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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Kammer sich dahin einigte, daß die Vertretung der politischen, der Kirchen- und Schulgemeinden in Eins zusammenfallen sollte. Nun gebe ich zu, es ist nicht zu verkennen, daß in einer Bezie hung ein Unterschied besteht, nämlich inwiefern die Landge meinde in politischer Beziehung nicht aus allen den Bestand- theilen zusammengewachsen ist, aus denen sie als Kirchen- und Schulgemeinde besteht, und da muß allerdings eine Fürsorge getroffen werden. Nun diese Fürsorge, glaube ich wohl, wird vollständig dadurch getroffen, wenn diejenigen, die nicht der Landgemeinde zugehören, aber der Kirchen- oder Schulgemeinde, dann gehört werden, wo es die Angelegenheiten in Kirchen- nnd Schulsachen betrifft. MeineHerren! es find erst wenige Wochen vergangen, seitdem man sich in diesem Saale davon überzeugte, «S sei in Schulsachen für diejenigen, die dabei concurrirten, ob wohl sie der Landgemeinde nicht angehören, genügend gesorgt, wenn sie gehört werden. Da hat sich die Deputation von der Ueberzeugung nicht trennen können, daß dasjenige, was die Kammer bei Schulsachen für zweckmäßig anerkannt hat, bei Kirchensachen auch das Zweckmäßigste sein werde. Es ist zwar gesagt worden, es bestehe ein wesentlicher Unterschied zwischen der Schul - und Kirchengcmeinde. Ich kann diesen Unterschied nicht anerkennen; denn ebenso wieaus verschiedenen Landgemein den Personen einer Schulgemeinde angehören, so ist es auch bei der Kirche. Was die Rittergüter noch besonders betrifft, so ha-; ben sie bei den Kirchengemeinden noch ein größeres Interesse, als bei den Schulgemeinden, und es ist um so billiger, daß sie ge hört werden. Die Deputation hat sich das „gehört werden" so gedacht, daß es ihnen erwünschter sein werde, der Versamm lung beizuwohnen, als ihre Erklärung schriftlich abzugeben. Dagegen werden sich bedeutende Einwendungen wohl nicht ma chen lassen. Dann hat man aber auch noch die Frage aufgestellt, ob Stimmenmehrheit gültig sein könne? Ich weiß in der That nicht, wie man die Vertretung zweckmäßig ausführen will, wenn man nicht einen Grundsatz aufstellt, und zwar den, welchen die Majorität der Deputation aufstellt, daß die Majorität durch ihre Beschlüsse die Minderheit bindet, und diese letztere berech tigt ist, Gehör zu suchen. Beruht nun Alles noch auf der Ent scheidung der vorgesetzten Behörde, so sollte ich meinen, wäre für Alle gesorgt. Nun ist von einem Abgeordneten erwähnt wor den, daß es nachtheilig sein werde, wenn die Sache in der In stanz entschieden wird. Nun, ich glaube das nicht. Wenn wir annehmen, daß keine Majorität der Stimmen der Zahl nach entscheidet und sich nur eine Verschiedenheit der Meinungen her ausstellt, so kommt die Sache auch an die Kreisdirection und das Ministerium, und ich begreife nicht, worin der Unterschied dann.liegt. Darin kann ich ihn nicht suchen, daß ein Ritter gutsbesitzer von der Gemeindeversammlung und ihren Beschlüssen in Kenntniß gesetzt wird, oder daß es ihm unangenehm sei. Wenn ich nun diesen Grund nicht annehms, so fällt der Unter schied in Weniges zusammen. Aber das ist doch nicht zu verken nen, daß es ein langsamer, schleppender LGang fein würde, wenn man nach dem gehen sollte, was die erste Kammer aufAn- trag ihrer Deputation beschlossen hat; denn dann würde derFall eintreten, daß ein Jahr verfließen müßte, wo gerade schnelle Entscheidung nützlich wäre. Wäre dies nicht, daß man die größere Hemmung zu fürchten hätte bei dem, was die erste Kam mer beschlossen und beantragt hat, so würde sich wirklich der Un terschied auf Weniges zurückführen lassen; aber eben diese Hem mung ist von wichtigem Einfluß, welchem man entgegen sein muß. Ich begreife überhaupt nicht, wie durch den Beschluß der Mehrheit ihnen zu viel geschehen soll; denn wenn dieser Fall auch eintreten sollte, so hat die Minorität ja den Recurs, den man ihr nicht abschneiden kann, wie in allen ähnlichen Fällen. Ja, es hat sich auch schon eine Praxis gebildet; denn indemBe- zirke der leipziger Kreisdirection, wo eine Schulgemeinde von der städtischen Gemeinde gravirt worden ist, ist die Kreisdirection eingeschritten, und der Sache ist abgeholfen wqrden. So wird es in ähnlichen Fällen auch gehen. Wenn der Vorstand der vier ten Deputation auf ein Beispiel sich bezieht, das der Deputa tion vorliegt, so muß ich Folgendes erwähnen. Es ist die Ge meinde Saupsdorf in die Kirche zu Hinterhermsdorf eingepfarrt, und nunmehr bekommt Saupsdorf eine besondere Kirche. Bei Saupsdorf liegen 20 — 30 Häuser, die Reinigen genannt. Diese wünschen nun, daß sie bei Hinterhermsdorf bleiben möch ten; I) weil sie nach Hinterhermsdorf nur eine Viertelstunde, nach Saupsdorf aber eine halbe Stunde zu gehen haben; 2) weil sie dort eingeschult sind und weil sie wünschen, daß ihre Kinder in der Kirche, wo sie consirmirt wurden, auch die fernem Ver bindlichkeiten des Christenthums erfüllen möchten. Diese Sache ist an die Kreisdirection gekommen und wird wohl auch an das Ministerium gelangen. Kurz, es hat da die Mehrheit sich da für bestimmt, daß diese Häuser sollen zu Saupsdorf gezogen werden. Dieser Gegenstand wird nun nicht durch Stimmen mehrheit entschieden, sondern lag der vorgesetzten Behörde zur Entscheidung vor, und da dünkt mir, ist eine Behörde nicht zu tadeln, wenn sie zu Gunsten der Mehrheit entscheidet. Wenn ich nun erwäge, daß zu wünschen ist, den vorkommenden Ange legenheiten der Kirche möge die schnellste Erledigung zu Theil werden, und daß keine Gelegenheit zu verabsäumen ist, um da bei alle Parteien zu einigen ; wenn ich ferner erwäge, daß dieses Letztere am besten durch gemeinsames Berathen'und Beschlie ßen geschieht, so muß ich annehnien, daß das Gutachten der Majorität nicht nur keinen Nachtheil irgend einem Staatsbürger bringen, sondern für den Geschäftsgang große Vortheile gewäh ren werde. Abg. v. LHielau: Ich gehöre zu denen, die sich zu den Be schlüssen der ersten Kammer und dem Separatvoto des Abg. v. v. Mayer bekennen, und zwar gerade aus den Gründen, die der Herr Vicepräsident soeben angeführt hat. Das Hauptmoment des Herrn Vicepräsidenten, weshalb er die Beschlüsse der ersten Kammer tadelte, war die Hemmung schneller Beschlüsse in kirch lichen Angelegenheiten; ich aber finde darin gar keine Wohlthat, wenn in den kirchlichen Angelegenheiten eine solche Rapidität der Beschlußfassung herbeigeführt wird, wie man sie jetzt zu wün schen scheint. Ich sollte vielmehr glauben, daß ohnehin die Bande, die an die Kirche uns knüpfen, schon genügend gelockert
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