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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Thlr. — - — - zu Ab hülfe des Nothstandes in mehren Gegen den hiesiger Lande betreffend. (Das allerhöchste Decket wird verlesen.) Präsident v. Haase: Will die Kammer dieses allerhöchste Decret der zweiten Deputation zur Berichterstattung über weisen?— Einstimmig Ja. Präsidentv. Haase: Dies sind die sämmtlichen Gegen stände, die zur Negistrande eingegangen sind, und ich habe nur noch zu erwähnen, daß sich die Abgg. Todt und Gruhle we gen Unwohlsein haben entschuldigen lassen, ingleichen daß ich den Abgg. Leuner und Stockmann für heute Urlaub ertheilt habe, was ich der verehrten Kammer nachträglich mittheile. Abg. a. d. Winkel: Ich habe der Kammer noch anzu zeigen, daß ein paar mündliche Berichte von der vierten Depu tation zu erstatten sind. Ich erlaube mir daher die Anfrage, ob die Kammer sich gegenwärtig hierüber den Vortrag abstatten lassen wolle. Präsident v.Haase: Will die Kammer auf diesen Antrag des Vorstandes der vierten Deputation eingehen? — Ein stimmig Ja. Staatsminister v. Wietersheim: Ich wollte mir erlau ben , nur mit kurzen Worten eines Gegenstandes zu erwähnen; es hat nämlich das Ministerium bei der Erlassung des Gesetzes zur Erläuterung des Parochiallastengesetzes einen kleinen Zweifel gegen die Fassung eines Theils der ständischen Schrift gefunden, den ich mir die Ehre gebe, noch vorzutragen, und nachdem ich Rücksprache mit dem Herrn Referenten genommen habe, die Sache in der Kammer zur Sprache zu bringen. Es ist die 4. §., die von der Befreiung der Geistlichen und Stiftungsgrundstücke von den Parochiallasten handelt. In der ersten Kammer ist sie so gefaßt worden: „Eine Realbefreiung von Kirchen- und Schulanlagen steht zu"; das ist der Anfang, und nun heißt es untere.: „allen sonstigen Grundstücken der Kirchen, Schulen, Kirchen- und Schulämter und milden Stiftungen, welche der Gemeinde, in der die Anlange erhoben wird, selbst angehören oder speciell gewidmet sind." Die Deputation der zweiten Kammer fand Anstoß an dem Worte „Aemter", und wünschte, daß es mit dem Worte „Lehne" vertauscht werde, und im ge druckten Berichte hieß es, es möchte in dem Satze c. statt des Ausdrucks Kirchen- und Schulämter der gewöhnliche „Kirchen- und Schullehne" gesetzt werden. Es wurde aber nicht der ganze Satz abgedruckt, sondern es stand nur statt Schulämter „Schul lehne," und man kann dort nicht sehen, ob das Wort „Kirchen" unverändert bleiben sollte. Es hat das Ministerium mündlich bemerkt, daß, wenn man das Wort „Schullehne" gebraucht, man statt „Kirchen" sagen müßte „Pfarrlehne," denn das Kir- chenlehn ist nichts Anderes, als der Complex der Grundstücke der Kirche selbst. Wenn es nun heißt, allen sonstigen Grund stücken der Kirchen und Schulen, Kirchen - uud Schullehne, so würden die Grundstücke der „Kirche" zweimal vorkommen und das Pfarrlehn ganz übergangen sein. Ich habe bereits in der ersten Kammer erwähnt, daß statt „Kirchen" gesetzt werden müsse „Pfarr," und dieselbe hat sich damit einverstanden, daß statt „Kirchenlehne" „Pfarrlehne" gesetzt würde, so daß es heißt: „allen sonstigen Grundstücken der Kirchen, Schulen, Pfarr - und Schullehne," und der Herr Referent ist damit auch einverstanden. Wenn also die verehrte Kammer diese Ansicht theilen sollte, so würde ich bitten, dieses zum Protokoll zu bemerken. Präsident v. Haase: Ich erlaube mir, den Vorstand der ersten Deputation und deren Mitglieder auszufordern, sich dar über zu erklären. Vicepräsident Eisen stuck: Ich habe früher Nichts davon gehört. Es ist die erste Mittheilung, die ich erfahre. Mir scheint es nicht bedenklich. Wenn aber der Referent ein Beden ken haben sollte, so muß ich mein Urtheil suspendiren. Abg. v. v. Mayer: Ich kann nur bestätigen, daß die Erläuterung des Herrn Staatsministers vollkommen richtig ist. Insofern man Kirchen in demselben Satze schon genannt hat und man darunter ohnehin nichts Anderes, als das Kirchenlehn ver stehen kann, so scheint es zweckmäßiger zu sein, wenn man Pfarrlehn sagt. Die Fassungen dieses Gesetzes haben oft ge wechselt; daraus erklärt es sich, daß dieser kleine Umstand eine Nachberathung der Stände nöthig macht. Die Kammer wird übrigens dem Gesetze mit der Abänderung keinen Schaden thun. Das Gesetz wird im Gegentheil leichter verstanden und eine rich tigere Logik befolgt werden, wenn die Kammer den Vorschlag annimmt, den der Herr Staatsminister jetzt eben gemacht hat. Präsident v. Haase: Sind die übrigen Mitglieder der Deputation damit einverstanden? Abg. Braun: Ich halte die Abänderung für unbedenklich. Abg. Klinger: Ich erkläre mich auch für die Abände rung. Präsident 0. Haase: Ist auch die Kammer damit ein verstanden?— Einstimmig Ja. — Referent Abg. Sachße: Es wird der Kammer erinnerlich sein, daß das Postulat von 12,000 Thalern für die Gelehrten schulen mit Einschluß von 1000 Thalern für das Realgymna sium von Annaberg nur getheilt bewilligt worden ist. Es sollte nämlich das Gymnasium zu Freiberg 2000 Thlr. etatmäßig, 750 Thlr. transitorisch, Plauen 2300 - - 600 - AwickauMOÜ - - 200 - - Bautzen 4500 - erhalten, und es wurden Annaberg 1400 - auf Berechnung zu Pensionen und Wartegeld für die noch nicht wieder an gestellten Gymnasiallehrer zu Annaberg 1000 - etatmäßig für das Real - und Progym nasium zu Annaberg 250 - zur Disposition ausgesetzt. - - - 12,000 Lhaler. Die erste Kammer ist hingegen davon abgewichen, indem sie dem Anträge der Regierung gemäß 9600 Thlr. ohne Trennung be willigt und dein hohen Cultusministerio freie Disposition dar über gestattet. Die zweite Kammer hat aber nach den Bestim-
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