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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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werden sollen, und sie sind es bereits; nur kommt es auf die Form an, in welcher die Position bewilligt sein soll. Aus den angeführten Gründen aber schlägt die Deputation der Kammer vor, bei ihrem Beschlüsse zu beharren. Staatsminister v. Wietersheim: Was diesen Punkt be trifft, so muß das Ministerium der Ansicht der Deputation bei pflichten. Nachdem die 1000 Lhlr. einmal bewilligt sind, ist es für Annaberg gleichgültig, unter welcher Position sie aufgeführt werden. Sie gehören aber mehr zu den Gelehrtenschulen, 1) weil die 24,000 Thaler, wovon die 1000 Lhlr. nur der kleinere Lheil sind, vorher unter dieser Position standen und die Anstalt dieselbe ist, wie früher, und 2) weil es in der Natur der Sache liegt, daß eine Anstalt, in der Griechisch gelehrt wird, mehr zu den Gelehrten schulen als zu den Volksschulen gehört. Ich gebe nun der De putation anheim, ob die Entschließung nicht möchte ausgesetzt und zum Budjet verwiesen werden können. Cs handelt sich hier m'chr um eine ganze Position, sondern nur um eine Specialbe willigung, und ich glaube, man könnte sie bis zum Budjet ruhen lassen. Da werden die Deputationen beider Kammern sich wohl verständigen. Referent Abg. Sachße: Ich wäre damit einverstanden, wenn nur die geehrte Kammer annimmt, daß über die Bewilli gung selbst kein Zweifel sei. Außerdem würde eine neue Diskus sion entstehen und Möglichkeit gegeben, daß die Hoffnung Anna- bergs getäuscht werde. Vicepräsident Eisenftuck: Ich kann auch nur der Ansicht des Referenten und der Deputation beitreten. Wenn die 1000 Lhlr. bei den Volksschulen nur postulirt würden, müßte ich dagegen stimmen, weil meine Ansicht ganz verrückt würde. Es ist diese: wenn die Stadt Annaberg für einen Lheil des Gymnasii, welcher als Progymnasium bleibt, einen Lheil der Zuschüsse aus Staats rassen erhält, der für das Gymnasium gegeben wurde, so lange es mit dem Progymnasium vereinigt war, so könnte ich dies als Realschule nicht vereinbaren mit der Ueberschrift des Postulats: „Gelehrtenschulen". Gelehrtenschulen und Realschulen stehen sich einander gegenüber. Die Gelehrtenschulen haben sich beson ders zum Gegenstände des Strebens gemacht, die classische Bil dung zu wecken und zu befördern. Die Realschulen haben eine ganz andere Tendenz. Das ist nicht zu verkennen. Gehen wir in unserm Vaterlande herum und sehen die Gymnasien an, so fin den wir, daß die untersten Elasten Progymnasien sind. Unsere beiden Landesschulen zu Meißen und Grimma machen davon eine Ausnahme. Da ist kein Progymnasium. Wer in die Landes schulen ausgenommen werden will, muß vorher schon ein Pro gymnasium besucht haben, oder durch Privatunterricht soweit vorgebildet sein, daß er ausgenommen werden kann. Es würde die ganze Verhandlung zwischen dem Cultusministeno und dem Stadtrathe zu Annaberg die Grundlage verlieren, wenn wir für das Progymnasium bewilligen, aber bei den Volksschulen in An satz bringen wollten. Dahin gehört es nicht und ich würde da gegen stimmen. Es könnte consequenterweise Annaberg nicht zu gesichert werden als Realschule, sondern als Progymnasium, und wenn das Progymnasium eine Beihülfe erhält, kann es ihm nicht entfremdet und auf d'e Realschule verwendet werden. Umsoweni ger kann ich dazu rathen, da das Ministerium die Ansicht der zweiten Kammer getheilt hat, und muß bekennen, daß ich die Mo tive, welche man für die Beschlußnahme der ersten Kammer ge funden hat, nicht annehmen kann, weil sie auf der irrigen Grund lage beruhen, daß das Progymnasium zu den Volksschulen gehöre. Abg. Blüh er: Ich trete der Ansicht des Herrn Viceprä sidenten bei. Ich begreife nicht, wie man die Realschulen zu den Volksschulen rechnen kann. .In den Realschulen werden die Realien nicht nur weit umständlicher, sondern auch in höherer Form vorgetragen. Daher stimme ich der Ansicht der Deputa tion bei. Präsident 0. Haase: Die Deputation hat uns vorge schlagen, bei der Bewilligung für Annaberg dem Beschluß der ersten Kammer den Beitritt zu versagen und bei unserm Be schlüsse stehen zu bleiben. Ich frage daher die Kammer: ob sie dem Anträge der Deputation gemäß bei ihrem vorigen Beschlüsse stehen bleiben will? — Einst immigJa. Präsident 0. Haase: Wir werden nun auf die beiden Be richte der vierten Deputation übergehen, welche auf der heuti gen Tagesordnung stehen. Indessen möchte vorerst der Vor trag über die Petition von 25 Gemeinden des leisniger Amts bezirks zu geben sein, weil der Herr Staatsminister, dessen Departement dieser Gegenstand betrifft, jetzt anwesend ist und diesen Vortrag herausgehoben zu sehen wünscht. Ob darüber sofort zu berathen, wird von dem Beschluß der verehrten Kam mer abhängen. Referent Abg. Hensel trägt zunächst den Eingang des Berichts vor: Die hier unter 1.. angefügte, unter Vorwiffen des könig lichen hohen Ministeril des Cultus und öffentlichen Unterrichts von der Kreisdirection zu Leipzig an die Ephoren ihres Bezirks wegen des Kirchenbesuchs der Schuljugend erlassene General verordnung hat den obbezeichneten Petenten Veranlassung ge geben, in einer an die zweite Kammer der Standeversammlung gerichteten und in ihrer 34. öffentlichen Sitzung vom Herrn Abg. Geyler zur seinigen erhobenen, daher der Deputation überwie senen Petition darauf anzutragen: daß der Inhalt gedachter Verordnung in Erwägung gezo gen und die Beseitigung einiger aus ihr in der Petition her vorgehobenen Uebelstände herbeigeführt werden möge. Referent Abg. Hensel: > Es dürfte angemessen sein, bei diesem Abschnitte des Berichts die Generalverordnung selbst vor zutragen, welche an sämmtliche Ephoren des leipziger Kreis- directionsbezirks ergangen ist. Sie lautet so: Aus den von sämmtlichen Ephoren des leipziger Kreisdirec- tionsbezirks im Betreff des Kirchmbesuchs von Seiten der Schul jugend auf Erfordern erstatteten Berichten ist zu ersehen gewe sen, daß zwar im Allgemeinen den in der §. 30 der zum Schul gesetze gehörigen Verordnung in dieser Beziehung enthaltenen Vorschriften m den Parochieen des leipziger Kreisdirectivnsbe- zirks nachgegangen werde, daß aber doch jener Kirchenbesuch an vielen Orten bei weitem noch nicht so beschaffen sei, wie man um des wichtigen Einflusses, den derselbe auf frühzeitige Begründung
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