pä dagogischen Vereins zu Dresden um Abhülfe des Nothstandes der sächsischen Volksschullehrer betreffend. Präsident 0. Haase: Dieselbe Eingabe ist auch bei der zweiten Kammer bereits eingereicht worden, und zwar zu der selben Zeit, als sie an die erste Kammer kam. 9. (Nr. 458.) Den 21. März. Protokollextract der er sten Kammer (vom20.März), die Abgabezweier Petitionen: s) die Petition des Stadtrathes und der Stadtverordneten zu Chem nitz, den Neubau eines Schulhauses für die Gewerbe- und Bau schule zu Chemnitz betreffend, b) die Petition mehrer Ritterguts besitzer, Gutsbesitzer und Gemeindevorstände aus 16 Dorfschaf- ten, die baldige Herstellung eines Verbindungsweges über die Pleiße bei Dölitz oder Markleeberg betreffend. Hierzu 4 Bei lagen. Präsident v. Haase: Beide Petitionen würden sich zur Prüfung für die zweite Deputation eignen. — Einstimmig genehmigt. 10. (Nr. 459.) Den 22. März. Der Abg. Poppe bittet um Urlaub vom 24. März bis zum 15. Mai d. I. Präsident v. Haase: Will die Kammer den Urlaub be willigen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Soll der Stellvertreter des Abg. Poppe einberufen werden? — Ebenfalls einstimmig ge nehmigt. Präsident v. Haase: Die Herren Secretair v. Schröder und Abg. Wehle haben sich, Krankheit halber, für heute entschul- II. 49. digen lassen. Wir können nun übergehn zum Gegenstand der heutigen Tagesordnung, der Berathung des Berichts über de» Gesetzentwurf, die Vertretung der evangelisch-lutherischen Kkr- chengemeinden betreffend. Der Abg. Braun als Referent wird die Güte haben, den Vortrag zu erstatten. ReferentAbg. Braun trägt zuvörderst das allerhöchste De cket vor. (s. dasselbe Mitth. I. Kammer Nr. 19, S. 317.) Den Gesetzentwurf, dessen Eingang von dem Refe renten vorgetragen wird, hkereknzufchalten, scheint nichtnöthig, da der vorliegende Bericht blos ein vorläufiger ist, und überdem auf eine diesfallsige Anfrage des Referenten das hohe Mi nisterium den Vortrag der einzelnen Paragraphen nicht nö- thig hält. ReferentAbg. Braun: DerBericht, den die Deputation erstattet hat, ist folgenden Inhalts: Der vorliegende Gesetzentwurf gelangte zuvörderst mittelst allerhöchsten Decrets (I. Abth. 1. Bd. S.663 der Landt.-Acten) an die erste Kammer. Die erste Deputation derselben erstattete darüber einen vorläufigen Bericht, in welchem sie die Ablehnung des Gesetzentwurfs und unter Aufstellung von eigenen, von dem Gesetzentwurf zum Theil wesentlich abweichenden Ansichten und Grundsätzen das an die hohe Staatsregierung zu stellende Ge. such beantragte, baldthunlichst einen andern, mit ihren unter den Buchstaben s., K., c., <1., e. entwickelten Ansichten und Grund sätzen im Wesentlichen übereinstimmenden Gesetzentwurf Über die Vertretung der evangelisch-lutherischen Glaubensgenossen in Parochialangelegenheiten vorzulegen. Die erste Kammer nahm, ohne über die einzelnen, von der Deputation unters.—«.aus gestellten Sätze abzustimmen, diesen Antrag an, und so gelangte der vorliegende Entwurf mit diesem Beschlüsse an die diesseitige Kammer und von da an die Deputation, welche unter den vor liegenden Umständen, ohne in das Einzelne des Entwurfs einzu gehen, sich nur mit den ihm unterlegten Hauptgrundsatzen be schäftigen zu müssen glaubt, und nach Vernehmung der Herren Regierungscommissarien darüber ihrer Kammer Folgendes zu berichten hat. Der Gesetzentwurf beabsichtigt Bestimmungen über die Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchengemcinden zu treffen. Die Not Hw en digk eit eines solchen Gesetzes ist vor handen; sie liegt in der Verschiedenheit der Ansichten, welche über diesen Gegenstand zeither bestanden und sich bei Beurthei- lung desselben, insonderheit, soweit er die Vertretung der Kir chengemeinden nach außen betraf, in den Gerichten geltend machten. Dies erzeugte eine Rechtsungleichheit und Unsicher heit, deren Wahrnehmung auch die erste Kammer bestimmte, dasBedürfniß eines solchen Gesetzes anzuerkennen. Die erste Kammer hat sich aber, wie schon gesagt, nicht allenthalben mit den Grundsätzen einverstanden erklärt, welche der gegenwärtigen Vorlage unterlegt sind. Die Vorlage näm lich erkennt zwar an, daß die Vertreter der politischen Gemein den auch bei Vertretung der Kirchengemeinden mitwirken sollen, allein sie führt diesen Gedanken nicht streng durch, bezweckt viel mehr für gewisse Fälle eine gemischte Repräsentation, indem sie in solchen Fällen durch Urwahlen aus dem Mittel der Kirchen gemeinden die Zahl der politischen Gemeindevertreter verstärkt wissen will ( vergl. §. 2 L.. ss. S. c. S. 6. <l.). Will nun auch die unterzeichnete Deputation das rechtliche Bestehen besonderer Kirchengemeinden schon aus dem Grunde nicht bestreiten, theils weil dafür die historische Entwickelung der evangelisch - lutherischen Kirchenverfassung spricht, 1*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder